Auch sogenannte Verfassungsschützer fahren Dienstfahrzeuge, die Abgase ausstoßen. Sie beobachten Umweltgruppen und erstellen Gutachten zu chemischen Kampfstoffen. Kurz: Die Geheimdienste haben in ihrer Arbeit ständig mit Umweltinformationen zu tun. Bisher hatte sich der sogenannte Berliner Verfassungsschutz, der zur Innenverwaltung gehört, geweigert solche Informationen herauszugeben. Das Verwaltungsgericht Berlin hat heute auf Basis einer Klage von FragDenStaat gegen das Amt klargestellt, dass das rechtswidrig ist.
Bislang hatte sich der Geheimdienst auf eine Bereichsausnahme im Verfassungsschutzgesetz berufen. Danach ist das Berliner Informationsfreiheitsgesetz nicht auf die Akten des Dienstes anwendbar. Diese Regelung ist allerdings teilweise europarechtswidrig, befand das Verwaltungsgericht am Donnerstag in der mündlichen Verhandlung.
Verfassungsschutzgesetz verstößt gegen Europarecht
Nach dem Umweltinformationsgesetz müssen nämlich alle Behörden in ganz Europa Auskunft über Informationen geben, die ihnen in Bezug auf die Umwelt vorliegen, ganz egal, ob sie ein Geheimdienst sind oder nicht.
Auf der Grundlage des Hinweises vom Verwaltungsgericht können jetzt Anfragen an den Geheimdienst gestellt werden, die Bezug zur Umwelt aufweisen. Dabei ist der Begriff der Umweltinformation weit auszulegen – grundsätzlich sind auch Akten zu Hubschrauberflügen Umweltinfos, weil sich Hubschrauberlärm auf die Umwelt auswirkt.
Volksentscheid Transparenz öffnet auch den Geheimdienst
Das Verfahren könnte künftig dazu führen, dass der Geheimdienst auch in Hinblick auf zahlreiche Skandale mehr Transparenz üben muss. Spätestens 2021 könnte der Dienst komplett den Transparenzregeln unterfallen, die für alle öffentlichen Stellen gelten: Mit dem Volksentscheid Transparenz, den ein zivilgesellschaftliches Bündnis in Berlin ins Leben gerufen hat, soll die Bereichsausnahme auch für andere Teile des Geheimdienstes komplett abgeschafft werden.
Habe ich das jetzt richtig verstanden und auch die Liste der durch den berliner Verfassungsschutz beobachteten Umweltgruppen würde unter das UIG fallen und müsste damit herausgegeben werden?
Grundsätzlich ja. Allerdings müsste dann geprüft werden, ob die Infos aufgrund von Ausnahmetatbeständen wie der Gefährdung der inneren Sicherheit geheim bleiben dürfen. Einen Versuch ist es wert! Vielleicht auch mit Infos zu abgeschlossenen Beobachtungen.
„Wie hoch ist der tägliche Stromverbrauch des Verfassungsschutzes? Bitte nach Standorten und Wochentagen aufschlüsseln.“ :-)