Knapp über 5 Millionen Euro Bußgeld soll das Unternehmen Telegram FZ-LLC bezahlen, das den Messenger-Dienst Telegram betreibt. Das gab gestern das Bundesamt für Justiz (BfJ) bekannt. Damit geht eine seit Jahren schwelende Auseinandersetzung in die nächste Runde.
Dem BfJ zufolge verstößt Telegram in zwei Punkten gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG). Zum einen halte der Anbieter keinen gesetzeskonformen Meldeweg vor, über den illegale Inhalte gemeldet werden können. Dies will das BfJ mit einer Buße von 4,25 Millionen Euro ahnden. Zum anderen habe der Anbieter weiterhin keinen Zustellungsbevollmächtigten in Deutschland benannt, was ihn 875.000 Euro kosten könnte. Die Bußgeldbescheide sind nicht rechtskräftig, Telegram kann Einspruch einlegen.
Das NetzDG regelt die Bekämpfung von Hasskriminalität und anderen strafrechtlich relevanten Inhalten in sozialen Netzwerken. Demnach müssen davon erfasste Online-Anbieter nach dem Erhalt einer Meldung illegale Inhalte innerhalb von 24 Stunden beziehungsweise einer Woche entfernen. Die Meldewege müssen einfach auffindbar sein, zudem sollen regelmäßige Transparenzberichte Auskunft über die Löschpraxis geben.
Vom Messenger zum Sozialen Netzwerk
Telegram war ursprünglich als reiner Messenger-Dienst gestartet und nicht vom NetzDG betroffen. Inzwischen hat sich der Dienst jedoch zu einem sozialen Netzwerk weiter entwickelt und fällt somit unter das Gesetz. Telegram dient dem Austausch über unterschiedlichste Themen, von privaten Unterhaltungen bis hin zur Organisation politischer Proteste findet alles einen Platz. Hierzulande ist der Dienst bei vielen Rechtsextremen und Verschwörungsgläubigen beliebt.
Der Anbieter hatte sich lange damit gerühmt, so gut wie keine Inhalte zu moderieren oder mit staatlichen Behörden zusammenzuarbeiten. Bereits seit 2018 ist jedoch bekannt, dass Telegram mutmaßlich terroristische Inhalte löscht. Zuletzt sperrte der Anbieter auch einige Kanäle von Verschwörungserzählern in Deutschland, etwa den des flüchtigen Attila Hildmann.
Die Vorgaben des NetzDG hat Telegram jedoch bis heute nicht vollständig erfüllt. Bereits seit April 2021 hat das BfJ versucht, Anhörungsschreiben am Dienstsitz des Unternehmens auf Dubai zuzustellen. Dies sei trotz Kooperation der zuständigen Behörden der Vereinigten Arabischen Emirate nicht gelungen, so das BfJ. Zwischenzeitlich drohte Bundesinnenministerin Nancy Faeser sogar mit einer Abschaltung, um das Problem in den Griff zu bekommen.
Erst als das BfJ die Schreiben im März 2022 im Bundesanzeiger veröffentlicht hat, hat Telegram über eine deutsche Anwaltskanzlei Kontakt aufgenommen. Da die Stellungnahme der Kanzlei die Vorwürfe jedoch nicht ausräumen konnte, hat das BfJ nun die Bußgeldbescheide erlassen.
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