Die Europäische Bürgerbeauftragte Emily O’Reilly stellt die EU-Grenzagentur Frontex und den Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) zur Rede. Die Behörden sollen Auskunft darüber geben, inwiefern sie bei der Ausfuhr von Überwachungstechnologie auch die Risiken und Folgen für die Menschenrechte abschätzen. Auslöser für die Anfang Oktober eröffnete Untersuchung gab die Beschwerde von sechs Menschenrechtsorganisationen, darunter Privacy International, Access Now, Sea-Watch und die Internationale Liga für Menschenrechte.
Die Organisationen kritisieren, dass in den meisten Fällen von Überwachungstransfers aus der EU keine solche Abschätzungen vorgenommen wurden. Sie berufen sich dabei auf Dokumente, die sie im September 2019 bei Frontex, dem EAD und weiteren EU-Institutionen angefragt haben. Die Abschätzungen seien notwendig, um Missbrauch durch autokratische Regime und ernsthafte Verletzungen von Menschen- und Freiheitsrechten zu verhindern.
„Überwachungstechnologien und drakonische Cyberkriminalitäts-Gesetze sind der Kern des wachsenden digitalen Autoritarismus im Nahen Osten und in Nordafrika“, sagt Marwa Fatafta, bei Access Now zuständig für die Regionen. „Die EU sollte diesen Trend nicht finanziell unterstützen.“
Menschenrechtsverstöße im Zusammenhang mit EU-Kooperationen
Die Organisationen nennen in ihrer Beschwerde konkrete Beispiele. So habe Frontex die libysche Verwaltungsbehörde für Küstensicherheit mit Trainingsprogrammen und die sogenannte libysche Küstenwache mit Luft-Überwachungsdaten unterstützt. Die beiden Organisationen stehen schon seit langem in der Kritik, illegale Pullback-Operationen durchzuführen. Der Küstenwache wurde sogar vorgeworfen, auf ein Migrant:innenboot geschossen zu haben. Auch die Behandlung der „geretteten“ Migrant:innen in Libyen steht laut Untersuchung des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen unter dem Verdacht, in die Kategorie Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu fallen.
Der EAD habe es ebenfalls versäumt, im Rahmen von zivilen Missionen Menschenrechtsabschätzungen vorzunehmen. In Jordanien habe der EAD beispielsweise dabei geholfen, ein Cyberkriminalitätsgesetz zu entwickeln. Dieses wurde inzwischen dafür eingesetzt, Journalist:innen und Aktivist:innen festzunehmen und zu inhaftieren. Das Büro des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte bezeichnete das als Versuch, dissidente Stimmen zum Schweigen zu bringen.
Der Beschwerde zufolge sind die EU-Institutionen dazu verpflichtet, die Abschätzungen vorzunehmen. Auf der Website der EU-Bürgerbeauftragten heißt es dazu, ein Missstand in der Verwaltungstätigkeit liege dann vor, wenn Institutionen gegen EU-Recht, die Prinzipien guter Verwaltung oder die Menschenrechte verstoßen. Dass sie sich nun mit einem Fragenkatalog an Frontex und den EAD wendet, belegt zumindest, dass die Vorwürfe der Menschenrechtsorganisationen nicht ganz unbegründet sind.
Frontex und EAD haben jetzt bis Ende Dezember Zeit, die Fragen zu beantworten. Falls sich die Vorwürfe der Menschenrechtsorganisationen dann als zutreffend erweisen sollten, kann O’Reilly Vorschläge an die EU-Institutionen herantragen, um den Missstand zu beseitigen. Im November 2021 hatte sie auf dieselbe Beschwerde hin bereits Fragen zu Überwachungsexporten und der Rolle der Menschenrechte dabei an die Europäische Kommission gestellt.
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