Natürlich ist „Du bist so 1 Pimmel“ eine Beleidigung. Eine so halbmittelschwere. Eine schnell herausposaunte vielleicht. Unüberlegt. Und eigentlich würde man sie eher auf dem Pausenhof in Klasse 2b erwarten als bei erwachsenen Menschen. In jedem Fall könnte ein langjährig Shitstorm-gestählter Hamburger Innensenator einfach darüber hinwegsehen, wenn ihn auf Twitter jemand Pimmel nennt. Irgendwer im Internet hat mich Pimmel genannt? So what.
Nicht so bei Andy Grote. Der brachte laut Medienberichten die Sache so richtig ins Rollen. Ein Polizist soll den Vorfall angezeigt haben, die Polizei sei an Grote herangetreten und der habe einen Strafantrag gestellt. Denn Beleidigung ist ein Antragsdelikt, bei dem die Strafverfolger nicht selber tätig werden – ohne aktive Aufforderung des Beleidigten.
Halbmittelschwere Beleidigung
Nun hätte die Sache schon längst geklärt sein können, denn der Beleidigende wurde unlängst von der Polizei vorgeladen. Er bestätigte dort, dass es sein Account sei, von dem die Beleidigung abgesetzt wurde. Jeder normale Mensch würde nun denken: Ok, nun wird die Sache entweder wegen Geringfügigkeit eingestellt oder der Beleidiger bekommt jetzt eine halbmittelschwere Geldstrafe entsprechend der halbmittelschweren Beleidigung. Am Ende ist dem Recht genüge getan. Andy Grote ist kein Pimmel. Alles gut.
Nicht so bei Andy Grote. Seine Polizei rückte nun großpimmelmäßig morgens um sechs zu sechst zur Hausdurchsuchung bei der Meldeadresse des Beleidigers an, in der auch kleine Kinder wohnen sollen, und durchsuchte diese. Um Beweismittel sicherstellen und herausfinden, wer Zugriff auf den Twitteraccount habe, sagt die Polizeisprecherin. Ein ganz normaler Vorgang angeblich. Natürlich.
Kleinkariert und peinlich
Man könnte aber auch sagen, dass hier pimmelig und peinlich die Prioritäten falsch gesetzt werden. Eine Polizei, die oft hilflos, hilfsbereitschaftslos oder gar nicht bei digitaler Gewalt gegen Frauen, bei Gewaltandrohungen gegen Andersdenkende, bei rechtsradikalen Morddrohungen, Hetze und Beleidigungen aller Art agiert, packt also den ganz großen Repressionspimmel aus, wenn der arme, kleine Innensenator sich beleidigt fühlt von irgendeinem Menschen im Internet.
Kleinkarierter kann man wirklich nicht vorgehen. Und auch in Sachen Verhältnismäßigkeit geht dieser Aufmarsch an Staatsgewalt wegen einer Lappalie gar nicht. Doch am Ende wird sich die ganze Sache gegen Grote selbst drehen. Denn was er wohl gar nicht auf dem Schirm hatte: Der Pimmel auf Twitter wäre schon längst vergessen.
Nicht so bei Andy Grote. Denn mit dieser Art des Vorgehens hat der Innensenator seinen Namen nun für immer mit dem Wort Pimmel in Verbindung gebracht. Ein klassischer Fall von Streisand-Effekt. Herzlichen Glückwunsch!
…bei rechtsradikalen Morddrohungen, Hetze und Beleidigungen aller Art…
Der Linksradikalismus wird wieder einmal ausgeblendet?
https://www.bpb.de/politik/extremismus/linksextremismus/335701/politisch-motivierte-kriminalitaet-pmk-links
Im Bereich PMK-links standen 2020 Sachbeschädigungen mit 6.189 Straftaten mit weitem Abstand an der Spitze; auf sie entfallen knapp 60 Prozent aller Fälle. Auf der rechten Seite waren es weniger als fünf Prozent (1.029). Links folgten Verstöße gegen das Versammlungsgesetz (744) und Köperverletzungen (532).
Koordinatenverschiebung?
Schönes Cherry-picking gemacht!
Hier die Daten aus 2020 für das Gesamtstrafaufkommen:
PMK -rechts- 23.604
PMK -links- 10.971
Quelle:
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2021/05/pmk-2020-bundesweite-fallzahlen.pdf?__blob=publicationFile&v=4
„Doch am Ende wird sich die ganze Sache gegen Grote selbst drehen. Denn was er wohl gar nicht auf dem Schirm hatte: Der Pimmel auf Twitter wäre schon längst vergessen. “
Es geht ja gerade darum, das schnelle Vergessen unbedingt zu verhindern. Wer kommt schon darauf, Grote zu wählen, wenn er vergessen wurde.
