Europaparlament verbreitet einseitiges und irreführendes Video zur Urheberrechtsreform

Normalerweise sind die Social-Media-Accounts von Parlamenten sehr vorsichtig in der Bewertung von politischen Vorgängen. Nicht so der Twitter-Account des Europarlamentes: Der verbreitete gestern ein Video, das nur die Sicht der Befürworter zeigt und diese sogar mit irreführenden Aussagen untermauerte.

Ausschnitt aus dem umstrittenen Video. Im Bild: Axel Voss. – Alle Rechte vorbehalten Europaparlament

Der offizielle Twitter-Account des EU-Parlamentes verbreitet vor der Abstimmung ein einseitiges Video für die umstrittene Urheberrechtsreform, in der nur die Position von Axel Voss vorkommt. Das ist ungewöhnlich, denn Parlamentsaccounts werden in der Regel überparteilich geführt und die letztendliche Zustimmung zur Reform ist noch nicht sicher. Die Europaabgeordnete Julia Reda sagt auf Twitter, dass die Kritik am Video des Europarlamentes berechtigt sei. Gegenüber netzpolitik.org bezeichnet sie das Video als politisch einseitig und skandalös.

Nach den Ausfällen der EU-Kommission gegenüber Gegner der Reform, diese hatte Kritiker als Mob bezeichnet, hätte das nicht nochmal passieren dürfen, so die Piraten-Politikerin, die für die grüne Fraktion im Parlament sitzt. „Das Parlament sollte in seiner Kommunikation Neutralität wahren, bis die Entscheidung über die Urheberrechtsreform getroffen ist. Das Video erweckt nicht nur den Eindruck, die Entscheidung sei bereits gefallen, es enthält auch einige sachliche Fehler und problematische Aspekte.“

Falschinformationen im Video

Im Video wird behauptet, dass Plattformen weniger von Artikel 13 betroffen seien, wenn sie weniger als zehn Millionen globalen Umsatz oder fünf Millionen Unique Visitors im Monat haben. Tatsächlich müssen allerdings beide Voraussetzungen erfüllt sein – und die Plattform darf nicht älter als drei Jahre sein. Eine weitere Falschbehauptung sei, dass die Richtlinie keine Verpflichtung enthalte, Uploadfilter zu installieren. Diese Verpflichtung gibt es aber in Artikel 13 (4) Punkt (b) und (c), wenn die Plattform der Haftung für Urheberrechtsverletzungen ihrer Nutzer:innen entgehen will, so Reda weiter. Zudem ist im Video eine PR-Aktion der Urheberrechts-Lobbyorganisation „Europe for Creators“ zu sehen. Proteste und Gegenstimmen zur Reform kommen im Video hingegen nicht vor, vielmehr wird beschwichtigt und weggelassen. Das Video wurde auch auf der Webseite des Europäischen Parlamentes veröffentlicht.

Verantwortlich für die Veröffentlichungen des Europäischen Parlaments ist der Generaldirektor für Kommunikation, Jaume Duch Guillot. Julia Reda hat als Mitglied des Parlaments das Recht, alle Dokumente einzusehen, die zur Veröffentlichung dieses Videos geführt haben. Reda hat einen Antrag auf Wahrnehmung dieses Rechts gestellt und wird auf diese Weise hoffentlich bald genaueres sagen können, wie das Video entstanden ist. Auch der SPD-Europaabgeordnete Tiemo Wölken beschwerte sich auf Twitter über ein „faktisch inkorrektes Video“. Er hat sich beim Präsidenten des EU-Parlamentes über das Video beschwert.

Auf Anfrage von netzpolitik.org wollte ein Sprecher des Europaparlamentes zuerst kein offizielles Statement zum umstrittenen Video abgeben.
Update / 15:30 Uhr: Das Europäische Parlament hat ein Statement nachgereicht:

Das gesamte Parlament erteilte seinen Verhandlungsführern ein Mandat für die Verhandlungen zur Urheberrechtsreform mit dem Rat. Der Rechtsausschuss billigte die erzielte Einigung am Dienstag. Die Kommunikationsabteilung des Parlaments hat die Entscheidungen der Mehrheit der Europaabgeordneten stets publik gemacht. Dieses Video ist keine Ausnahme. Natürlich werden die Kommunikationskanäle des Parlaments auch das Ergebnis der abschließenden Abstimmung im Plenum zum gegebenen Zeitpunkt neutral widerspiegeln – unabhängig vom Ergebnis.

Immer mehr Kritik und Proteste auf der Straße

Unterdessen wird die Liste der Kritiker der Urheberrechtsreform immer länger. Nach dem Bundesdatenschutzbeaufragten kritisiert nun auch die Gesellschaft für Informatik e.V. (GI)  die in wenigen Wochen vom EU-Parlament zu verabschiedende EU-Richtlinie zur Urheberrechtsreform. Der Verein fürchtet, wie viele andere Organisationen, dass durch den Artikel 13 eine Zensurinfrastruktur etabliert werden könnte. Der Präsident der GI, Prof. Dr. Hannes Federrath, sagt: „Es ist richtig und wichtig, das Urheberrecht an das digitale Zeitalter anzupassen. Die hier vorgeschlagene automatisierte Prüfung auf Urheberrechtsverletzungen legt jedoch den technischen Grundstein für eine Zensur- und Kontrollinfrastruktur im Internet. Zugleich wird sie Urheberrechtsverletzungen und kriminelle Inhalte nicht wirkungsvoll verhindern können.“ Deshalb appelliert die Gesellschaft für Informatik an alle Europaabgeordneten, das endgültige Inkrafttreten der Richtlinie in ihrer aktuellen Form in der anstehenden Abstimmung im Europaparlament abzulehnen.

