UrteilGericht erklärt automatisierte Gesichtserkennung in Südwales für illegal

Ein britisches Gericht hat ein Pilotprojekt zur automatisierten Gesichtserkennung für illegal erklärt. Seit 2017 hatte die Polizei in Südwales hunderttausende Gesichter automatisiert gescannt, sogar bei Protesten. Damit ist jetzt Schluss.

Stilisierte Gesichtserkennung mit Punkten und Linien
(Symbolbild) CC-BY 2.0 mikemacmarketing / Bearbeitung: netzpolitik.org

Die Nutzung von automatisierter Gesichtserkennung durch die Polizei von Südwales ist illegal. Das hat ein Berufungsgericht nach einer Klage eines Bürgers aus Cardiff und der Bürgerrechtsorganisation „Liberty“ entschieden.

Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass es weder eine klare Regelung gegeben habe, wo die automatisierte Gesichtserkennung eingesetzt, noch wer auf die Watchlist gesetzt werden dürfe, die den Alarm des Überwachungssystems auslöst. Zudem sei der Datenschutz nicht ausreichend geregelt gewesen und die Polizei von Südwales habe keine angemessenen Schritte unternommen, um zu untersuchen, ob das System einen geschlechtsspezifischen oder rassistischen Bias habe.

Der Kläger Ed Bridges sagte nach dem Urteil: „Ich freue mich, dass der Gerichtshof anerkannt hat, dass Gesichtserkennung unsere Bürgerrechte eindeutig bedroht.“ Die Technologie sei ein aufdringliches und diskriminierendes Massenüberwachungsinstrument. Bridges fordert, dass alle Menschen öffentliche Räume nutzen können, ohne einer repressiven Überwachung ausgesetzt zu sein.

Die Liberty-Anwältin Megan Goulding nannte das Urteil „einen großen Sieg im Kampf gegen Gesichtserkennung“. Die vor Gericht unterlegene Polizei kündigte unterdessen an, dass sie nicht in Berufung gehen wolle.

Mobile Gesichtserkennung aus dem Transporter

In den Jahren 2017 bis 2019 hatte letztere unter anderem einen Kleintransporter zur mobilen automatisierten Gesichtserkennung genutzt, berichtete im Jahr 2019 die taz. Dieser wurde unter anderem auch für die Überwachung von Protesten gegen eine Rüstungsmesse genutzt.

Laut taz war die eingesetzte Technologie Neoface Watch von der japanischen Firma NEC. Das britische Innenministerium hatte den Test der South Wales Police mit zwei Millionen Pfund gefördert. Laut dem Gericht hat die Polizei das AFR Locate genannte System zwischen 2017 und 2019 etwa 50 Mal eingesetzt und dabei um die 500.000 Gesichter gescannt. Die Polizei habe zwischen 400 und 800 Menschen in der Watchlist gehabt, das System konnte etwa 50 Gesichter pro Sekunde scannen.

Schon beim ersten Einsatz der Technologie beim Champions-League-Finale 2017 in Cardiff kam das System in die Schlagzeilen: Es hatte mehr als 2.000 Menschen als mögliche Kriminelle markiert.

Die Polizei in Südwales hatte noch letztes Jahr vorgehabt, den Einsatz von Gesichtserkennungstechnologien auszuweiten. Sie wollte damals Polizisten mit einer App ausstatten, damit diese bei Routinekontrollen die Gesichter der Überprüften scannen können.

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Eine Ergänzung

  1. Meines Wissens stellt die gesetzwidrige Videoüberwachung eine strafbewehrte Ordnungswidrigkeit dar, das mit einem saftigen Bußgeld geahndet wird. Gilt das auch für rechtswidriges Verhalten staatlicher Stellen oder gilt für diese Branche wieder das Triple-G: gelesen, gelacht, geheftet?

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