In Ländern wie Indien werden Symbole auf Wahlzetteln verwendet, um IlliteratInnen die Wahl zu erleichtern, in diesem Fall wäre mit einem stilisierten Pimmel die Wahl schon halb gewonnen.
Starke Assoziationen sind in der Politik sehr wertvolles Kapital. Dabei spielt es eine untergeordnete Rolle, ob etwa ein „das ist der mit dem Pimmel“ gefühlsmäßig positiv oder negativ konnotiert wird. Hauptsache es ist dauerhaft in den Hirnen eingebrannt.
So gesehen wäre nur fair, wenn Herr Grote seinem Beleidiger Anerkennung und Dank zollte. Soviel Aufsehen könnte er aus eigener Leistung kaum selbst erreichen.
Ähm nein, was in der Werbung manchmal funktioniert, gilt für die Politik so nicht – weil eine Wahlentscheidung halt doch nochmal bewusster getroffen wird, als der Klick auf check24 oder der Griff zum Seitenbacher Müsli. Es gibt einen messbaren Zusammenhang zwischen Sympathie
und Wahlentscheidung:
Ergebnisse zeigen, dass trotz einer Kontrolle für deren potenzielle Endogenität durchweg ein eigenständiger Einfluss der subjektiven Sympathie gegenüber Parteien und Spitzenkandidaten auf das Wahlverhalten vorliegt.
https://www.mzes.uni-mannheim.de/d7/de/publications/book-chapter/sympathien-gegenuber-politischen-akteuren-und-ihre-auswirkungen-auf-die-individuelle-wahlentscheidung-mehr-als-nur-eine
Entschuldigung, aber der Claim „das ist der mit dem Pimmel“ ist doch schon an Ex-BILD-Chefredakteur Kai Diekmann vergeben: https://de.m.wikipedia.org/wiki/Friede_sei_mit_Dir
Der Oberhammer wäre jetzt, wenn Diekmann einen auf Urheberrecht machen und sich daraus nun ein Kampf der Pimmel-Titanen entwickeln würde!
Der stellt sich vielleicht an. Selbst die Gewerkschaft der Polizei wundert sich was der Zwergenaufstand soll: https://www.spiegel.de/panorama/justiz/andy-grote-und-eine-beleidigung-ueber-twitter-kritik-an-der-justiz-in-pimmelgate-affaere-a-0266d060-9103-4a67-a5d4-f23e7e3214fc
Bei anderen, wesentlich schlimmeren Aussagen passiert? Nix. Aber hier wird aus einer Mücke ein Elefant gemacht. Von Verhältnismäßigkeit kann wirklich keine Rede sein.
Kann der Beleidigende nicht juristisch dagegen vorgehen? Die Verhältnismäßigkeit ist hierbei ja nun wirklich nicht geboten.
Ich meine, nur weil hier mal 1 Pim…, äh Politiker beim Namen genannt wird, kann daraus doch keine Razzia resultieren.
Wo leben wir denn? China?
Souverän bei der Eröffnung von Sportstätten, und ein Glied in der Kette von Senatoren, die seit 20 Jahren als Sinnbild für Hanseatische Innenpolitik stehen (Schill, Nockemann, Nagel, Ahlhaus, Vahldieck).
Wenn dann, muss man schon siezen. Entsprechend würde man zu Herrn Grote: „Sie sind 1 Pimmel“, sagen und nicht, „Du bist 1 Pimmel“. Im guten Ton liegt schließlich das Detail.
Rechts- bzw. Verfassungswidrige Hausdurchsuchungen sind für die verantwortlichen Ermittlungsrichter und Staatsanwälte praktisch komplett folgenlos.
Eine Statistikführung bzgl. rechtswidriger Hausdurchsuchungen wird weiterhin vor allem von der Union verhindert. Die Polizei hat erst recht was dagegen. Die Ergebnisse könnten am Ende nicht ins Weltbild passen. So bleibt nur ein Haufen an Einzelurteilen und ein klares Bild ist unmöglich zu erlangen.
Ich empfehle dieses 10 Jahre alte Interview zu lesen (von der taz, mit dem ehemaligen Verfassungsrichter Mellinghoff, der immerhin CDU-Mitglied ist):
https://taz.de/Verfassungsrichter-ueber-Durchsuchungen/!5108848/
Zitat: „Was mich beunruhigt, sind Fallkonstellationen, die ganz eindeutig rechts- und verfassungswidrig sind und trotzdem von Richtern durchgewinkt werden. Das ist ein Indiz dafür, dass die Maßstäbe nicht nur im Einzelfall etwas verrutscht sind.“
Da hat man als schuldiger Alkohol-Fahrer den Führerschein in der Regel schneller wieder als ein Unschuldiger seine Hardware wiederbekommt.
