Attacke auf die ZivilgesellschaftWenn der Geheimdienst Buchhandlungen ins Visier nimmt

Die Bundesregierung lässt jetzt sogar Buchhandlungen vom Verfassungsschutz überprüfen – ohne klare Rechtsgrundlage und ohne Wissen der Betroffenen. Mehr als 1200 Organisationen und Projekte wurden schon durchleuchtet. Wie das Haber-Verfahren die Zivilgesellschaft einschüchtert. Eine Analyse.

Mann mit Anzug und Brille und geöffnetem Mund
Steht wegen der Durchleuchtung von Buchläden mit dem Verfassungsschutz in der Kritik: Wolfram Weimer. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Sven Simon

Mit Buchhandlungen verbinden viele den Geruch von Papier, gedämpfte Gespräche, Lese-Abende oder die Vorfreude in eine andere Welt einzutauchen. Jüngst hat Kulturstaatsminister Wolfram Weimer (parteilos) mehrere Buchhandlungen vom deutschen Inlandsgeheimdienst, dem Verfassungsschutz, durchleuchten lassen – um zu prüfen, ob sie von „Extremist:innen“ unterwandert sind.

In der Folge wurden drei Buchhandlungen nachträglich vom Deutschen Buchhandlungspreis ausgeschlossen, einer renommierten Auszeichnung für inhabergeführte Buchläden. Getroffen hat es „The Golden Shop“ in Bremen, die „Rote Straße“ in Göttingen und den Buchladen „Zur schwankenden Weltkugel“ in Berlin.

Das Ergebnis war ein Aufschrei; für sein Vorgehen wurde der Kulturstaatsminister als „Bundescanceler“ und „Kulturkämpfer“ bezeichnet. Ein „Hauch von McCarthy“ wehe durchs Land, schrieb Verleger Jo Lendle vom Hanser Verlag. Gemeint ist der ehemalige US-Senator Joseph McCarthy, der nach dem zweiten Weltkrieg eine prägende Kampagne gegen die angebliche Unterwanderung durch Kommunist:innen vorangetrieben hatte.

Auch der Börsenverein des Deutschen Buchhandels hat sich eingeschaltet und Weimer Intransparenz und fragwürdiges Vorgehen vorgeworfen – und „erhebliche Zweifel“ am sogenannten Haber-Verfahren angemeldet. Dieses Haber-Verfahren ist die Grundlage für das Vorgehen des Verfassungsschutzes gegen Buchhandlungen und andere Akteur:innen.

In diesem Überblick zeigen wir nicht nur die dünne Rechtsgrundlage des Haber-Verfahrens und welche Grundrechte dadurch betroffen sind, sondern beleuchten dessen fatale politischen und gesellschaftlichen Auswirkungen. Wie kann es sein, dass Minister:innen einfach so den Inlandsgeheimdienst auf Buchläden ansetzen können? Gerade in Verbindung mit der neuen Extremismusklausel zeichnet sich ein Muster ab: die systematische Einschüchterung demokratischer Zivilgesellschaft.

Das ist das Haber-Verfahren

Mit dem von der ehemaligen Staatssekretärin Emily Haber im Jahr 2017 vorgelegten Verfahren (Originaldokument) können bundesstaatliche Stellen Organisationen, Personen und Veranstaltungen, die staatlich gefördert werden sollen, mittels einer Anfrage beim Verfassungsschutz untersuchen lassen. Die Idee hinter dem Verfahren ist, dass der Staat keine gegen die sogenannte freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichteten Projekte fördern will.

Zunächst sollen die jeweiligen Stellen die zu fördernden Organisationen prüfen, und zwar aus ihnen zugänglichen Quellen, wie etwa den jährlichen Verfassungsschutzberichten des Bundes und der Länder. Danach gibt es aber einen zweiten Schritt, wie ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages ausführt:

Soweit hiernach eine Klärung nicht möglich sein sollte, können die Ressorts ihre Anfragen zu möglichen verfassungsschutzrelevanten Erkenntnissen über Organisationen, Personen und Veranstaltungen […] unmittelbar an das BfV und nachrichtlich an das BMI richten.

