Am Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe ist eine neue Verfassungsbeschwerde gegen ein Polizeigesetz eingegangen. Es geht um Nordrhein-Westfalen und die neuen Befugnisse der Landespolizei, zum einen präventiv Telekommunikation überwachen und zum anderen auch Staatstrojanern einsetzen zu dürfen. Polizeiarbeit werde „weit ins Vorfeld einer konkreten Gefahr“ gerückt, so der Verein Digitalcourage, der die Beschwerde zusammen mit dem Polizei- und Ordnungsrechtspezialisten Prof. Dr. Jan Dirk Roggenkamp einreichte. „Der präventive Einsatz invasiver Überwachungsmaßnahmen“ schränke die Grundrechte der Bürger:innen ein. Zudem seien die Regelungen zu unbestimmt, schreiben die Datenschutzaktivisten in einer Pressemitteilung.
Im Dezember letzten Jahres hat der nordrhein-westfälische Landtag das neue Polizeigesetz verabschiedet, zum Jahreswechsel trat es in Kraft. Es reiht sich in viele neue Landespolizeigesetze ein, die in den letzten Jahren verabschiedet und geplant worden sind und häufig die Befugnisse der Polizei deutlich erweitern. Amnesty International und die Gesellschaft für Freiheitsrechte haben zu den Änderungen eine kompakte Übersicht erstellt.
Nicht die einzige Verfassungsbeschwerde gegen ein Polizeigesetz
Eine Entscheidung des BVerfG kann auch eine Signalwirkung für die Regelungen in den Ländergesetzen haben. Dort laufen teilweise eigene Klagen gegen erweiterte Befugnisse. In Hessen geht die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) zusammen mit einem Bündnis aus Datenschutzinitiativen und Aktivist*innen unter anderem auch gegen Staatstrojaner vor. In Bayern bezieht sich eine weitere Verfassungsbeschwerde vor allem auf das Konzept der „drohenden Gefahr“.
Digitalcourage will zu einem späteren Zeitpunkt auch gegen „aktionelle Befugnisse“ im NRW-Polizeigesetz vorgehen, kündigt der Verein an. Dazu zählen etwa verlängerter Polizeigewahrsam, die Ausweitung von Videoüberwachung, Aufenthaltsvorgaben und elektronische Fußfesseln.
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