Was vom Tage übrig bliebPolizei, Preise und Plattform-Probleme

Die Liste der illegalen Datenbankabfragen von Polizist:innen wird immer länger, EU-weites Roaming gilt automatisch zu Inlandspreisen und wer auf Airbnb vermietet, muss jetzt offiziell mit Steuerfahndung rechnen. Die besten Reste des Tages.

Foto Himmel
Heute Nachmittag wechseln sich Sonne und Wolken ab, wobei es verbreitet trocken bleibt.

Polizei: Unberechtigte Datenabfragen in Sachsen-Anhalt (Golem)
Mit Sachsen-Anhalt reiht sich ein weiteres Bundesland in die immer länger werdende Liste von Ländern, in denen Polizist:innen mutmaßlich illegal Daten abgefragt haben. Anna Biselli berichtet bei Golem über die 24 Ermittlungsverfahren, die im ostdeutschen Bundesland seit 2016 eingeleitet wurden. Insgesamt 21 Cops werden beschuldigt, unberechtigte Datenabfragen durchgeführt zu haben. Unterdessen berichtet die taz, dass die vom „NSU 2.0“ bedrohte Anwältin Seda Başay-Yıldız erneut eine Drohmail erhalten habe. Darin steht ihre nicht öffentlich bekannte Wohnanschrift in Frankfurt – was den Schluss zulässt, dass diese Information ebenfalls aus einem Polizei-Computer stammt. Langsam sollte sich das wirklich jemand ansehen, finden wir.

EuGH: Roaming zu Inlands-Preisen gilt automatisch (Verbraucherzentrale Bundesverband)
Man kann’s ja mal probieren, dachte sich der Mobilfunkbetreiber Telefonica, und stellte nicht alle der eigenen Kund:innen automatisch auf einen regulierten EU-Roaming-Tarif um. Das war illegal, urteilte heute der Europäische Gerichtshof. Geklagt hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) beim Landgericht München, das den Fall an den EuGH weiterreichte. Die EU hat die überteuerten Roaming-Gebühren 2017 weitgehend abgeschafft, zum Leidwesen der Mobilfunkbranche, die damit ein einträgliches Nebengeschäft verloren hat. Nach der Grundsatzentscheidung des EuGH beschäftigt sich wieder das Landgericht München mit dem Fall. Es muss nun darüber entscheiden, ob Telefonica mit seinen Informationen zum Roaming auch irreführend gehandelt hat.

Airbnb muss deutschen Steuerfahndern Daten übermitteln (Handelsblatt)
Airbnb muss Daten von Vermieter:innen an die Steuerfahndung weitergeben. Das hat ein Gericht in Irland entschieden, wo Airbnb offiziell sitzt. Wer auf der Plattform etwa Ferienwohnungen vermietet und seine Einkünfte nicht auf der Einkommensteuerklärung angegeben hat, dem drohen damit nun Probleme. Für die Abwicklung zuständig ist die Steuerfahndung in Hamburg.

Jeden Tag bleiben im Chat der Redaktion zahlreiche Links und Themen liegen. Doch die sind viel zu spannend, um sie nicht zu teilen. Deswegen gibt es jetzt die Rubrik „Was vom Tage übrig blieb“, in der die Redakteurinnen und Redakteure gemeinschaftlich solche Links kuratieren und sie unter der Woche um 18 Uhr samt einem aktuellen Ausblick aus unserem Büro veröffentlichen. Wir freuen uns über weitere spannende Links und kurze Beschreibungen der verlinkten Inhalte, die ihr unter dieser Sammlung ergänzen könnt.

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