Die neuen Befugnisse der EU-Polizeibehörde Europol und die laxe Aufsicht stoßen auf scharfe Kritik des EU-Datenschutzbeauftragten. Die heute in Kraft tretende Europol-Verordnung schwäche das Grundrecht auf Privatsphäre, schreibt Wojciech Wiewiórowski in einer Erklärung. Zudem mangle es an ausreichender Aufsicht über die Polizeibehörde, die nun wesentlich mehr Daten verarbeiten darf als in der Vergangenheit.
Die überarbeitete Europol-Verordnung wurde im Frühjahr verabschiedet und soll die EU-Polizeibehörde ein Stück mehr zu einem europäischen FBI machen. Grundsätzlich sind Polizeiangelegenheiten Sache der EU-Länder, Europol koordiniert und unterstützt vor allem grenzüberschreitende Ermittlungen.
Öffentliche und private Datenberge
Ein Schwerpunkt sind massenhafte Datenauswertungen, die nun erheblich vereinfacht werden. Unter anderem darf Europol millionenfache Daten nationaler Ermittlungsbehörden sowie von privaten Unternehmen entgegennehmen und analysieren. Zwangsläufig werden dabei aber Daten Unschuldiger übermittelt und gespeichert. Solche Daten würden dann „in selben Maße behandelt wie die persönliche Daten von Individuen, die mit kriminellen Aktivitäten in Beziehung stehen“, kritisiert Wiewiórowski.
Besonders pikant daran ist, dass Europol jetzt schon auf rund vier Petabyte Ermittlungsdaten sitzt. Darunter befinden sich massenhaft personenbezogene Daten von Opfern und Zeug:innen von Straftaten, selbst wenn die EU-Länder sie längst aus ihren eigenen Datenbanken gelöscht haben. Die Hortung dieser Datensätze war bislang nicht legal, Anfang des Jahres ordnete Wiewiórowski deshalb ihre Löschung an.
Dagegen sperrte sich Europol und hatte mit dieser Taktik Erfolg: Die Europol-Verordnung legalisiert die Datenhalde nun rückwirkend. Damit ist der Weg endgültig frei für die Verarbeitung von Handy-Standortdaten, Passagierlisten und sonstigen personenbezogenen Daten, die nichts mit Kriminalität zu tun haben. Wiewiórowski bezweifelt, dass diese rückwirkende Autorisierung legal ist.
Ermittlungen mit Big Data
Schon seit geraumer Zeit arbeitet Europol mit verschiedenen Datenbanken und forscht mit Big-Data-Anwendungen und Künstlicher Intelligenz, etwa zu „prädiktiver Analyse“. Dabei sollen Verknüpfungen und Netzwerke unter den Personen, Sachen und Taten herausgefunden werden. In der Vergangenheit hatte Europol unter anderem die Software „Gotham“ der umstrittenen US-Firma Palantir für diese Zwecke eingesetzt. Inzwischen hat Europol seine Informationssysteme umstrukturiert, um mit den wachsenden Datenbergen umzugehen.
Doch mit der Ausweitung der Kompetenzen für die Polizeiagentur hielten die Aufsichtsbefugnisse nicht Schritt, beklagt Wiewiórowski. Eine „effektive Kontrolle“ der Behörde sei demnach nicht möglich. Zwar wurde auf Drängen des EU-Parlaments die neue Stelle eines Grundrechtsbeauftragten eingerichtet, weisungsbefugt ist dieser den Europol-Mitarbeiter:innen gegenüber aber nicht. Nun appelliert der Datenschutzbeauftragte an das Management Board von Europol, ein Datenschutzkonzept vorzulegen. Dieses soll die Auswirkungen solcher „übergriffigen Methoden der Datenauswertung von Individuen“ wirksam einschränken, fordert Wiewiórowski.
Europol wurde gegründet um der Exekutive unkontrolliertes Agieren zu ermöglichen.
Works as designed.
Aber die Mahner waren damals „Verschwörungstheoreriker“ und die „Progressiven“ besoffen sich an EU-Begeisterung und dem Gefühl, dass das ja nie missbraucht würde, man war ja „die Guten“. Die gleichen Leute haben nichts aus Brexit gelernt und wollen jetzt pronto Osteuropa und Balkan aufnehmen.
Wird ein böses Erwachen. Wobei die Bürgerlichen sich natürlich gut mit den Autoritäten arrangieren werden.