Hessen hat schon eins, in Niedersachsen ist es gerade im Landtag, nun hat auch die Regierung in Nordrhein-Westfalen einen Entwurf vorgelegt: Es geht um neue Psychisch-Kranken-Gesetze der Bundesländer. In denen ist zum Beispiel geregelt, welche Hilfen es für Menschen mit psychischen Erkrankungen geben soll. Aber auch, wann Personen gegen ihren Willen in eine Klinik eingewiesen werden können.
Die aktuelle Welle der Psychisch-Kranken-Gesetze (PsychKG) behandelt noch eine andere Frage: Wann können und müssen etwa Kliniken, sozialpsychiatrische Dienste und Polizei Daten über Menschen austauschen?
Die neue Welle der Psychisch-Kranken-Gesetze
Anlass für diese neuen Regelungen gaben Gewalttaten in den vergangenen Jahren, bei denen Medien nach der Tat schnell über eine mutmaßliche Erkrankung der Täter:innen berichteten. Seitdem arbeitet eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Früherkennung und Bedrohungsmanagement“ an Vorschlägen, wie verschiedene Stellen Informationen austauschen können.
Geht es nach der schwarz-grünen Landesregierung in NRW, sollen verschiedene Akteure künftig enger und verbindlicher zusammenarbeiten. Das betrifft besonders die regional tätigen sozialpsychiatrischen Dienste, die im Mittelpunkt des Hilfesystems stehen. Sie beraten Menschen in Krisen, machen niedrigschwellige Kontaktangebote, besuchen Menschen auch zu Hause und vermitteln an andere Unterstützungsangebote wie Beratungsstellen. Bislang zählt das PsychKG aus Nordrhein-Westfalen etwa Ärzt:innen, Psychotherapeut:innen oder Einrichtungen der Suchthilfe zu dem Kreis derer, mit denen die sozialpsychiatrischen Dienste kooperieren sollen.
Im neuen Gesetzentwurf finden sich weitere Institutionen, mit denen künftig Zusammenarbeit angesagt ist. Sie gehören überwiegend nicht zum Gesundheitsbereich: Das sind zum Beispiel Ordnungs- und Polizeibehörden, Aufnahmeeinrichtungen für Asylsuchende und Ausländerbehörden.
Sicherheitsbehörden haben andere Ziele als sozialpsychiatrische Dienste
Die Landesarbeitsgemeinschaft Sozialpsychiatrischer Dienste Nordrhein-Westfalen sieht das in ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf kritisch. Es müsse bedacht werden, „dass die Zielsetzung und die Aufgaben der Kliniken und der Sozialpsychiatrischen Dienste anders zu werten sind als die Aufgaben der Sicherheitsbehörden“,schreibt die Landesarbeitsgemeinschaft. „Eine Vermischung ist zu vermeiden“ und die Zusammenarbeit dürfe auf keinen Fall „zulasten der psychisch kranken Menschen gehen“.
Ebenso kritisch sieht der Verein den geplanten Datenaustausch mit Polizei, Ausländerbehörden und anderen. Ein neuer Paragraf zu Unterbringungen, also unfreiwilligen Einweisungen, sieht in bestimmten Fällen vor, dass andere Behörden informiert werden sollen.
Das soll dem Entwurf zufolge dann eintreten, wenn eine örtliche Polizei selbst an einer Einweisung wegen angenommener Fremdgefährdung beteiligt war. Wird daraufhin eine Zwangsunterbringung beschlossen, soll die entsprechende Polizei informiert werden. Anschließend soll die Polizei selbst prüfen, „ob sie aufgrund des Gefährdungspotentials der untergebrachten Person darüber hinaus zu beteiligen ist“. In solchen Fällen müsste die Klinik die Polizei bei der Entlassung des betroffenen Menschen informieren.
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Auch wenn eine wegen Fremdgefährdung eingewiesene Person vorübergehend beurlaubt wird – weil sie beispielsweise für eine Behandlung körperlicher Beschwerden in ein anderes Krankenhaus muss – soll dies der Polizei mitgeteilt werden.