Gilt bei Hausdurchsuchungen nicht ein Richtervorbehalt? Also drei versagende Stellen (Auftrag, Richter, Durchführende), zusätzlich zum Politiker und zum „ersten Polizisten“. Wie viele Ausfälle verkraftet ein demokratisches System, unter Annahme eines freiheitlichen nicht auf Stagnation abzielenden Ideals?
Wenn der Politiker drüber fällt, könnte man den ersten Polizisten wiederum mit einem Orden versehen. Je mehr man davon gefällt kriegt, desto besser, vermutlich. Es stellen sich also fragen… kann man „Schwanz“ sagen? Oder wie wäre es ohne Ansprache, aber „das mit soundso, was für eine grobe Fickerei!“, vielleicht kommt die Hausdurchsuchung demnächst für Umgangssprache , wie z.B. „Betrug“, „Verrat“, „Totengräber der Demokratie“ etc…
Oh das sind Einzelfälle, aber nehmen wir mal an, es wäre bei potentiell einflussreichen immer mal ein Prozentsatz als Einzelfall dran…. fehlt es noch am Mitmachen in den Apparaten?
Der „Richtervorbehalt“ ist praktisch fast wirkungslos. Da wird nicht groß geprüft. Und das ist eigentlich schon seit Jahrzehnten bekannt!
Hier auf netzpolitik sollte es irgendwo noch die alten Artikel geben wo steht wieoft ein Richter Telefonüberwachung etc. abgelehnt hat – das waren bei tausenden Anträgen 2 oder 3 Fälle. Wieoft im nachhinein eine Überwachung für rechtswidrig befunden wurde – wissen wir nicht (siehe Kommentar von „MRT“).
Dann ist die einzige Antwort hier: bei Lappalien wie Beleidigung, die im Rahmen von Szenesprache (wie in bestimmten Szenen oder Altersstufen über Dritte geredet wird), von Harmlosigkeit gekennzeichnet sind, aber durchaus Sinn tragen („eregiert inflexibel“ als Residuum blöden Handelns, sich „wie ein Schwanz“ aufgrund von Geld und juristischem Wissen bzw. Geld für Beratung etwas herausnehmen, was anderer Leute Existenz gefährden würde, das ganze als „Penis“, d.h. als Würdenträger, der auch noch die Menschen belehrt, vgl. Merkel zu den Randgebieten des Gesetzes und ihre Haltung zu was hier so am Rand der Demokratiebelastungsgrenze so geschieht), nicht mit Hausdurchsuchungen begleitet sein dürfen, da das nicht verhältnismäßig sein kann – das wäre ein Beispiel für eine Bundesweite WEISUNG sinnvoller Natur. Ganz einfach. Es ist qualitativ nicht machbar, dass hier Richter oder Exekutivkräfte immer wieder „Spielräume“ zum Schaden der freiheitlichen Grundordnung nutzen, das ist genau die Bühne, die ein Staatsstreich braucht. Bestimmt nur eine kleine österreichische Provinzbühne – im Moment noch!
Offenbar fehlt hier der ganze Wartungsbetrieb für die Demokratie.
Nicht das erste Mal, dass Andy ‚Michel‘ Grote völlig überfordert ist. Je krampfthafter versucht wird, das Ganze als legetim zu konstruieren (StA völlig autonom, ja klar; Hasskommentar, please; kein rechtsfreier Raum ect), je größer beschädigt er mal wieder die Behörde.
Wer auf Twitter den Oberlehrer mimt, muß nicht gleich die Schrotflinte auspacken, wenn Spatzen auftauchen. Es gibt auch Plattformen ohne Kommentarfunktion.
Ach und ganz generell, böse gucken verleiht noch keine Autorität, im Gegenteil.
Das Senator Grote Strafantrag gestellt hat – okay. Ist nachvollziehbar, haben andere Politiker*innen auch gemacht, nachdem sie beleidigt wurden.
Aber Hausdurchsuchung, NACHDEM sich der mutmaßliche (und offenbar auch tatsächliche Täter) bereits bei der Polizei gemeldet hat?
Meine Fresse. Vielleicht sollte der (die?) betreffende Richter*in zum milden Morgenkaffee zurückkehren – ist auch besser für die Nasenschleimhaut.
Richtig zum aufregen ist allerdings dieses 6-Minuten Interview beim NDR (https://www.ndr.de/nachrichten/info/Beleidigung-gegen-Senator-Grote-BDK-von-Durchsuchung-nicht-ueberrascht,audio965720.html), wo der Reporter allerlei Lmgtfy-Fragen stellt, aber völlig unerwähnt lässt, dass der Beleidiger sich bereits bei der Polizei gemeldet hat. Dementsprechend kann der interviewte Polizist auch schön einmal mit den Schultern zucken und auf den Richter verweisen.
Was für ein P…opeliges Interview.