Die Abkürzungen meinen das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und das Bundesinnenministerium (BMI). Der eingeschaltete Verfassungsschutz gibt dann eine Rückmeldung, ob „verfassungsschutzrechtliche Erkenntnisse“ zur Anfrage vorliegen. Falls ja, empfiehlt das Innenministerium, von einer Förderung abzusehen. „Im Einzelfall“ lassen sich weitere Erkenntnisse abfragen.

In der Regel dürfte es für den Ausschluss aus einer Förderung genügen, wenn der Verfassungsschutz Erkenntnisse anmeldet. (Update: So auch im Fall der Buchhandlungen, wie die FAZ herausgefunden hat.) Die betroffenen Projekte und Personen selbst werden weder vorab noch nachträglich über die Abfrage beim Verfassungsschutz informiert, heißt es in dem Gutachten weiter.

Seit 2020 haben Ministerien 1.200 zivilgesellschaftliche Organisationen und 1.300 Personen mit diesem Haber-Verfahren durchleuchten lassen. Es bleibt die Frage: Dürfen sie das?

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Fehlende Rechtsgrundlage

Die Rechtsgrundlage für das Haber-Verfahren ist mehr als dünn. Der frühere Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber nannte in einer als „Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuften datenschutzrechtlichen Bewertung (PDF) aus dem Jahr 2019 das Haber-Verfahren „datenschutzrechtswidrig“.

Kelber zufolge fehle eine hinreichende „Rechts- und damit Ermächtigungsgrundlage“ für die Übermittlung personenbezogener Daten von den Ministerien an den Verfassungsschutz. Sie fehle auch für dessen Recherche und für die Übermittlung der Daten an die Ministerien zurück. Betroffen ist hier unter anderem das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.

Als „grundsätzlich unverhältnismäßig“ bezeichnete der damalige Bundesdatenschutzbeauftragte zudem die tiefergehende nachrichtendienstliche Überprüfung von Personen, wenn das Ergebnis lautete: „Es liegen keine Erkenntnisse vor“.

Auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages schreibt von Zweifeln, ob es für die Datenabfrage seitens der anfragenden Behörde eine Rechtsgrundlage gebe: „Eine solche ergibt sich nicht aus dem BVerfSchG, auch fehlt es an einer spezialgesetzlichen Befugnis entsprechend z. B. der Regelungen im Luftsicherheitsgesetz, Atomgesetz oder Waffengesetz. Es bestehen große Bedenken, dass die Generalklausel des § 3 BDSG hierfür genügt.“

Hinter der Abkürzung „BVerfSchG“ steckt das Gesetz, auf dessen Grundlage der deutsche Inlandsgeheimdienst arbeitet; das „BDSG“ wiederum ist das Bundesdatenschutzgesetz, das es öffentlichen Stellen generell erlaubt, Daten zu verarbeiten, wenn er zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendig ist.

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Es gibt noch mehr Zweifel. So kommt auch ein juristisches Gutachten der Rechtsanwältin Anna Luczak zum Schluss, dass es „keine rechtliche Grundlage für derartige Überprüfungen im Bereich der Demokratieförderung“ gebe.

Luczak sieht durch die Überprüfung Eingriffe in die Grundrechte auf informationelle Selbstbestimmung, Meinungsfreiheit, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit sowie Berufsfreiheit und Gleichheitsgrundsatz. Ihre Schlussfolgerung:

Die in einer Überprüfung und eventuellen Versagung von Förderung aufgrund von Speicherungen beim Verfassungsschutz liegenden Grundrechtseingriffe sind und wären – gemessen am Verhältnismäßigkeitsgrundsatz – verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen.

Durchleuchtung der Zivilgesellschaft als politisches Instrument

Neben der dünnen Rechtsgrundlage gibt es auch eine gesellschaftliche und politische Dimension. Es hat eine öffentliche Wirkung, wer mit dem Haber-Verfahren ins Visier genommen wird und wer nicht. Der Jurist Jannik Jaschinski von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) sagt gegenüber netzpolitik.org: „Die Bundesregierung entdeckt die Förderungspraxis – wie auch jetzt im Fall der Buchhandlungen – als politisches Instrument, mit dem gespielt wird, um zivilgesellschaftliche Akteure einzuengen. Das geschieht auch auf Druck der AfD.“

Jaschinski zufolge bewegen sich Überprüfungen mit dem Haber-Verfahren „weg von tatsächlichen sicherheitspolitischen Überlegungen“. Stattdessen würden zunehmend auch kleine Förderungen ins Visier genommen würden, wie jetzt bei den Buchläden.

