Wenn der Berliner Senat noch in dieser Legislaturperiode ein Transparenzgesetz beschließen will, muss er sich sputen: In einem Jahr wählen die Berliner:innen ein neues Abgeordnetenhaus. Bis dahin stehen noch einige Gesetzesvorhaben an. In Bezug auf Transparenz lieferte die rot-rot-grüne Regierung bisher vor allem Ankündigungen. Zwar versprachen die Parteien im Koalitionsvertrag ein Transparenzgesetz, passiert war in der SPD-geführten Innenverwaltung jahrelang aber wenig.
Seit dem Sommer 2019 macht ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis mit dem Volksentscheid Transparenz Druck. Die Initiative fordert, dass Berlin zur Transparenzhauptstadt wird. Behörden und städtische Unternehmen sollen Verträge, Gutachten, Treffen mit Lobbyisten und andere Daten künftig proaktiv veröffentlichen. Mehr als 30.000 Unterschriften sammelte das Bündnis und nahm damit die erste Hürde. Der Volksentscheid wartet seit inzwischen acht Monaten darauf, dass die Verwaltung seinen Entwurf für ein Transparenzgesetz prüft, damit das Verfahren weitergehen kann.
Nachdem wir im Herbst 2019 erste Eckpunkte aus der Behörde von Innensenator Andreas Geisel (SPD) veröffentlichten, einigte sich nun der gesamte Senat auf die gemeinsame Marschrichtung. Den heute veröffentlichten Eckpunkten zufolge soll das Berliner Informationsfreiheitsgesetz von 1999 durch ein Transparenzgesetz ersetzt werden. Künftig sollen unter anderem Gutachten, Baubescheide und Informationen über Subventionsvergaben vom Land aktiv veröffentlicht werden.
Offenbar gab es in der Regierungskoalition aber Streit um die zahlreichen privatrechtlichen Beteiligungsunternehmen des Landes. Die Ankündigung lässt offen, ob auch sie künftig auskunftspflichtig werden oder ob das Land seine Aufgaben weiter in landeseigene Gesellschaften outsourcen kann, die gegenüber Öffentlichkeit und Parlament bisher keine Auskünfte erteilen müssen.
Zahlreiche Ausnahmen geplant
Neben Fortschritten plant der Senat auch einige Rückschritte. Nicht nur der skandalträchtige Verfassungsschutz des Landes soll komplett von Transparenzpflichten befreit sein, sondern künftig unter anderem auch der Rechnungshof von Berlin, Universitätskliniken, Hochschulen, Schulen, Schulbehörden und Teile der Steuerverwaltung. Für sie gibt es im bisherigen Informationsfreiheitsgesetz keinerlei Auskunftsbeschränkungen – das Transparenzgesetz würde also hinter den Status Quo zurückfallen.
In einer ersten Einschätzung auf Twitter zeigten sich die Aktivist:innen des Volksentscheides enttäuscht. Auf den ersten Blick blieben die Eckpunkte hinter dem Hamburger Transparenzgesetz zurück, das als Vorbild für die Berliner Regelung dienen sollte.
„Anscheinend hätten alle Senatsverwaltungen für ihre Bereiche gerne Ausnahmen“, konkretisiert Arne Semsrott die Kritik. Er ist eine der Vertrauenspersonen des Volksentscheids und Autor bei netzpolitik.org. „Wenn sich der Senat damit durchsetzen sollte, schafft er mehr Intransparenz als Transparenz.“
Zahlreiche Anregungen aus dem Gesetzentwurf des Volksentscheids Transparenz hat die rot-rot-grüne Landesregierung nicht in ihr Eckpunktepapier aufgenommen. Dazu zählen beispielsweise Veröffentlichungspflichten für Umweltinformationen und Informationen aus dem Wohnungsmarkt wie Liegenschaftspläne sowie stärkere Kontrollbefugnisse für die Landesbeauftragte für Informationsfreiheit und eine generelle Gebührenbefreiung für Anfragen.
Erstaunt nicht in unserer repräsentativen Demokratie. Deswegen brauchen wir das Volksbegehren und dann den Volksentscheid. So verabschieden wir das Transparenzgesetz das die Initiative vorgeschlagen hat direkt. (Direkte Demokratie)
Gegen die überlange Dauer der Prüfung durch die Senatsverwaltung kann die Initiative klagen (Untätigkeitsklage).
Die Senatsverwaltung konfroniert seit ein paar Jahren die meisten Volksbegehren in Berlin mit dieser Zermürbungstaktik. Leider erfolgreich, die Initiativen geben auf. Klagen!