„Auch wenn erfreulicherweise Gefährdungsregister ausgeschlossen werden, so wird hier der Fokus weg von Hilfen und Behandlung hin zu Kontrolle und Erfassung verschoben, was Stigmatisierungseffekte verstärken sowie die erforderliche Behandlungsbereitschaft senken wird“, heißt es in der Stellungnahme.
„Sündenböcke im Namen der Sicherheit gesucht“
Den geplanten Datenaustausch sieht auch Luan Engelns vom Landesverband Psychiatrie-Erfahrener NRW „sehr kritisch“ und hält ihn „für schädlich bis gefährlich“. Der Landesverband setzt sich für Selbsthilfe und die Rechte von Menschen mit Psychiatrieerfahrung ein und hat auch eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf verfasst. Engelns weist darauf hin, dass es schon jetzt Möglichkeiten zum Datenaustausch gebe: „Die Polizei und Psychiatrie haben bereits alle nötigen Rechte, um Gefahren abzuwehren. Es gibt bei akuter Gefahr die Möglichkeit, Daten auszutauschen.“
In der Vergangenheit habe die Polizei Hinweise im Vorfeld jedoch ignoriert, kritisiert Engelns. Nun würden „im Namen der Sicherheit Sündenböcke gesucht und marginalisierte Gruppen überwacht, während Polizei und Psychiatrie mehr Rechte fordern, ohne die vorhandenen so zu nutzen, dass tatsächlich Gewalttaten verhindert werden“.
Da die neuen Paragrafen nicht festlegen, welche Informationen genau zwischen Polizei, Kliniken und anderen fließen sollen, schreibt Engelns: „Es ist völlig unklar, welche Daten gemeldet werden, in welchen Datenbanken diese gespeichert werden und für was die Polizei diese nutzt. Geht es dabei auch um Diagnosen und Behandlungsverläufe? Das sind hochsensible Gesundheitsdaten.“ So würden Persönlichkeitsrechte von Betroffenen verletzt und es „wird in der Praxis ein Register ergeben, ohne es Register zu nennen“.
Niemand will ein Register, das Register heißt
Dass der durch CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann geprägte Begriff eines Registers für psychisch erkrankte Gewalttäter:innen vermieden werden soll, macht die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen in ihrer Pressemitteilung zum Gesetzentwurf deutlich. „Es werden klare Informationswege beschrieben, aber es ist kein allgemeines Register von psychisch erkrankten Personen mit Gewaltpotential geplant“, heißt es dort.
Zugleich erklärte CDU-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann bei der Vorstellung des Gesetzes: „Die beste Prävention gegen fremdgefährdendes Verhalten von Menschen mit psychischen Erkrankungen und einem gleichzeitig erhöhten Gewaltpotenzial sind frühzeitige sowie niedrigschwellige Unterstützungsangebote und eine kontinuierliche Behandlung“.
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Doch auch ohne den durch massive Kritik unbeliebt gewordenen Begriff bleibt, dass sich der Datenaustausch über psychisch erkrankte Menschen intensivieren soll.
Psychiatrie-Erfahrene kritisieren genau wie medizinische Fachleute, dass dadurch ein falsches Bild entsteht und eine stigmatisierende Verknüpfung psychischer Erkrankungen mit Gewalttätigkeit hergestellt wird. „Menschen mit seelischen Erkrankungen werden pauschal zu potenziellen Sicherheitsrisiken erklärt“, schreibt etwa der SPD-Landtagsabgeordnete und Gesundheitspolitiker Rodion Bakum, der selbst als Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie gearbeitet hat.
„Das ist fachlich falsch, gesellschaftlich gefährlich und verfassungsrechtlich bedenklich. Seelische Krisen können jede und jeden treffen. Wer Betroffene unter Generalverdacht stellt, schafft keine Sicherheit, sondern verschärft die Gewaltspirale“, so Bakum. Er sieht im Gesetzentwurf eine Verschiebung „weg von Hilfe, hin zu Verdacht“.
