Pressefreiheit in FrankreichWie Frankreich seine Polizei vor dem Auge der demokratischen Öffentlichkeit schützen will

Frankreichs Regierung baut die Befugnisse der Polizei aus. Besonders umstritten ist ein Videoverbot von Polizeieinsätzen, das zuletzt Zehntausende auf die Straßen trieb und nun politisch wackelt. Im „Globalen Sicherheitsgesetz“ stecken aber noch weitere Verschärfungen.

Polizisten der Einheit CRS werden bei einer Demonstration in Rennes im Jahr 2017 gefilmt und fotografiert. CC-BY-NC-SA 2.0 Janb0mber

Zwischen 130.000 und 500.000 Menschen haben am vergangenen Wochenende in ganz Frankreich gegen Polizeigewalt, für Pressefreiheit und gegen ein neues Sicherheitsgesetz demonstriert. Befeuert wurde die Mobilisierung durch ein aufgetauchtes Video, in dem ein schwarzer Musiker von der Polizei schwer misshandelt wird. Die Polizei ging mit Tränengas gegen die Demonstrierenden vor, attackierte Journalisten, es kam zu heftigen Straßenschlachten.

Die Hauptkritik sowohl eines Verbandes von 289 französischen Medien, ausländischer Presseverbände, sowie auch des Protestbündnisses vom Wochenende, richtet sich gegen Artikel 24 des geplanten „Globalen Sicherheitsgesetzes“. Dieser sieht vor, dass es in Zukunft mit bis zu einem Jahr Haft und bis zu 45.000 Euro bestraft werden kann, das Gesicht oder ein anderes Erkennungsmerkmal eines Polizeibeamten im Rahmen eines Polizeieinsatzes zu verbreiten, mit dem Ziel, der „physischen und psychischen Unversehrtheit“ des Beamten Schaden zuzufügen.

Proteste verhindern Verbot – vorerst

Der Journalistenverband hält die Formulierung für „vage und potenziell sehr weit gefasst“. Das Gesetz würde sich nachteilig auf die journalistische und redaktionelle Arbeit auswirken. Das sieht auch Reporter ohne Grenzen so und befürchtet, dass die Bestimmung Hausdurchsuchungen bei Journalist:innen vereinfachen könnte.

Der französische Innenminister Gérald Darmanin, ein von Emmanuel Macron eingesetzter Hardliner, macht aus seinen Absichten, die den Forderungen der Polizeigewerkschaften entsprechen, keinen Hehl. Er habe versprochen, dass in Zukunft keine Bilder mehr von Polizisten in sozialen Netzwerken mehr gepostet werden dürften. 

Unter dem Eindruck der Proteste hat die Mehrheitsfraktion der französischen Regierung nun eine „Aussetzung“ der Artikels 24 und eine „Neufassung“ angekündigt. Den Demonstrierenden dürfte das nicht ausreichen. So forderte Christophe Deloire von Reporter ohne Grenzen auf Twitter umgehend die komplette Streichung des umstrittenen Artikels.

Dem Präsidenten Macron wiederum, der in seiner Regierungszeit beständig mit Massenprotesten konfrontiert ist und dabei immer weiter nach rechts rückt, scheint das Einlenken nicht zu gefallen: Er habe bei einem Treffen einen „kalten Wutausbruch“ gehabt, berichtet die Zeitung „Liberation“.

Strafverfolgung gegen Polizeibeamte erschweren

Polizeien auf der ganzen Welt haben durch die günstige Verfügbarkeit von hochauflösenden Kameras und durch die Ausweitung polizeilicher Befugnisse in den letzten Jahren einen Schub ihrer Überwachungsmöglichkeiten erfahren. Umgekehrt sind sie aber auch selbst mehr denn je in den Fokus von Kameras geraten – nicht nur in den von Journalist:innen.

Die Demokratisierung der HD-Kameras zwingt die Polizei gegen ihren Willen zu mehr Transparenz und Rechenschaft, wie Bewegungen gegen Rasissmus und Polizeigewalt auf der ganzen Welt zeigen. Dies allein beseitigt natürlich keine strukturellen Schieflagen. Aber ohne das Recht zur Veröffentlichung von Videos wäre die Aufdeckung von Missständen nur schwer möglich. 

Gesetze wie das „globale Sicherheitsgesetz“ in Frankreich versuchen diese Entwicklung zurückzudrehen und die Polizei in eine Position zu bringen, in der eine Strafverfolgung von Beamten weiter erschwert wird.

Ausweitung zahlreicher polizeilicher Überwachungsbefugnisse

Doch das geplante globale Sicherheitsgesetz will nicht nur gegen Aufnahmen von Polizisten vorgehen, sondern weitet auch die Befugnisse von privaten Sicherheitsdiensten aus und erleichtert den Waffengebrauch für Polizist:innen.

Gleichzeitig legalisiert es in Artikel 21 das Livestreamen von Bodycams der Polizist:innen in die Polizeizentralen und führt damit eine Echtzeit-Überwachung überall dort ein, wo sich Polizist:innen aufhalten.

In Artikel 22 geht es um Überwachung aus der Luft, womit vor allem Drohnen gemeint sein dürften. In Zukunft darf die französische Polizei Überwachungsdrohnen einsetzen, unter anderem zur Abwehr und Verfolgung von Straftaten, bei Demonstrationen, zum Schutz von öffentlichen Gebäuden und zur Regulierung von Transportströmen. Das Gesetz ist so weit gefasst, dass der Einsatz von polizeilichen Überwachungsdrohnen damit zum Standard werden dürfte.

Insgesamt befindet sich Frankreich in einer Phase des autoritären Umbaus. Drei der letzten fünf Jahre wurde das Land im Ausnahmezustand regiert, der von einem scharfen Anti-Terror-Gesetz abgelöst wurde. Zudem wurde die Anzahl der Polizeibeamten deutlich von 281 Einwohner pro Polizist im Jahr 2018 auf heute 150 Einwohner pro Polizist:in erhöht. Das nun debattierte Gesetz will diesen Trend offenkundig fortsetzen.

Eine Ergänzung

  1. Im Jargon der Überwachungsbefürworter gilt doch die alte Devise „Wer nichts zu verbergen hat, der hat nichts zu befürchten“ … aber daran hatte ich schon immer meine Zweifel. Aus Sicht der Polizei (nicht nur in Frankreich) gilt nur allzuoft „Wer alles verbirgt, der hat nichts zu befürchten!“.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.