WikiLeaksUSA ermitteln gegen Assange wegen Verbreitung geheimer Informationen

Die USA werfen Julian Assange offiziell Hacking vor, eine Straftat wie gemacht für eine Auslieferung. Die Behörden ermitteln aber auch wegen „Erhalt und Verbreitung geheimer Informationen“, darauf droht die Todesstrafe. Das geht aus einem Brief des US-Justizministeriums hervor, den wir veröffentlichen.

Julian Assange und Daniel Domscheit-Berg
Todesstrafe für Journalismus? Assange und Domscheit-Berg 2009. CC-BY 2.0 andygee1

There is also an English translation of this reporting and document.

Kaum hatte die Londoner Polizei Julian Assange aus der Botschaft Ecuadors getragen, forderten die USA seine Auslieferung. Der Vorwurf in der Anklageschrift vom März 2018 lautet Verschwörung zum Eindringen in Computer, die Höchststrafe dafür beträgt fünf Jahre Haft. Doch dabei dürfte es nicht bleiben.

Nur einen Tag nach Verfassen der Anklageschrift gab die US-Staatsanwaltschaft zu, auch wegen „unerlaubten Erhalts und der Verbreitung geheimer Informationen“ zu ermitteln. Das schreibt das US-Justizministerium in einem Brief an die Anwälte des ehemaligen WikiLeaks-Sprechers Daniel Domscheit-Berg, den wir in Volltext veröffentlichen.

Dieser Vorwurf kann nach dem Espionage Act angeklagt werden – ein Gesetz, das seit dem Ersten Weltkrieg militärische Geheimnisse schützen soll und mit dem auch Chelsea Manning und Edward Snowden verfolgt wurden. Die Höchststrafe für Verurteilungen nach dem Espionage Act ist Hinrichtung. Doch die Todesstrafe ist nicht nur unmenschlich und rückständig, sondern hat rechtliche Folgen: Das Vereinigte Königreich darf Assange nicht ausliefern, wenn ihm die Todesstrafe droht.

Der Vorwurf ist ein Angriff auf die Pressefreiheit, denn „Erhalt und Verbreitung geheimer Informationen“ sind ureigene Aufgabe des Journalismus. Wird WikiLeaks deswegen angeklagt, sitzen alle Medien auf der Anklagebank, die geheime Informationen veröffentlichen. Die Obama-Regierung diskutierte den gefährlichen Präzedenzfall, die Trump-Regierung handelt ohne Bedenken.

Vom Passwort-Cracken zu Spionage und Landesverrat

Spätestens seit der Veröffentlichung des „Collateral Murder“-Videos und der Kriegstagebücher aus Afghanistan und Irak im Jahr 2010 laufen in den USA Ermittlungen gegen WikiLeaks, seit der Veröffentlichung der Botschafts-Depeschen 2011 auch vom US-Justizministerium.

Manning wurde im Mai 2010 verhaftet und 2013 verurteilt. Bereits in ihrer Verhandlung wurde der Vorwurf thematisiert, der Assange jetzt gemacht wird: ein Chat über den Versuch, ein Passwort zu cracken. Obama entließ Manning schließlich aus der Haft, doch die Trump-Regierung verschärfte den Kurs gegen WikiLeaks.

Eine geheime Grand Jury im Bundesstaat Virginia ermittelt gegen Assange und WikiLeaks. Im Dezember 2017 verfasste eine FBI-Agentin eine eidesstattliche Versicherung, in der sie eine Strafanzeige gegen Assange wegen Verschwörung zum Eindringen in Computer unterstützt. Auf dieser Basis verfasste die Grand Jury eine Anklageschrift gegen Assange, am 6. März 2018.

Genau dieses Dokument wurde unmittelbar nach der Verhaftung in London veröffentlicht und ist die Grundlage für den Auslieferungsantrag der USA. Doch das ist nicht die ganze Geschichte. Nur einen Tag nach der Anklageschrift, am 7. März 2018, schrieb die selbe US-Staatsanwältin, Tracy Doherty-McCormick, einen Brief an die Anwälte von Daniel Domscheit-Berg in Deutschland.