Kein pauschales Gewaltrisiko
Von psychisch erkrankten Menschen geht überwiegend kein höheres Gewaltrisiko aus als von Menschen, die als gesund gelten. Während bestimmte Faktoren zu einer höheren Gewaltneigung führen können, etwa Substanzkonsum oder nicht adäquat behandelte bestimmte Symptomatiken wie psychotisches Erleben, spielen bei Gewalttaten in der Regel mehrere Risikoindikatoren zusammen. Die meisten, etwa das Alter und Geschlecht einer Person oder ihr sozio-ökonomischer Status, haben zunächst nichts mit psychiatrischen Diagnosen zu tun. Dementsprechend lassen sich Faktoren für Gewalttaten nicht isoliert betrachten und ebenfalls nicht isoliert beheben.
Die SPD-Fraktion im Landtag NRW, der Bakum angehört, hat Anfang März eigenen Antrag ins Parlament eingebracht, der einen anderen Ansatz zur besseren Versorgung und Gewaltprävention verfolgen will. Der Antrag verweist an mehreren Stellen auf Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN).
Die Fachgesellschaft selbst schreibt in ihren Empfehlungen, dass die ärztliche Schweigepflicht ein „hohes vertrauensbildendes und therapieförderndes Gut“ sei. Sie schlägt vor, Meldepflichten nur für die Information einzuführen, dass eine Unterbringung wegen Fremdgefährdung beendet wird. Bei den zu informierenden Stellen zählt die DGPPN den sozialpsychiatrischen Dienst, das zuständige Gericht, den weiterbehandelnden Arzt und gegebenenfalls den gesetzlichen Betreuer eines Betroffenen auf.
Weitergehende Informationen dürften im Rahmen eines Melderechts nur an solche Personen weitergegeben werden dürfen, die „selbst der Schweigepflicht unterliegen und die nicht Mitarbeitende einer Sicherheitsbehörde sind“. An Polizeibehörden sollten Informationen nur im Rahmen eines Rechts und nicht einer Pflicht weitergegeben werden können, und auch das nur „nach sorgfältiger ärztlicher Abwägung im begründeten Einzelfall“. Abschließend betont die DGPPN, „dass sie zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Notwendigkeit sieht, die landesspezifischen Regelungen in den PsychKHGs im Lichte verschärfter Sicherheitsbedingungen zu ändern“, aber eine Harmonisierung sinnvoll findet.
Der Entwurf der Landesregierung in NRW befindet sich aktuell in der Verbändeanhörung, danach soll der Entwurf im Landtag besprochen werden. Das heißt, im Gesetzgebungsprozess können sich die Regelungen noch ändern. Bereits in der parlamentarischen Beratung befindet sich parallel ein PsychKG-Entwurf in Niedersachsen, dort hatte die Landesregierung nach zahlreicher Kritik Regelungen zu geplantem Datenaustausch konkretisiert. Mitte April wird es zum geplanten Gesetz eine Sachverständigenanhörung geben.

Auch wenn Forschung und Lehre, Wissen und Standards über die Menschenrechte, die Universelle und immer geltenden Menschenrechte, die jeden/jede Person, vor Schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen durch Gesetze vor Diskriminierung, Schäden, Ausgrenzung und Negativen Auswirkungen auf Gesundheit und Psychischen Schäden, durch andere schützen soll, passt ein solches Gesetzes- und Verordnungsvorhaben, zur allgemein Rückschrittsgewandten, Menschenrechtslage und der Tendenz, einer Politik, welche einen hohen Konformitätsdruck erzeugen vermag, in welcher Andersartigkeit: Verpönt, Ausgegrenzt, Mit Verachtung bestraft und Gesellschaftlich an den Rand gedrängt wird.