In Deutschland und anderen europäischen Ländern sind außerdem zahlreiche Proteste auf der Straße angekündigt. Schon am Samstag, den 2. März wird es eine Demonstration in Berlin geben, für den 23. März sind dann viele Demonstrationen in ganz Europa geplant. Aufgrund der Dynamik der Proteste, kann es gut sein, dass noch weitere Aktionen in den kommenden Wochen hinzukommen. Neben Straßenprotesten gibt es auch eine europaweite Telefonaktion, bei der Bürgerinnen und Bürger ihre Abgeordneten anrufen sollen. Ein Tool unter Pledge2019.eu bietet dafür die komplette Infrastruktur (wir berichteten). Die endgültige Abstimmung für die Urheberrechtsreform ist derzeit zwischen dem 25.-28. März angesetzt, der 27. März gilt als möglicher Favorit.

5 Ergänzungen

  1. Stellt sich die Frage, ob in den neuen Medien das gleiche Recht auf Wahrheit und Richtigstellung gilt, wie noch zu analogen Zeiten: Wo ein Herr Voss falsch berichtet, da muss es einen Zwang zur Richtigstellung geben, oder?

    Das gilt wohl um so mehr, als dass Herr Voss nun schon zum zweiten mal die neuen Medien mit der Unwahrheit bespielt. Denn beim ersten Mal kann man noch irgendwie mit unfassbarer Uniformiertheit des Herrn Voss argumentieren – trotzdem er die Rolle des Berichterstatters hat.

    Wenn man beim 2. Mal nun aber von Vorsatz ausgehen muss, dann muss es jetzt ein Zwangsmittel geben, ihn zur wahrheitsgemäßen und vollständigen Information der Öffentlichkeit zu zwingen!

    Kann man nicht eine Veranstaltung organisieren, in dem ihm die Gelegenheit gegeben wird, seine jüngsten Aussagen mit den konkreten Inhalten der Urheberrechtsreform in Einklang zu bringen – möglichst vor der Abstimmung und auch vor der Europa-Wahl?!

    Wie so viele bin ich fassungslos!

  2. Schlimmer finde ich, wennauf der Seite des EUP schon als beschlossene Sache galt/gilt. https://web.archive.org/web/20190226103244/https://www.multimedia.europarl.europa.eu/en/parliament-reaches-agreement-on-copyright-deal_N01-PUB-190222-COPY_ev , https://twitter.com/Tigra94/status/1101046368473358342 , http://www.europarl.europa.eu/news/de, https://imgur.com/a/Qjmacje Beide Videos sind noch auf der Startseite vorhanden. Die Unterseite des ersten Videos ist nicht mehr erreichbar. Ich findes es eine harsche Unverantwortlichkeit, wenn EU Institutionen so eine unsaubere Taktik fahren um ihre kontroversen Gesetze zu pushen. Das gibt der Demokratie in Europa einen bitteren Beigeschmack.

  3. Zitat „Eine weitere Falschbehauptung sei, dass die Richtlinie keine Verpflichtung enthalte, Uploadfilter zu installieren. Diese Verpflichtung gibt es aber in Artikel 13 (4) Punkt (b) und (c), wenn die Plattform der Haftung für Urheberrechtsverletzungen ihrer Nutzer:innen entgehen will“

    Eine Anwendung von Uploadfiltern wird durch Artikel 13 (4) Punkt (b) und (c) nahegelegt. Eine Verpflichtung entsteht aber erst dann wenn Gerichte später feststellen das es Uploadfilter sein müssen. Wenn die Befürworter schon sorglos mit Ihrere Meinung umgehen, dann wäre es schön an anderer Stelle, dieser z.B., um so akkurater zu sein.

    Das dumme ist, ohne ein solches Gerichtsurteil können die Gegner dieses Artikels nur von einer hohen Wahrscheinlichkeit sprechen das Upoadfilter dem Stand der Technik entsprechen und diesem Gesetz genüge tun. Interessanterweise wird das auch nicht getan sondern ebenfalls polarisiert.

    Reicht es den Anwender auf eine Datenbank mit dem Material (den Metadaten) der Rechteinhaber hinzuweisen (Punkt a) und bei Verletzung einen Account zu sperren? (Punkt b) Undenkbar wäre es nicht, wenn auch wenig wahrscheinlich.

    Wenn die Gerichte aber erst einmal so weit sind ist das Gesetz in der Welt. Kein schöner Gedanke.

    1. @Matt
      Es gibt keinen Zweifel daran, dass definitiv Upload-Filter geplant sind. Es gibt auch keinen Zweifel mehr daran, dass sie nicht wirklich dem Urheberrecht, sondern der eben der Zensur dienen. Das wissen wir, weil die EU bereits eine weitergehende Verwendung als „Terror-Filter“ vorbereitet.
      https://juliareda.eu/2019/02/terrorist-upload-filters/
      Frag Erdogan mal was Terror ist, dann bekommst du eine Ahnung, was uns da bevorsteht.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.