Erhalt und Verbreitung geheimer Informationen

Mit Briefkopf vom US-Justizministerium bittet die Staatsanwältin um eine „freiwillige Vernehmung“ des Deutschen, und zwar „über mögliche Rechtsverstöße gegen Bundesstrafgesetze der Vereinigten Staaten hinsichtlich des unerlaubten Erhalts und der Verbreitung geheimer Informationen“ – ein drastischer Vorwurf nach dem Espionage Act.

Die Staatsanwältin stellt Domscheit-Berg einige Bedingungen. Er soll alle Fragen der Ermittler beantworten, die USA dürfen alle Aussagen für andere Verfahren und ein Kreuzverhör verwenden. Im Gegenzug werden seine Aussagen nicht für eine Strafverfolgung gegen ihn genutzt. Verstößt Domscheit-Berg gegen die Abmachungen, darf er dafür angeklagt werden. Beiden Seiten dürfen die Existenz dieser Vereinbarung nicht offenlegen.

Domscheit-Berg hatte WikiLeaks bereits im September 2010 verlassen. Mit den Ermittlern wollte er aber nicht zusammenarbeiten. Seine Anwälte beantragten Akteneinsicht, daraufhin zogen die US-Ermittler ihr Angebot zurück. Über die Details der Ermittlungen wollte man nichts verraten.

Fünf Jahre für Hacking oder Todesstrafe für Journalismus

Auch andere Personen aus dem WikiLeaks-Umfeld erhielten solche Anfragen. Jacob Appelbaum sollte ebenfalls gegen Assange aussagen, seine Anwälte wurden mündlich angefragt. Manning sitzt seit Anfang März wieder im Gefängnis, weil sie sich weigert, vor der Grand Jury auszusagen.

Nicht alle sind so standhaft. Schon 2011 kooperierten mehrere Personen mit dem FBI, darunter Adriam Lamo, Sigurdur Thordarson und eine bisher öffentlich nicht genannte Person. David House verweigerte 2011 die Aussage vor der Grand Jury, im Mai 2018 sagte schließlich auch er aus.

Bis zum 12. Juni müssen die USA ihren Auslieferungsantrag begründen. Dann müssen sie offen sagen, was sie Assange vorwerfen: Hacking oder Journalismus.

Hier der Brief in Volltext aus dem PDF befreit:


US-Justizministerium
Staatsanwaltschaft der Vereinigten Staaten
Östlicher Gerichtsbezirk von Virginia

Dana J. Boente
Staatsanwaltschaft der Vereinigten Staaten
2100 Jamieson Avenue
Alexandria, VA 22314
(703) 299-3700
(703) 299-3980 (Fax)

7. März 2018

Betreff: Daniel Domscheit-Berg

Sehr geehrter Anwalt von Herrn Domscheit-Berg:

auf Ersuchen der Vereinigten Staaten haben die deutschen Behörden um die Durchführung einer freiwilligen Vernehmung Ihres Mandanten gebeten. Dieses Schreiben legt die Bedingungen dar, unter denen Ihr Mandant über mögliche Rechtsverstöße gegen Bundesstrafgesetze der Vereinigten Staaten hinsichtlich des unerlaubten Erhalts und der Verbreitung geheimer Informationen vernommen werden würde.

Erstens wird Ihr Mandant sämtliche Fragen vollständig und wahrheitsgetreu beantworten und wird sämtliche Informationen, Dokumente und Aufzeichnungen, die bei Ihrem Mandanten in Verwahrung oder unter seiner Kontrolle sind oder zu denen Ihr Mandant Zugang hat und die mit dem Gegenstand der Vernehmung in Verbindung stehen, zur Verfügung stellen.

Zweitens sind, außer wie unten angegeben, im Falle einer Strafverfolgung ihres Mandanten durch die Vereinigten Staaten keine Aussagen oder andere Informationen, die von Ihnen oder Ihrem Mandanten im Verlauf der Vernehmung bereitgestellt werden, bei der Beweisaufnahme der Regierung vor Gericht (Case-in-Chief) oder der Strafbemessung zugelassen.