Was dabei völlig missachtet wird, ist die Empathielosigkeit, fehlendes Einfühlungsvermögen und die Menschenverachtenden Züge, welche von solch einer Politik-Elite ausgeht, welche Psychopathische Symptomatik in Ihrer Weltanschauung und gegenüber jeder Andersartigkeit aufzeigt, wo andere Menschen einfach nicht als als Gleichwertig zu gelten scheinen können, weil man solch wenig Einfühlungsvermögen und Empathie, sowie über Sozialkompetenzen verfügen zu können scheint, um die Universellen Menschenrechte auch Rechtlich, immer für alle und jeden Menschen immer zur Gerechten Einordnung und Abwägung treffen könnte, ohne jegliche Diskriminierung, Abwertung und Verachtung von Menschenrechten.
Ein wahrlicher Rückfall zu düsteren Zeiten. Schaden wird es denen, welche eine psychische Erkrankung und Behinderung haben, welche wieder einmal Verachtenswerte Diskriminierung und Ausgrenzung erfahren werden, wenn Ihre Andersartigkeit, wieder zu einem Gesellschaftlichen Diskriminierungsgrund, einem Stigma und der Herabwürdigung ausgesetzt sind.
Es wäre wesentlich besser mehr Verständnis und Akzeptanz von Behinderungen zu fördern und Gesellschaftlich Inklusive Ansätze zu etablieren, welche den Betroffenen und einer Stigmatisierung entgegen gesetzt würden, um sowohl Psychisch Erkrankten, welche meistens bereits als unter einer Schwerbehinderung leidend gelten, welche sich in bestimmten Situationen, überfordert, nicht rational, wie eine gesunde Person gegenüber Gesellschaftlichen Konformitätsdruck, Bewaffneten Polizisten oder Rettungskräften verhalten können, weil Sie sich von jener Situation maximal bedroht und überwältigt fühlen, Sensibilisierung der Einsatzkräfte, diesen nicht maximal mit aller Gewalt gegen eine solche Person forcieren zu müssen, sondern auch de-eskalieren mit etwas mehr Verständnis und Geduld: Sicher, für Alle Beteiligten beenden zu können, welche nicht maximal Bedrohlich, Traumatisierend oder unter Gewaltanwendung, sofortiges Habhaft werden der Person bedeuten müsste, würde Einsatzkräften, Betroffenen und Gesellschaft wesentlich dienlicher sein, als jene zu Stigmatisieren. Von den wenigsten Fällen abgesehen, welche Gewalt gegen andere verüben und/oder bewaffnet auf Andere los gehen, könnte mit etwas Sicherheitsabstand, Beharrlichkeit, sowie etwas mehr Geduld und Einfühlungsvermögen, eine Menge an Einsätzen, friedlicher gelöst werden. Da wir uns nicht in einem Land mit vielen Schusswaffen, in den Händen von möglicherweise unter einer Psychischen Erkrankung leidenden Personen befinden, könnte die Bereichssicherung leichter hergestellt werden und eine De-eskalation, der Situation weniger unter der Voraussetzung: „Stressbedingter Ausnahmezustand“ der Beteiligten Betroffenen, sowohl als auch, den hinzu gerufenen Einsatzkräften, welche ebenso unter enormen Stress geraten können, ein erheblicher Teil solcher Einsätze, könnte unter weniger Stress, Gewaltanwendung ggf. nicht potentiell Traumatisierend beendet werden.
Sinnvoll wäre es, Lebensbedingungen herzustellen, die die sog. „psychische Gesundheit“ der Bevölkerung verbessern – mal ganz unabhängig von der Frage, welche Rolle einzelne „psychische Erkrankungen“ am Ende im Zusammenhang mit Gewalt wirklich spielen.
