Die Bürgerrechtsorganisation Gesellschaft für Freiheitsrechte hat einen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht (PDF) gestellt, um die Übermittlung von Meldedaten in einem Test für den nächsten Zensus zu stoppen. Seit Sonntag sollen alle Meldeämter dem Statistischen Bundesamt Datensätze zu allen in Deutschland gemeldeten Personen mit jeweils 46 persönlichen Angaben übermitteln.
Das Bundesverfassungsgericht prüft den Eilantrag der Bürgerrechtler:innen noch, hat aber keine Eilanordnung gegenüber dem Innenministerium erlassen. Nach Informationen der GFF hat das Gericht die Bundesregierung um Stellungnahme gebeten, ob die Übermittlung der Daten auch anonymisiert oder pseudonymisiert ginge. Auch dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz ist Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben worden. Karlsruhe setzte eine Frist von zehn Tagen.
46 Einzeldaten aller Bürger
Ohne Eilanordnung liegt die Entscheidung zum weiteren Vorgehen nun beim Innenministerium, das die Sache jetzt einfach durchzieht. Auf Nachfrage von netzpolitik.org sagte ein Sprecher des Ministeriums, dass schon 6.000 der 11.000 Meldebehörden die Daten übermittelt haben. Das Ministerium wurde über den Eingang des Eilantrages informiert, will sich aber „aus Achtung vor dem Bundesverfassungsgericht zu laufenden Verfahren“ nicht weiter äußern.
Zehn Jahre nach der letzten Volkszählung ist für 2021 wieder ein Zensus geplant. Der Bundestag hat das dafür erlassene Zensusvorbereitungsgesetz im Dezember um einen Testlauf erweitert. Diese Prüfung sieht vor, dass die Meldeämter dem Statistischen Bundesamt bis Februar Datensätze zu allen in Deutschland gemeldeten Personen zur Verfügung stellen. Das umfasst 46 persönliche Angaben für jede Person – darunter Name, Geburtsdatum, Religion und Familienstand. Erstmals werden derart umfangreiche Datensätze von allen Bürger:innen an einer zentralen Stelle zusammengeführt.
Verstoß gegen „Datenschutz-Grundrecht“
Diese Datenbank ist nach Ansicht der GFF ein attraktives Ziel für Angriffe von kriminellen Hacker:innen und ein massiver Verstoß gegen datenschutzrechtliche Grundsätze, wie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Dieses Grundrecht begründete das Bundesverfassungsgericht im Volkszählungsurteil 1983. Damit setzte das Gericht dem Staat Grenzen für die Sammlung und Auswertung der Daten seiner Bürger:innen.
Es sei inakzeptabel, reale Daten für einen Test zu verwenden, wenn doch der Gebrauch von fiktiven Daten zu Testzwecken in der IT-Branche längst Standard ist, sagt GFF-Generalsekretär Malte Spitz. „Wenn die Behörden den Versand eines großen Datenvolumens testen wollen, sollen sie einen fiktiven, wenigstens aber einen anonymisierten Datensatz schaffen. Zum Test der Qualität der Daten genügt eine Stichprobe, die Gesamtdatei mit 82 Millionen Bürgerinnen und Bürgern ist nicht nötig.“
Frage: Welche sind die 46 Einzeldaten aller Bürger? Name, Adresse, Geburtsdatum? Was noch?
Ich sehe gerade: Es steht auch in der Verfassungsbeschwerde.
Im Artikel ist das doch verlinkt:
https://www.gesetze-im-internet.de/zensvorbg_2021/__9a.html
Die Testdaten sind fiktional und nicht fiktiv, da sie ja tatsächlich existieren.
Wie immer: Das Innenministerium handelt illegal und rüstet die Gesetze dann einfach ein paar Jahre später nach. Gab es ja schon häufiger gerade im Punkt Überwachung eigener Bürger. Ich sage nur „Schnapp sie dir Schäuble!“ ;-)
Da stellt sich mal wieder die Frage: „Wer überwacht die Überwacher?“ (wenn nicht Organisationen wie Netzpolitik das machen und wie lang wird man das noch zulassen?)
Netzpolitik ist wie die Anstalt für mich der „Kanarienvogel“ – wenn man euch den Mund verbietet, dann hilft nur noch Plan C.
Nein, die Aktion ist nicht illegal. Das Bundesinnenministerium darf in dieser Sache entscheiden, wie es vorgeht, weil Karlsruhe die Sache nicht per Eilanordnung gestoppt hat.
Man könnte auch sagen: Karlsruhe legalisiert es.
Wieso Test ?
Warum ist es möglich, diese Daten in der Menge (sind die 46 Daten nur der Anfang ?) und wozu überhaupt zentralisiert und vor allem nicht anonymisiert zu erfassen ?
Was passiert mit den Daten ?
Warum Religionszugehörigkeit ?
Warum Bewegungsprofil ?
Warum die exakte Bestimmung, wo ich wohne („Geografische Koordinaten einschließlich Qualitätskennzeichen“) ?
„Soweit es für methodische Untersuchungen, Analysen oder Auswertungen notwendig ist, ist den statistischen Ämtern der Länder bei Zustimmung der beteiligten Länder ein Zugriff über den jeweiligen Zuständigkeitsbereich hinaus zu gewähren.“
… Ach nee, warum denn nicht gleich alle Daten zentralisieren, ist doch viel zukunftsträchtiger.
Wie wäre es noch mit Einkommen, Wahlverhalten, Einkaufsverhalten, Sozialverhalten, usw ?
Wäre doch easy und vor allem: ALL IN – persönliche Profile der Bürger.
Endlich, der gläserne Bürger ist bald real. Nichts soll mehr dem Zufall überlassen bleiben ….
Das sollte, so wie das durchgezogen wird, illegal sein.
Es zeigt mal wieder, dass das Prinzip der Datensparsamkeit – so gut es geht – unbedingt auch Behörden gegenüber angewendet werden sollte. Mir ist in Formularen schon so einiges untergekommen, das ausgefüllt werden kann, obwohl es nicht relevant ist.
Tendenzen und Ausblicke…
Bedauerlicherweise muss die letzten Jahre zunehmend das Verfassungsgericht die Arbeit des Parlaments und mittlerweile offensichtlich schon die der einzelnen Ministerien übernehmen.
Es wäre zu begrüssen wenn von staatlicher Seite weniger versucht würde, Gesetze zu umgehen.
Womöglich hilft in Zukunft ein Bonussystem für Beamte, das vorsätzliche Rechtsbrüche verhindert.
Danke für den Hinweis. Ist jetzt korrigiert.
Ich wünsche mir Hans-Jürgen Papier zurück. Der hätte diesen Irrsinn wahrscheinlich gestoppt.