Die Welt am Sonntag aus dem Axel Springer Verlag hat den ND-Redakteur Daniel Lücking wegen einer Urheberrechtsverletzung abgemahnt. Er hatte am 2. August einen Artikel aus der gedruckten Zeitung abfotografiert und im Volltext über seinen Twitter-Account verbreitet. Zugleich kritisierte er in einer Serie von Tweets den Inhalt des Artikels, der sich unter anderem mit dem Fall des Social-Media-Leiters der Bundeswehr Marcel Bohnert und dessen Likes für rechtsradikale Instagram-Beiträge befasste. Lücking war selbst Soldat bei der Bundeswehr.
Daraufhin schaltete sich der Chefredakteur der Welt am Sonntag, Johannes Boie, persönlich ein. Er forderte Lücking auf, den Tweet innerhalb von einer Stunde wegen der begangenen Urheberrechtsverletzung zu löschen. Dem kam Lücking nach eigener Aussage acht Minuten später nach – er entfernte den Tweet mit dem Foto des Artikels.
Eine Abmahnung bekam Lücking dann am 5. August trotzdem, er sollte eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschreiben und 864,66 Euro bezahlen. Außerdem bezifferte die Welt am Sonntag einen Schadenersatzanspruch in Höhe von 600 Euro.
WamS-Chefredakteur forderte Löschung des Tweets
Lücking hatte sich in die Kontroverse um die Recherche des NDR-Magazins „Panorama“ um Bohnerts Likes intensiv eingebracht. Auch der Chefredakteur der Welt am Sonntag beteiligte sich an der Debatte: In einem Kommentar hatte er dem NDR unseriösen Journalismus vorgeworfen.
Lücking kritisierte im Rahmen eines Threads unter seinem Volltext-Foto nicht Boies Kommentar, sondern die WamS-Recherche „Ein Mann macht Meldung“ als ungenau. In dem Text heißt es zum Beispiel, dass der Social-Media-Leiter der Bundeswehr Bohnert im Beitrag des NDR „nicht zu Wort“ gekommen sei.
Diese Formulierung ist keine unwahre Tatsachenbehauptung, aber irreführend, denn sie suggeriert den Leser:innen die nachweislich falsche und von rechten und rechtsradikalen Kreisen gepflegte Lesart, dass das NDR-Magazin Panorama den Bundeswehrmitarbeiter nicht mit seiner Recherche konfrontiert habe.
Das Gegenteil war jedoch der Fall. Panorama hatte den Social-Media-Leiter um eine Stellungnahme gebeten, doch der hatte sich gegenüber dem Polit-Magazin nicht geäußert, sondern erst nach der NDR-Veröffentlichung – in Springers Bild-Zeitung. Nach der regen Debatte und etwa eine Woche nach dem klärenden Statement der Panorama-Redaktion hätte die Welt am Sonntag dies anders formulieren müssen, sagt Lücking.
„Die Analyse des Welt am Sonntag-Artikels erforderte aus meiner Sicht die Veröffentlichung des gesamten Artikels, weil ich deutliche handwerkliche Vorwürfe erhoben habe“, sagt Lücking gegenüber netzpolitik.org. Daher habe er in seinem Twitter-Thread den Chefredakteur Johannes Boie auch direkt angesprochen, der sei aber nicht auf die inhaltliche Kritik eingegangen. Stattdessen kam die Abmahnung.
Abmahnungen wegen solcher Urheberrechtsverletzungen äußerst selten
Ein Pressesprecher des Axel Springer Verlags sagt gegenüber netzpolitik.org, dass die von Lücking via Twitter geäußerte Kritik an der Berichterstattung der Welt am Sonntag und die Debatte mit dem Chefredakteur Johannes Boie „überhaupt keine Rolle“ gespielt hätten für die Entscheidung, Lücking abzumahnen, sondern „allein seine offensichtliche urheberrechtliche Störung“. Der Verlag begründet die Abmahnung auch damit, dass Lücking seine Follower:innen ausdrücklich gefragt hatte, ob der Artikel „lesbar“ sei. Außerdem sei der Tweet mit dem Artikel zu einem Zeitpunkt gepostet worden, als die Welt am Sonntag mit dem Text in sozialen Medien um Käufer:innen geworben habe. Neben dem Chefredakteur Boie hatte der rechte Welt-Kolumnist Don Alphonso den Artikel auf Twitter angepriesen.
Unsere eigene Recherche zeigt indes, wie ungewöhnlich die Abmahnung von Daniel Lücking ist. Bislang verfolgen Verlage diese Art von Urheberrechtsverletzungen kaum. Das ergab eine stichprobenartige Umfrage von netzpolitik.org bei verschiedenen deutschen Verlagen.
So haben beispielsweise die taz und der Spiegel-Verlag im Jahr 2020 nach eigenen Angaben keine einzige Abmahnung wegen solcher Urheberrechtsverletzungen verschickt. Beim Axel Springer Verlag beläuft sich die Zahl der Abmahnungen für Welt, Welt am Sonntag, Bild und deren Online-Produkte „im niedrigen einstelligen Bereich“, wie die Pressestelle mitteilt. Die Abmahnung an den Kritiker Lücking ist also das, was man klassisch einen Einzelfall nennt.
Lücking bezahlt Abmahnung
Lücking hat den Anwälten des Axel Springer Verlags mit einer ausführlichen Stellungnahme geantwortet, und vorgeschlagen, dass der Verlag auf seine Anwaltskosten verzichtet. Gleichzeitig hat er eine Unterlassungserklärung unterschrieben. Laut seiner Auskunft bestanden die Anwälte der Welt am Sonntag jedoch auf der Zahlung der Anwaltskosten. Lücking hat mittlerweile die Abmahnsumme bezahlt und auch der Axel Springer Verlag sieht die Sache nun als erledigt an.
Redaktionelle Offenlegung: Daniel Lücking war im Jahr 2016 Praktikant bei netzpolitik.org.