Eine sehr einfache und naheliegende Maßnahme wäre die Einführung eines Bedingungslosen Grundeinkommens für alle. Dazu zwei Infos:
1. Eine Übersetzung eines Artikels des US-Aktivisten und Psychologen Scott Santens mit einer Übersicht über die Wirkungen von bedingungslosen Geldzahlungen auf die psychische Gesundheit:
Finnland zahlte zwei Gruppen das gleiche Geld. Eine davon verzeichnete eine um 33 % bessere psychische Gesundheit.
https://bge-rheinmain.org/finnland-zahlte-zwei-gruppen-das-gleiche-geld-eine-davon-verzeichnete-eine-um-33-bessere-psychische-gesundheit
2. Ebenfalls lesenswert ist der Input der Frankfurter/Offenbacher Care-Aktivistin Elfriede Harth im Rahmen der Frankfurter Psychiatriewoche 2025:
Bedingungsloses Grundeinkommen und psychische Gesundheit
Berichte aus Spanien und der UNO
https://bge-rheinmain.org/bedingungsloses-grundeinkommen-und-psychische-gesundheit
Das ist Teil der Faschismuswelle. Man braucht so 3-12 Sachen, bei denen „versagt“ wird, und die die Gesellschaft entsprechend spaltbar wird, wobei stets darauf Acht zu geben ist, dass im Ergebnis die schiefe Bahn herumkommt.
Sicherheit als Vorwand: Der gläserne Patient im Visier der Polizei
Der aktuelle Gesetzentwurf zum Datenaustausch zwischen Psychiatrien und Sicherheitsbehörden ist ein Paradebeispiel für „Security Theater“ auf Kosten der Schwächsten. Unter dem Deckmantel der Gefahrenabwehr werden hier hochsensible Gesundheitsdaten zum Freiwild für polizeiliche Datenbanken erklärt.
Das Präventions-Paradox
Luan Engelns vom Landesverband Psychiatrie-Erfahrener NRW bringt es auf den Punkt: Die Polizei fordert neue Befugnisse, während sie die bestehenden nicht konsequent nutzt. Schon heute erlaubt das Recht den Datenaustausch bei akuter Gefahr. Dass nun pauschale Übermittlungsbefugnisse geschaffen werden sollen, kaschiert lediglich behördliches Versagen in der Vergangenheit. Man sucht Sündenböcke, statt Ermittlungsarbeit zu leisten.
Ein Register ohne Namen
Besonders alarmierend ist die völlige Unbestimmtheit der neuen Paragrafen. Es bleibt im Dunkeln, ob Diagnosen, Therapieabbrüche oder Medikationspläne in polizeilichen Systemen landen. Was hier entsteht, ist ein „Psychiatrie-Register“ durch die Hintertür. Dies ist nicht nur ein massiver Eingriff in die Persönlichkeitsrechte, sondern zerstört das fundamentale Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient.
Kollateralschaden: Öffentliche Sicherheit
Wenn Menschen aus Angst vor polizeilicher Registrierung notwendige Behandlungen meiden, verkehrt sich das Sicherheitsversprechen ins Gegenteil. Wer Hilfe sucht, darf nicht im Fadenkreuz der Überwachung landen. Marginalisierte Gruppen werden hier stigmatisiert und kriminalisiert, während der tatsächliche Sicherheitsgewinn gegen Null tendiert.
Dieser Entwurf ist nicht nur datenschutzrechtlich „schädlich bis gefährlich“, sondern ein tiefer Einschnitt in unsere liberale Gesellschaft. Wir brauchen keine neuen Überwachungsbefugnisse, sondern eine Polizei, die im Rahmen rechtsstaatlicher Grenzen ihre Arbeit macht.
Jedesmal, wenn jemand mit einschlägiger Vorgeschichte in einer Ausnahmesituation zu Schaden kommt, wird laut beklagt, dass die Polizei und staatliche Stellen das hätten wissen und entsprechend handeln müssen. Das fordert korrekter Weise die Ungleichbehandlung von ungleichem.
Aber wenn es um Mittel und Wege geht, wie staatliche Stellen das in einer solchen Situation wissen könnten, darf es keinesfalls die Gefahr einer Diskriminierung geben.
