Öffentliche Dokumente wie Beratungsmaterialien des Brandenburger Landtags sollen zukünftig als Open Data veröffentlicht werden. Bisher war die Entscheidung, ob solche Dokumente elektronisch veröffentlicht werden, dem Landtagspräsidium vorbehalten. Das Plenum hat die Geschäftsordnung geändert: Grundsätzlich sollen öffentliche Dokumente nun als Open Data zur Verfügung stehen.
Open Data geht über darüber hinaus, dass die Dokumente digital zur Verfügung stehen. Denn bei einer einfachen Veröffentlichung ist häufig unklar, unter welchen Voraussetzungen die Daten verwendet werden dürfen. Grundsätzlich regelt das Urheberrecht, dass amtliche Werke wie parlamentarische Dokumente gemeinfrei sind. Allerdings dürfen sie meist nicht verändert werden und müssen immer mit einer Quellenangabe versehen sein.
Dadurch entstehen in der Praxis rechtliche Grauzonen. Mit dem Beschluss von Open-Data-Veröffentlichungen geht Brandenburg einen ersten Schritt, um diese rechtliche Unsicherheit zu klären. „Eine sehr kleine Revolution, aber hoffentlich der Anfang eines Paradigmenwechsels“, schreibt die Brandenburger Landtagsabgeordnete der Grünen Marie Schäffer auf ihrer Website. Das offizielle Bekenntnis sei damit geschafft, nun müsse die konkrete Umsetzung folgen. Die Einzelheiten soll das Landtagspräsidium ausarbeiten.
Ungeklärte Detailfragen
Die rechtlich sauberste Lösung wäre wohl eine Lizensierung der Dokumente als Creative Commons Zero, erklärt Marie Schäffer. Denn damit dürften alle ohne Einschränkungen die Dokumente verwenden. Das komme auch ehrenamtlich betriebenen Projekten wie kleineAnfragen.de zugute. Dort werden kleine Anfragen aus den Parlamenten gesammelt und durchsuchbar gemacht.
Solche Initiativen werden zwar von Politiker:innen, Journalist:innen oder auch interessierten Bürger:innen viel genutzt, aber politisch häufig nicht unterstützt, sondern durch rechtliche Grauzonen und fehlende Kooperation vielmehr an ihrer Arbeit gehindert. KleineAnfragen.de wird deshalb Ende 2020 abgeschaltet. Weil parlamentarische Arbeit durch Open Data transparenter wird, sollte das eine Selbstverständlichkeit und kein Gnadenakt sein, findet Schäffer.
Dazu gehöre auch, eine maschinenlesbare Form zu gewährleisten und offene Formate zu verwenden sowie die Daten zu dokumentieren. Jetzt liegt es am Präsidium des Brandenburger Landtags und der Verwaltung, rechtliche und praktische Detailfragen zu klären und auszuarbeiten, in welcher Form und unter welcher Lizenz die Dokumente veröffentlicht werden sollen. Wie lange das dauert, ist laut Schäffer noch nicht abzusehen.
Hinweis: Wir hatten erst geschrieben, dass die Zitate von einem Mitarbeiter der Abgeordneten stammen und nachträglich korrigiert, dass Marie Schäffer die Zitatgeberin ist.
Im August gab es Bewegung:
„Beschluss des Präsidiums für einen Prüfauftrag zur Umsetzung der Open-Data-Veröffentlichung gemäß § 4 Absatz 3 der Anlage 9 der Geschäftsordnung
Vom 19. August 2020
Die Landtagsverwaltung wird beauftragt, im Hinblick auf die Umsetzung einer Open- Data-Veröffentlichung von Beratungsmaterialien des Landtages und anderen Parlamentsdokumenten in enger Abstimmung mit den Fraktionsgeschäftsführerinnen und Fraktionsgeschäftsführern technische sowie insbesondere urheber- und lizenzrechtliche Fragestellungen herauszuarbeiten, auf dieser Basis Umsetzungsszenarien einschließlich zugehöriger Aufwandsschätzungen zu erarbeiten und diese anschließend dem Präsidium zur Information und Entscheidung vorzulegen.“
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/inf/ab_0001/46.pdf
Update vom 22. September 2021:
„Die Metadaten aller in der Parlamentsdokumentation nachgewiesenen Beratungsmaterialien und anderen Parlamentsdokumente werden maschinenlesbar als öffentliche XML-Exporte auf der Website des Landtags bereitgestellt. Diese Exporte enthalten auch Links zu den veröffentlichten Volltexten der Dokumente in den Formaten „.pdf“ und „.docx“.
Für alle bisherigen Wahlperioden des Landtags Brandenburg wird ein eigener Export bereitgestellt. Der Export für die laufende Wahlperiode wird täglich aktualisiert.
Die Nutzung der veröffentlichten Daten wird im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten eröffnet; die für amtliche Werke geltende Regelung des § 5 Absatz 2 UrhG und im Einzelfall bestehende Urheber- oder Nutzungsrechte Dritter sind zu beachten.
Die Landtagsverwaltung wird gebeten, sich aktiv in einen übergreifenden Diskussions- und Abstimmungsprozess der deutschen Parlamente über die Open-Data-Veröffentlichung von Parlamentsdokumenten einzubringen.“
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/inf/ab_0100/136.pdf