Nachtrag: Um mal aus dem auf Twitter einzusehendem Teil des Durchsuchungsbeschlusses zu zitieren: „Speichermedien mittels derer die in Rede stehende Nachricht versandt wurde“. Ah, SD-Cards und USB-Sticks sind also internetfähige Geräte? Komisch, ich sehe da an meinem Stick weder Tastatur noch Login-Taste, geschweige denn Antenne oder RJ45-Buchse.
Vielleicht hat der ja nen kleinen LTE-Minirouter samt KI innendrin, die von ganz alleine Beleidigungen im Internet verteilt??
Das der Beleidiger und die von der Polizei gerazzte Familie irgendwie mit einer St.Pauli-Fankneipe zu tun haben, hat mit der Durchsuchung und (mutmaßlichen) Mitnahme von Speichermedien natürlich Ü-BER-HAUPT NICHTS zu tun.
Garantiert!
#beifang
#ichhabdaganzzufälligeinpaardateiengefunden
Der Mann war vielleicht ein Hacker? Also Glühbirnen und E-Blöckflöten auch gleich noch mitgenommen!
Das führt zur Wiederkehr der Schürze. Wenn dann eine Hausdurchsuchung wegen Freunden passiert, wandern alle (eigenen +-) Backupplatten und Geräte an den Körper. Ist natürlich anstrengend, daher würde ich für den normalen Haushalt noch ein Exoskelett als Standard empfehlen. Wer’s sich leisten kann :).
Wie kommt es eigentlich das hier nicht erwähnt wird was andere Medien schrieben… das der geständige Täter längst nicht mehr unter der Meldeadresse wohnt! Die Razzia wäre demnach nicht nur überflüssig sondern trifft auch noch die Falschen (Vermutlich) unschuldigen und unbeteiligten. Wenn, dann sollten letztere die Polizei verklagen denn das geht doch wirklich zu weit.
Und: Selbst wenn ich die Gelegenheit hätte, so einen Pi**el würde ich nicht wählen wollen selbst wenn er der Letzte Mensch auf Erden wäre.
Mein Fazit: Es ist sehr schade das die dreigeteilte Staatsgewalt überhaupt keine Angst mehr vor ihrem Souverän hat. Den Respekt hat sie ja schon lange verloren. Aber echte Angst davor das die Bürger einen absägen und zur Verantwortung ziehen wenn man zu viel Mist baut wäre wirklich mal dringend erforderlich. Aus meiner Sicht sind das immer noch Staatsdiener und keine Herrenmenschen!
Wo wir gerade bei rechtsfreien Speichermedien waren, hier ein Beispiel aus der Realwelt: https://www.spiegel.de/politik/deutschland/bundestagswahl-in-sachsen-haengt-die-gruenen-plakate-duerfen-bleiben-a-9d892764-feaa-4e76-9473-d2c3e1b63790
Was für eine gequirlte Scheiße den Menschen so aufgetischt wird…
PS: Das Analog wäre im Digitalen sicherlich: „Der Innensenator hält jetzt einfach mal 100m Abstand vom Internet.“ – Das wird sicherlich interessant, auch nur 10 Meter im Alltag zu schaffen, um z.B. die Frage zu beantworten, wie denn eine freiheitliche DEMOKRATISCHE Grundordnung mit dem IT-Freiwildtheorem vereinbar sein soll.
Thema Hausdurchsuchung: https://www.hessenschau.de/panorama/schwerer-missbrauch-von-saeuglingen-kinderporno-razzia-in-ganz-hessen-,kinderporno-durchsuchungen-100.html
Jetzt stelle ich mir vor, dass „kinderpornografische Inhalte über öffentliche Links eines Filehosting-Anbieters heruntergeladen“ z.B. durch Clicken auf den Link passieren kann, sogar durch Clicken auf einen Link, der z.B. über einen Shortener oder mit unverfänglichem Text oder Bild versehen ist, am Besten noch von einer ziemlich vertrauenswürdigen Seite aus. Es gibt Bots die Werbung in Foren streuen, so wären auch Links platzierbar. Kein Hexenwerk, wenn jemand Menschen und oder deren Umfeld schaden will. „Heruntergeladen“ ist schnell zu, mit etwas Pech hievt einen ein ungeschickt eingestellter URL-Grabber über die „Einmalgrenze“, oder auch die hauseigene Suchmaschine. Gibt es da Daten/Wissen/Gesetz zu, wie hier das Vorgehen der Staatsorgane ist?
Ein Teil der Logik berührt ein Mißverständnis: der Abschreckungswirkung
Hier geht es eigentlich um das Verhältnis der Wirkung von Konformitätspropaganda und der Härte der zur Aufrechterhaltung solcher nötigen Maßnahmen. Deswegen ist Deutschland bisher so „weich“ geblieben.