Das ist ein Widerspruch: ungleiches ungleich zu behandeln ist ganz neutral Diskriminierung und setzt die Kenntnis voraus.
„wird laut beklagt,“
Veröffentlichte Meinung sucht ein Opfer, na sowas, oder „Im Westen nix Neues“
„die Polizei und staatliche Stellen das hätten wissen und entsprechend handeln müssen.“
Die Polizei und sie unterstützende staatliche Stellen sollten erst einmal wieder dafür Sorge tragen dass ihr Schusswaffengebrauchstrend nicht weiter nach oben zeigt, Leute nur wegen dem Versuch sich einer Verkehrskontrolle zu entziehen, erschossen werden wie letztens gerade im Saarland.
„Leute nur wegen dem Versuch sich einer Verkehrskontrolle zu entziehen, erschossen werden wie letztens gerade im Saarland.“
https://www.tagesschau.de/inland/regional/saarland/sr-nach-toedlichen-schuessen-ermittlungen-gegen-zwei-polizeibeamte-100.html
„Eine Polizeibeamtin, die mit einem zweiten Einsatzfahrzeug vor Ort eingetroffen war, sei dabei zwischen dem Renault und dem Streifenwagen eingeklemmt worden.“
Ganz vielleicht mal die Untersuchung abwarten?
Wir erinnern uns auch an den Fall Gustl Mollath, wo ein unschuldiger Mann aufs schlimmste Opfer der Justiz wurde. Wie schnell man da unschuldig in die Mühlen der Justiz kommt und das gesamte Leben zerstört bekommt, dass sieht man aufs erschreckenste and dem Fall Mollath. Wenn jetzt solche Akten und Daten von Menschen mit Seelischen Erkrankungen die Runde bei Behörden machen, will ich garnicht erst wissen, welcher Schaden damit angerichtet werden kann, ganz bessonders wenn neben den Leserechten auch vielleicht noch Schreibrechte zu den Akten kommen. Ne, da will ich garnicht erst daran denken :O
So wie sich der Text liest, wurde das Gesetz analog zum BayPsychKHG angelegt. Auch hier gibt es die zusätzlichen Meldepflichten an die Polizei bei von deren Seite her festgestellter Fremdgefährdung. Dabei ist es auch unerheblich, ob ärztlicherseits eventuell überhaupt keine Notwendigkeit zur Aufnahme festgestellt und der Nicht-Patient nach einen Gespräch sofort wieder gehen kann. Auch wenn der Patient freiwillig in der Klinik verbleiben sollte muss dies gemeldet werden, da dann ja keine zwangsweise Unterbringung mehr besteht.
Wenn man das in der Praxis betrachtet, dann ist es für die Ärztinnen und Ärzte ein enormer unnötiger Verwaltungsaufwand, der am Ende hauptsächlich betrunken eingelieferte Patientinnen und Patienten betrifft. Dabei bleibt die Angst, einmal einer Meldepflicht nicht nachgekommen zu sein, wenn doch einmal „etwas passiert“. Auf der anderen Seite stellt sich die Frage, wie die Polizei selbst in dem Wust aus Meldungen Personen erkennen sollte, die tatsächlich eine nachhaltige Bedrohung darstellen könnten.
Schwarze BReg, schwarze LReg, schwarze Kommunalregierung = schwarze Zeiten
Sozusagen zurück zu Zuständen wie vor 20-30 Jahren, nachdem sich die gesellschaftliche Stigmatisierung sowie mit ihr die Behandlungsbereitschaft von Betroffenen vor der Pandemie wenigstens gebessert hatte.
Die SPD wird wie immer nichts gegen solche Übergriffe tun, geht ja schließlilch zugunsten der Polizei, nächstes Jahr ist Landtagswahl in NRW und potentiell Betroffenen, wenigstens denen in kompletter Betreung, hat man ja schon lange das Wahlrecht damit entzogen.
Aber mir nicht!