Drittens ist es den Vereinigten Staaten gestattet, von Ihrem Mandanten empfohlene, zur Verfügung gestellte ermittlungsrelevante Hinweise, Aussagen oder Informationen weiterzuverwenden und zu verfolgen. Derartige abgeleitete Informationen können im Verlauf jeglicher Straf- oder Zivilverfahren jederzeit gegen Ihren Mandanten verwendet werden. Wenn Ihr Mandant zum Beispiel die notwendigen Informationen zur Verfügung stellt, um Zugang zu seinen elektronischen Geräten zu erhalten, ist die Zulassung von über einen rechtmäßigen Durchsuchungsbefehl dieser Geräte erhaltenen Informationen durch diese Vereinbarung nicht unzulässig.

Viertens können die Vereinigten Staaten derartige Aussagen und Informationen beim Kreuzverhör und der Gegendarstellung verwenden, wenn Ihr Mandant in irgendeiner Phase eines Zivil- oder Strafverfahrens als Zeuge auftritt und Aussagen macht, die von den Aussagen oder Informationen abweichen, die Ihr Mandant während der Vernehmung bereitstellte. Zudem können die Vereinigten Staaten derartige Aussagen und Informationen verwenden, um weitere angebotene oder erhaltene Beweise oder von oder im Auftrag Ihres Mandanten dargelegte faktische Bewertungen zu widerlegen, die von den Aussagen oder Informationen abweichen, die Ihr Mandant während der Vernehmung bereitstellte.

Fünftens unterliegt Ihr Mandant der Strafverfolgung aufgrund von entsprechenden Verstößen, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Falschaussagen und Strafvereitelung, wenn Ihr Mandant der Regierung vorsätzlich falsche, irreführende oder zur Strafvereitelung ausgelegte Aussagen und Informationen zur Verfügung stellt. Jegliche Strafverfolgung könnte auf Aussagen oder Informationen basieren, die von Ihrem Mandanten bei der Vernehmung bereitgestellt wurden, und die von Ihrem Mandanten bei der Vernehmung bereitgestellten Aussagen und Informationen könnten gegen Ihren Mandanten verwendet werden.

Sechstens sind sich Ihr Mandant und die Regierung darüber einig, dass bei der Vernehmungssitzung keine Kompromissverhandlungen oder Diskussionen über Plädoyers stattfinden werden. Sollte die Sitzung später jedoch als ein eingetretener Fall für Kompromissverhandlungen oder Diskussionen über Plädoyers ausgelegt werden, verzichtet Ihr Mandant vorsätzlich und freiwillig auf alle Rechte, die er gemäß den Federal Rules of Evidence (Bundesvorschriften über das Beweisverfahren) 408 und 410 und der Federal Rule of Criminal Procedure (Bundesgesetz für Strafverfahren) 11(f) besitzt, die ansonsten die Verwendung von Aussagen, die während dieser Verhandlungen oder Diskussionen gemacht wurden, gegen Ihren Mandanten nicht gestatten würden.

Siebtens werden weder Sie noch Ihr Mandant die Existenz oder Art und Weise dieser Vereinbarung gegenüber anderen Personen, außer der Familie Ihres Mandanten, ohne vorherige Konsultation der US-Staatsanwaltschaft oder auf Anordnung eines Gerichts mit dem entsprechenden Gerichtsstand offenlegen.

Schließlich wird das Angebot (proffer) an Ihren Mandanten im Einklang mit den hierin dargelegten Übereinkünften gemacht. Es bestehen keine Versprechungen, Vereinbarungen oder Übereinkünfte zwischen den Parteien mit Ausnahme der in dieser Vereinbarung dargelegten und keine Änderungen dieser Vereinbarung haben Gültigkeit, es sei denn wenn sie schriftlich mit denselben Formalitäten wie in dieser Vereinbarung von den Parteien unterzeichnet werden.

Sollte Ihr Mandant unter den oben dargelegten Bedingungen vernommen werden wollen, unterschreiben Sie und Ihr Mandant dieses Schreiben wie unten angegeben und schicken das Original an mich zurück.

Mit freundlichen Grüßen

Tracy Doherty-McCormick
Amtierende US-Staatsanwältin

Gez.:
Kellen S. Dwyer
Stellvertretender US-Staatsanwalt

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