„Man schustert dabei letztlich Befugnisse über die Zivilgesellschaft dem Verfassungsschutz zu, der nun den Daumen heben oder senken kann.“ Zwar entschieden in letzter Instanz die Ministerien, ein Votum des Verfassungsschutzes dürfte Jaschinski zufolge aber schwer wiegen.

„Einschüchterungseffekte gegen die Zivilgesellschaft“

Der Jurist warnt: „Im Zusammenspiel mit der neuen Extremismusklausel, die bei der Förderung beispielsweise von Demokratieprojekten angewendet wird, entstehen Einschüchterungseffekte gegen die Zivilgesellschaft.“ Die Extremismusklausel ist ein weiteres wichtiges Instrument in diesem Kontext.

Laut dieser neu eingeführten Klausel müssen geförderte Projekte nun sicherstellen, „dass eine Unterstützung extremistischer Strukturen durch die Gewährung materieller Leistungen (hier: Fördermittel des Bundes) oder immaterieller Leistungen vermieden wird“.

Einerseits sei die Klausel unbestimmt, warnt Jaschinski. Auf der anderen Seite könnten die geförderten Projekte selbst nicht wissen, ob sie mit Extremist:innen zusammenarbeiten, da die Klausel nicht nur auf einschlägig im Verfassungsschutzbericht benannte Organisationen und Personen abstelle. „Das führt zu einer Verunsicherung und verminderten Handlungsfähigkeit der Zivilgesellschaft“, sagt Jaschinski.

Anschaulich machen lässt sich das mit einem Beispiel: Vielleicht möchte sich eine staatlich geförderte Organisation an einem kommunalen Bündnis gegen Rechtsextremismus beteiligen. Verschiedene Akteure und Organisationen aus unterschiedlichen politischen Spektren arbeiten hier zusammen, um trotz politischer Verschiedenartigkeit für die Demokratie einzustehen. Aber was macht es mit den Menschen dieser geförderten Organisation, wenn sie wissen: Ein falscher Bündnispartner könnte ihre Förderung – und damit ihre Existenz – bedrohen? Fahren sie ihr Engagement lieber zurück? Über staatlich geförderten Organisationen hängt somit ein Damoklesschwert.

Willkür und Intransparenz

Erschwerend kommt hinzu, dass sich von der Förderung ausgeschlossene Organisationen nur sehr schwer gegen eine negative Entscheidung der Ministerien wehren können. In einem Beitrag von Jaschinski und dem Juristen Klaas Müller im Verfassungsblog heißt es deswegen:

Die Ablehnung stützt sich damit allein auf Erkenntnisse, die die Behörde selbst nicht kennt. Es ist zweifelhaft, ob dies als sachgerechter Grund im Sinne des Willkürverbots ausreicht. Denn so kann die Antragstellerin nicht nachvollziehen, ob es gerechtfertigt ist, dass sie in den Datenbanken des Verfassungsschutzes auftaucht, und ob der Umstand konkret einer Förderung entgegensteht. Die betroffenen Organisationen werden weder benachrichtigt noch erhalten sie eine Möglichkeit zur Äußerung. Dieses Vorgehen führt dort zu einem blind spot, wo ein transparentes und überprüfbares Verfahren grundrechtlich wie politisch geboten wäre.

Kurzum: Zivilgesellschaftliche Organisationen tappen im Dunkeln darüber, ob sie sich korrekt verhalten oder nicht; ob sie gerade möglicherweise im Visier des Geheimdiensts stehen. Das Projekt FragdenStaat hat deswegen Musterschreiben veröffentlicht, mit denen Organisationen erfragen können, ob sie im Rahmen des Haber-Verfahrens durchleuchtet wurden.

