Europeans seek ‘lawful’ ways of intercepting 5G communications (Euractiv)
Die EU-Kommission prüft nach Angaben der neuen Innenkommissarin Ylva Johansson die Möglichkeiten für die Strafverfolgungsbehörden, die Verschlüsselung des neuen Mobilfunkstandards 5G zu umgehen. Das soll nicht durch Hintertüren in der Hardware passieren, sondern durch niedrigere Standards in den Software-Standards für die Verschlüsselung, berichtet das Brüsseler Medium Euractiv. Wir berichteten bereits im Vorjahr, dass die Bundesregierung Anbieter zu Überwachungsmaßnahmen für das 5G-Netz zwingen will.
Leistungsschutzrecht: Memes sollen nur noch 128 mal 128 Pixel groß sein (Golem)
Das Justizministerium hat einen ersten „Diskussionsentwurf“ vorgelegt, der die EU-Urheberrechtsrichtlinie in deutsches Recht überführen soll. Im Fokus des Papiers stehen Details rund um das Leistungsschutzrecht. So soll beim Teilen von Presseartikeln das Vorschaubild maximal 128 mal 128 Pixel groß sein, um lizenzfrei genutzt werden zu können, eine „Tonfolge, Bildfolge oder Bild- und Tonfolge“ darf nur bis zu drei Sekunden betragen, und immerhin darf der Titel eines Artikels gefahrlos weiterverbreitet werden. Friedhelm Greis hat bei Golem eine erste Analyse veröffentlicht, unsere folgt in den kommenden Tagen.
NetzDG: Gesetz soll nachgebessert werden (Süddeutsche Zeitung)
Und gleich noch ein Gesetzentwurf aus dem Justizministerium! Diesmal geht’s um’s Netzwerkdurchsetzungsgesetz, das nachgebessert werden soll. Nutzer sollen sich künftig besser gegen ihrer Meinung nach ungerechtfertigtes Löschen ihrer Postings wehren können, genauso wie sie gegen die Nichtlöschung gemeldeter Beiträge protestieren können. Zudem sollen die Meldewege künftig leicht auffindbar sein, unparteiische Schlichtungsstellen sollen Konflikte zwischen Nutzern und sozialen Netzwerken auch außergerichtlich beilegen. Noch handelt es sich um einen Referentenentwurf, laut SZ soll die Novelle aber bereits Anfang April beschlossen werden.
Algorithmen und Wettbewerb (Bundeskartellamt)
Das Bundeskartellamt hat eine Schriftenreihe zum Verbraucherschutz in der Digitalwirtschaft. In dieser ist nun ein 15-seitiger Beitrag zu Algorithmen und Wettbewerb erschienen. Die Behörde konstatiert, dass algorithmische Systeme ein Marktmachtfaktor sein können und geht der Frage nach, wie diese kontrolliert und überprüft werden können. In seiner Schlussfolgerung bleibt das Kartellamt seiner Linie treu, dass aus Sicht der Marktaufsicht aktuell keine größeren gesetzlichen Initiativen nötig seien. Schon heute könnten Wettbewerbsbehörden „denkbaren Wettbewerbsbedenken im Zusammenhang mit Algorithmen“ begegnen.
#EthicalWebDev – guide for ethical website development and maintenance (EDRi)
European Digital Rights behandelt in einem kurzen Handbuch verschiedene Perspektiven auf eine ethische Webentwicklung. Es geht dabei um datenschutzfreundliche Alternativen für viele Webseiten-Services und Basis-Regeln für mehr Datensicherheit.
Twitter drops Grindr from ad network over ‚GDPR breaches‘ (Guardian)
Die kürzliche veröffentlichte Untersuchung norwegischer Verbraucherschützer über illegale Weitergabe personenbezogener Daten zeigt Wirkung: Twitter hat die Dating-App Grindr aus seinem Werbenetzwerk MoPub geschmissen. Die App war durch eine besonders intransparente Datenschutzerklärung aufgefallen und hat sich deshalb eine formelle Beschwerde der Norweger eingehandelt. Allerdings kann dies bestenfalls nur ein erster Schritt sein, wir rechnen mit weiteren – und nachhaltigeren – Folgen.
Data-driven elections (Internet Policy Review)
Die aktuelle Ausgabe des Internet Policy Review bietet verschiedene wissenschaftliche Papers zu datengetriebenen Wahlkämpfen. Das ist nicht zuletzt mit Blick auf das Wahljahr 2020 und die anstehende Wiederwahlkampagne von US-Präsident Donald Trump interessant.
Nuclear weapons: ITUC calls for governments to ratify ban treaty (ITUC)
Nicht ganz Netzpolitik, aber immerhin geht es um das Schicksal der Welt: Der Internationale Gewerkschaftsbund ruft die Staaten der Welt auf, Atomwaffen ein für alle mal zu ächten. Ein internationale Abkommen im Rahmen der UN, der Vertrag über das Verbot von Nuklearwaffen, ist bereits von 70 Staaten unterzeichnet worden, in 34 davon ist er bereits in Kraft. Nicht dabei sind freilich die Atommächte USA, Russland, Frankreich, Großbritannien, China, Indien und Pakistan sowie Nordkorea und Israel. Auch Deutschland hat den Vertrag nicht unterschrieben. Ein fraktionsübergreifendes Bündnis von Abgeordneten im Bundestag setzt sich hierzulande dafür ein, der Aufrüstungsspirale ein Ende zu setzen. Chapeau!
Jeden Tag bleiben im Chat der Redaktion zahlreiche Links und Themen liegen. Doch die sind viel zu spannend, um sie nicht zu teilen. Deswegen gibt es jetzt die Rubrik „Was vom Tage übrig blieb“, in der die Redakteurinnen und Redakteure gemeinschaftlich solche Links kuratieren und sie unter der Woche um 18 Uhr samt einem aktuellen Ausblick aus unserem Büro veröffentlichen. Wir freuen uns über weitere spannende Links und kurze Beschreibungen der verlinkten Inhalte, die ihr unter dieser Sammlung ergänzen könnt.
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