Attacken auf die demokratische Zivilgesellschaft

Die zunehmenden Einschränkungen demokratischer Zivilgesellschaft fallen in eine Zeit, in der die Demokratie durch das Erstarken von Rechtsextremisten immer stärker unter Druck gerät. Nicht nur die rechtsradikale AfD versucht seit Jahren, die demokratische Zivilgesellschaft unter Generalverdacht zu stellen. Auch Hetzportale und rechte Medien kolportieren seit Langem, dass Deutschland von linken Nichtregierungsorganisationen quasi unterwandert sei und der Staat diese auch noch alimentiere.

Auch die Unionsparteien selbst hatten bereits vor etwa einem Jahr ins gleiche Horn gestoßen. Nur wenige Wochen nach den Protesten gegen Friedrich Merz‘ Annäherung an die AfD im Januar 2025 reichte die Union eine Kleine Anfrage im Bundestag ein. In einem umfangreichen Fragenkatalog erkundigte sie sich unter anderem nach der staatlichen Förderung für gemeinnützige NGOs. Die Anfrage wurde innerhalb der Zivilgesellschaft als Einschüchterungsversuch verstanden. Wissenschaftler:innen und Organisationen zeigten sich zutiefst beunruhigt durch das Vorgehen der Unionsfraktion; mehr als eine halbe Million Menschen unterzeichneten einen Appell an die Bundesregierung.

Falsches Feindbild

Wenn die Zivilgesellschaft unter Extremismus-Verdacht gerät, steht im Hintergrund die Frage nach der Bedrohung der Demokratie. In verschiedenen Umfragen messen Forschende, wie viel Vertrauen Menschen in Deutschland in die Demokratie haben. So schreibt die Körber-Stiftung:

Nach dem Zusammenbruch der Ampelregierung im Herbst 2024 und den Neuwahlen im Frühjahr 2025 äußern lediglich 45 Prozent großes oder sehr großes Vertrauen in die Demokratie. Zugleich stieg der Anteil derer mit geringem oder wenig Vertrauen auf 53 Prozent.

Eine Studie aus Berlin zeigt wiederum: Das Bild der Linken als Feinde der Demokratie ist wissenschaftlich kaum zu halten. Für den „Berlin Monitor“ haben Forschende untersucht, wo sich Menschen auf dem Spektrum von rechts bis links verorten und wie sie zur Demokratie stehen. Das Ergebnis: „Laut unseren Berechnungen lassen sich 66 Prozent derjenigen, die sich auf der Links-Rechts-Skala als extrem Links einordnen, als solide Demokraten bezeichnen“ – ein höherer Wert als in der politischen Mitte oder dem rechten Spektrum.

Ausgerechnet die vermeintlichen linken Staatsfeinde könnten also diejenigen sein, welche die Demokratie und demokratische Werte verteidigen. Der Journalist Erik Peter schreibt zu diesem Thema in der taz: „Das Zerrbild der Linken dient dem bürgerlichen Lager zudem dazu, die eigenen antidemokratischen und autoritären Einstellungen zu verstecken.“

23 Ergänzungen

  1. „können bundesstaatliche Stellen Organisationen, Personen und Veranstaltungen, die staatlich gefördert werden sollen, mittels einer Anfrage beim Verfassungsschutz untersuchen lassen.“

    Die Idee ist doch gar nicht so schlecht. Politiker, die gegen „Ausländer“ hetzen, die Menschen, die ihren Job verloren (und viele Jahre „eingezahlt“ haben) pauschal zu Faulenzern erklären und „Livestyle“ nur für sich in Anspruch nehmen, für „Untertanen“ aber ablehnen, die könnten so doch auch einmal auf Verfassungstreue untersucht werden. Politische Hetze ist nicht akzeptabel. Und was ein angemessenes Stadtbild ist, dass entscheiden besser die Bewohner.

    In Wirklichkeit lehne ich das natürlich ab. Allerdings muss man sich zuerst selbst an den eigenen Maßstäben messen lassen.

    1. „Und was ein angemessenes Stadtbild ist, dass entscheiden besser die Bewohner.“

      Das Ergebnis koennte Sie erschrecken. Hier haben zB gerade die hart arbeitenden Mitbuerger mit Migrationshintergund sehr robuste Vorstellungen zum Thema „zugereiste Bettler im Stadtpark“ oder auch „junge Maenner mit viel Tagesfreizeit“. Und dann gibt’s zB in Berlin schon jetzt Strassen, in denen schwule Paare lieber nicht als solche zu erkennen sind.

      1. Das könnte mich nicht nur erschrecken. Das erschreckt mich und das kenne ich nur zu gut, bis hin zu Gewalt.

        Aber ich kann deeskalieren, mit Nachbarn kann ich reden, Kinder kann ich erziehen. Im Notfall, etwa im Bus oder Stadtpark kann ich einschreiten. Und sehr oft sind viele Menschen so richtig gut – z.B. in letzter Zeit vermehrt (subjektive „Beobachtung“) auch Frauen. Manchmal brauchen Menschen nur ein wenig Hilfe, sich zu trauen.

        Das geht quer durch alle Schichten und alle Altersklassen oder Berufsgruppen, Glaubensrichtungen, unabhängig von Herkunft und sogar unabhängig von Bildung und (dem sogenannten) „IQ“. Die Stories dazu lass ich mal weg. Den Dank an diese Menschen aber nicht.

        Kurz: wir arbeiten dran.

  2. Herr Weimer übt die Funktion eines agitatorischen Kulturkämpfers aus. Genau für diesen Zweck hat Herr Merz die Stelle des Kulturstaatsministers mit dieser Personalie besetzt.

    1. „Genau für diesen Zweck…“
      nun ja, die Regierung tut nun mal Regierungsdinge. Weimer ist konservativ bis (wie Einige behaupten) Neoliberal. Nur, wenn ein Medienunternehmer und Publizist nun ein paar „linke“ Buchhandlungen nicht aushält, dann wird es „seltsam“.

      Er lebt in seiner Blase, ohne Klimakatastrophe, sieht eine „Multi-Kulti-Lüge“, spricht von „Masseninvasion von illegaler Zuwanderung“, meint Bürgergeld sei „Migrantengeld“ und wünscht sich, am Deutschen Wesen soll die Welt genesen. Genauer: er bedauert, dass sich Europa nicht mehr räumlich vermehrt.

      Aus meiner Sicht nutzt er seine ihm nicht zustehende Macht, um andere Meinungen als die Eigene mit Repressionen zu unterdrücken. Ich finde, man sollte seine Verfassungstreue einmal untersuchen.

      1. „Aus meiner Sicht nutzt er seine ihm nicht zustehende Macht, […]“

        Der BMK als Angehoeriger der demokratisch legitimierten Bundesregierung entscheidet ueber die Verleihung eines von ihm etablierten und vergebenen Preises. Wem sonst sollte das zustehen?

        „[…] um andere Meinungen als die Eigene mit Repressionen zu unterdrücken.“

        Das ist ein Preis, auf den explizit niemand einen Anspruch hat. Den nicht zu verleihen hat nichts mit „Repression“ oder „Meinungsunterdrueckung“ zu tun.

    2. Man sollte vielleicht beruecksichtigen, dass der „Deutsche Buchhandlungspreis“ eine von der Bundesregierung, vertreten durch den Beauftragten der Bundesregierung
      für Kultur und Medien (BKM), verliehene Auszeichnung ist, auf Grundlage einer unabhaengigen Jury. Auch die Entscheidungen der Jury werden nicht oeffentlich eroertert, es gibt keinen Anspruch auf Beruecksichtigung, im Zweifel entscheidet der BKM.

      Und natuerlich hat der BMK als Teil der politischen Insitution Bundesregierung eine politische Agenda, das galt fuer alle Amtsinhaber davor ebenso. Sonst waere es eine unpolitische Beamtenstelle.

      https://de.wikipedia.org/wiki/Deutscher_Buchhandlungspreis

      https://www.deutscher-buchhandlungspreis.de/wp-content/uploads/2025/07/Teilnahmebedingungen_Dt-Buchhandlungspreis-2025.pdf

      Das es im Rahmen staatliche Foerderung eine gewisse Ueberpruefung und Einschraenkungen der Foerderungswuerdigkeit gibt, ist das erste, was „linke“ fordern, wenn Geld an „rechte“ Einrichtungen oder Veranstaltungen geht. Das an sich als „Angriff auf die Zivilgesellschaft“ zu framen ist leider mal wieder Empoerungsmechanik nach zweierlei Mass.

      Eine politische Instanz wie der BMK hat politische Entscheidungen allerdings auch zu vertreten, daran scheitert Weimer.

      1. „Empoerungsmechanik nach zweierlei Mass“
        das allerdings ist eine Unterstellung bzw. eine unangemessene Verallgemeinerung.

        Der Staat hat den Medien gegenüber eine besondere Neutralitätspflicht – siehe etwa Pressefreiheit. Nur fördern, was einem selbst genehm ist, ist inakzeptabel. Die „unabhängige“ Jury wird in diesem Fall einfach übergangen. Hier möchte ich „Butter bei die Fische“ und eine anständige, nachvollziehbare Begründung statt Gutsherrenart. Pseudodemokratie kann sich die Bundesregierung sparen.

  3. Wieder einmal zeigt sich, daß die Verfassungsfeinde nicht in der Opposition oder außerhalb des Parlamentes sondern in der Bundesregierung zu finden sind. Wann greift das Widerstandsrechts des GGes?

    1. Art. 20 Abs. 4 GG gewährt das Recht zum Widerstand. Es ist Bestandteil der freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland und gilt als grundrechtsgleiches Recht:

      „Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

      Voraussetzung ist, dass ein staatliches Organ oder auch ein Privater es unternimmt, die in Art. 20 Abs. 1 bis 3 GG verankerte verfassungsrechtliche Ordnung zu beseitigen, soweit diese Ordnung gemäß Art. 79 Abs. 3 GG unabänderlich ist.

  4. Never touch a running System
    Ergänzend müsste man hier noch darauffolgend sagen:
    Never touch a running System and the fundamental principles of rights, of every human being in a liberal democracy.

    Fasse niemals die funktionierende Demokratie (als System an)
    Die Fundamentalen Allgemeingültigen Freiheiten & Grundrechte, die jeder Person, dort als Höchstpersönliche Freiheitsrechte, zugestanden unter einer besonders Hohen Hürde, geschützt, sein sollten, vor Übergriffig & Einschränkendem Gebahren, auf jene Freiheiten, vor Staatlichen Eingriffsmöglichkeiten. Da jeder Eingriff in Grundrechtlich geschützten Freiheiten, Hinderung der Ausübung der Freiheitsrechte, immer ein besonders Schwerwiegenden Eingriff in die Persönlichen Freiheitsrechte der Person bedeuten!
    Diese Fundamentalen Grundrechte & Freiheiten, welche die Demokratie, seinen Staatsbürgern zugesteht, sollten nicht ohne Grund immer vor Einschränkungen & Eingriffen, in diese Persönlichen Freiheitsrechte einer jeden Person vor Staatlichen Zugriff geschützt sein, da hier jeder: Rechtswidrig, Rechtsbeugend, Willkürliche Eingriff folgenschwere Auswirkungen auf die Möglichkeiten, der Ausübung & Wahrnehmung seiner Persönlichen Grundrechtlichen Freiheiten bedeutet.

    Jede Staatliche Handlung, Anordnung u.ä Einschränkungen von Grundrechten o. Hinderung, muss auf Verhältnismässigkeit geprüft und die Rechtsgüterabwägung, dabei ebenso in Betracht
    gezogen werden.
    Gesinnung, Meinung, Religionsangehörigkeit, Rasse o. Herkunft, sowie Weltanschauung & Sexualität, sind u.a. anderem, jene Persönlichen Freiheitsrechte jeder Person, wenn nicht jene, wie z.B: Bei Sexualität, die Rechte anderer beeinträchtigen o. ein Straftatsbestand darstellen. Bei Gesinnung, Meinung etc. kann man: „Non konform“ zu: Meinungen, Politischen Gesinnungen, Gruppen o. Parteien sein. Aufrufe zu Gewalt, Politische Verfolgung etc. sind mit der Demokratie unvereinbar und verboten.

  5. Das Haber-Verfahren ist eine Anfrage auf bereits vorliegende Erkenntnisse, und damit genau keine Überprüfung oder sonst wie geartete Aktivität gegen den Gegenstand der Anfrage.

    Den Wikipedia-Artikel gelesen?

    1. Der Verfassungsblogbeitrag kontextualisiert das hier sauber:
      »Wann und ob das BfV der anfragenden Behörde jedoch Einblick gewährt, entscheidet das BfV selbst – häufig genug lehnt die Bewilligungsbehörde die Förderung aber bereits ab, ohne dass sie erfährt, welche konkreten Erkenntnisse vorliegen. Die Ablehnung stützt sich damit allein auf Erkenntnisse, die die Behörde selbst nicht kennt. Es ist zweifelhaft, ob dies als sachgerechter Grund im Sinne des Willkürverbots ausreicht. Denn so kann die Antragstellerin nicht nachvollziehen, ob es gerechtfertigt ist, dass sie in den Datenbanken des Verfassungsschutzes auftaucht, und ob der Umstand konkret einer Förderung entgegensteht«

      1. Ändert nichts daran, dass es eine Anfrage nach bereits vorliegenden Erkenntnissen ist.

        Und natürlich sind Buchläden nicht vom Auftrag des Verfassungsschutzes ausgeschlossen. Übrigens heben die „linken“ die Relevanz „ihrer“ Buchläden als Zentren von Kommunikation und politischer Betätigung der „Bewegung“ sehr gerne hervor. Sollte also nicht verwundern, wenn Erkenntnisse vorliegen. Ob die für diesen Preis relevant sind, ist natürlich eine ganz andere und absolut valide Frage.

        1. „Ändert nichts daran, dass es eine Anfrage nach bereits vorliegenden Erkenntnissen ist.“

          Das ist ein großes Fragezeichen. Auch inwiefern man von Erkenntnis sprechen kann, nicht nur im philosophischen Sinne…

  6. Dienstag, 10. März 2026
    Ein Sprecher von Staatsminister Wolfram Weimer erklärt:

    „Die Verleihung des Deutschen Buchhandlungspreises sollte am 19. März 2026 erstmals im Rahmen der Leipziger Buchmesse stattfinden, in einem konzentrierten, würdevollen Festakt. Nun droht aber die Debatte um die Nicht-Berücksichtigung von drei Juryvorschlägen den eigentlichen Sinn der Veranstaltung – nämlich die Auszeichnung und Ehrung unabhängiger Buchhandlungen – zunehmend zu überlagern. Eine angemessene Würdigung der Preisträgerinnen und Preisträger scheint in einem solchen Kontext kaum noch möglich. Daher sagen wir die diesjährige Veranstaltung zum Buchhandlungspreis am 19. März 2026 ab. Die ausgewählten Buchhandlungen werden Preisgeld und Urkunde auf direktem Wege erhalten. Die Bekanntgabe der Hauptpreise wird in gesonderter Form erfolgen.
    https://kulturstaatsminister.de/presse/verleihung-des-deutschen-buchhandlungspreises-wird-abgesagt

    1. Erkenntnisse wären z.B. NICHT, dass etwas an der Fassade steht, vor allem nicht, wenn es legal dort steht, und auch überhaupt nicht, wenn es schon „historisch“ bzw. lang genug dort steht. Das sind öffentlich verfügbare Informationen, keine Erkenntnisse. An der Stelle kann man sagen, dass einem deren Nase nicht passt, o.ä., man verfügt aber nicht über „Erkenntnisse“.

      Selbst wenn ein Kunde ein Extremist ist o.ä., reicht das nicht hin. Eigentlich ist sich zu wundern, warum hier etwas ohne gerichtliche Feststellung passieren kann. Mal abgesehen von der Frage, ob die Strohalmdefinitionen von „Staatsfeinden“, also quasi assoziatives PR-Niveau, auf Seite der Behörden überhaupt mit der Verfassung übereinzubringen ist.

      Ich schätze mal, Buchläden dürfen ab demnächst keine sich widersprechenden Bücher mehr führen. Bei dem Innenminister kommt das sicherlich als Zusatz im Waffengesetz.

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