Barley hat kein Herz für Whistleblower: Justizministerium blockiert EU-Gesetz

In diesem Monat soll die Europäische Union eine Richtlinie beschließen, die Whistleblower in ganz Europa schützt. Doch das deutsche Justizministerium drängt auf einen deutlich schwächeren Text und behindert die Gespräche. Das zeigen vertrauliche Dokumente, die wir veröffentlichen.

SPD-Kandidatin Katarina Barley
Wider den Geheimnisverrat: SPD-Kandidatin Katarina Barley bremst einen Vorschlag der Sozialdemokraten im EU-Parlament – Alle Rechte vorbehalten European Union

Die Zeit drängt. In den kommenden Tagen müssen das EU-Parlament und die EU-Mitgliedsstaaten in den Verhandlungen um die Whistleblower-Richtlinie eine Einigung finden. Andernfalls droht das Gesetz, das Hinweisgebern in Fällen wie Luxleaks, den Panama Papers oder den Football Leaks erstmals europaweit Rechtssicherheit bieten soll, bis nach der EU-Wahl im Mai verschoben zu werden. Ein erzielter Kompromiss könnte dann vom neuen Parlament wieder gekippt werden.

Eine rasche Lösung in den Verhandlungen wird derzeit vom deutschen Justizministerium unter Katarina Barley und einigen weiteren Staaten blockiert. Das zeigt der aktuelle Verhandlungsstand der Whistleblower-Richtlinie, den wir hier veröffentlichen.

Barley gegen Sozialdemokraten

Das EU-Parlament und die Mitgliedsstaaten streiten darüber, ob Whistleblower mit Missständen direkt an die Öffentlichkeit gehen dürfen oder nicht. Barleys Ministerium setzt sich dafür ein, dass Whistleblower sich immer zuerst an eine interne Stelle in der eigenen Organisation wenden müssen, bevor sie Medien und Behörden Informationen geben dürfen. Das dürfte einige Hinweisgeber abschrecken.

Der grüne EU-Politiker Sven Giegold kritisierte, interne Meldewege einer Firma oder Behörde könnten zudem für Whistleblower bei der Aufdeckung von Missständen zum Risiko werden: „Barley sollte sich der Position anschließen, die Sozialdemokraten und Grüne gemeinsam im Europaparlament durchgesetzt haben.“ Der Europäische Rechnungshof hatte bereits 2018 in einer Stellungnahme davor gewarnt, Whistleblowern den Weg an die Öffentlichkeit zu erschweren.

Zum anderen streiten sich Parlament und Mitgliedsstaaten um die Frage, ob der Schutz für Whistleblower für bestimmte Fälle eingeschränkt werden soll. Da unter anderem das deutsche Justizministerium befürchtet, dass es durch die Richtlinie allzu viele Hinweisgeber gibt, will es sogenannte „kleinere Fälle“ von der Richtlinie ausnehmen.

Justizministerium will Ausnahmen

Das Parlament wehrt sich derzeit gegen eine solche Vorgabe, da sie Unsicherheit für Hinweisgeber schaffe. Einzelpersonen könnten nicht alleine entscheiden, welche Fälle wichtig seien. Tatsächlich enthält der Richtlinienvorschlag der EU-Justizminister auch keine Definition für „geringe Wichtigkeit“.

Wie die deutsche Delegation in einem internen Drahtbericht formuliert, stellten für sie sowohl die Frage der internen Meldevorgaben als auch der geringeren Fälle eine „sehr rote Linie“ dar. Laut den Diplomaten gibt es keine Möglichkeit, dass Deutschland von seiner Position abweicht. Die Unterstützung für die deutsche Position schwindet allerdings. So könnten die Staaten Italien und Niederlande etwa ihre Unterstützung für Deutschland zurückziehen. Nur die französische Regierung steht weiterhin fest an der Seite der umstrittenen Justizministerin Barley.

Katarina Barley steht derzeit sowohl wegen ihrer Zustimmung für Uploadfilter als auch wegen ihrer Haltung zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen in der Kritik. Am kommenden Montagabend wird ihr Ressort in der nächsten Gesprächsrunde zwischen Mitgliedsstaaten, Kommission und Parlament darüber verhandeln, welche Position sie künftig gegenüber Whistleblowern hat. Hält die Blockademauer, ist ein stärkerer Schutz für Hinweisgeber in Gefahr.

10 Ergänzungen

  1. Danke, nicht nur für diesen Artikel, Arne.

    Was mir das Lesen/Verstehen erschwert – es geht hier um das Verhalten von Frau Barley, aber was davon kann man aus dem verlinkten Trialog-Text entnehmen kann und das was stammt aus anderen Quellen?

    Kann man die Abschnitte zitieren wo hier „kleine Fälle“ und „Intern first“ eingebaut werden oder ob diese aus anderen Quellen mit Barley Beteiligung stammt? Wo wird dies alte rote Linie definiert?

    Kann jemand die Motive vermuten, warum Frau Barleys Team sich so beraten hat/wird?

    Vielen Dank! Wenn ich es bei Giegold richtig lese, geht es Montagabend am 4. März 2019 weiter.

  2. Stichwort 1 ist „Internal reporting channels“, findet sich z. B. hier: 256 / p. 93
    Stichwort 2 ist evtl. „minor … breaches“?

    Als Motiv fällt mir nur „Justizsystem von Überlastung freihalten wollen“ ein.

    Meine Testcases wären z. B. VW oder Bayer. Hier würde es mit „intern“ bestimmt nicht klappen. Warum Frau Barley von der SPD Linie abweicht ist mir nicht klar. Wer ist denn noch in der Gruppe?

  3. Ist dies eigentlich wieder ein Fall von GroKo, bei dem sich die SPD nicht mehr traut, weil Seitens CDU/CSU schon mit der Stirn gerunzelt wurde? Und die SPD gerne „irgendwas“ hinbekommen würde und dies intern „als mit dem Koalitionspartner“ nicht erreichbar dargestellt wird, zudem dieser die Kommissionsposition teilt?

  4. „(21) Diese Richtlinie sollte den Schutz der nationalen Sicherheit und anderer Verschlusssachen unberührt lassen, die nach den Rechts- oder Verwaltungsvorschriften der Union in dem betreffenden Mitgliedstaat aus Sicherheitsgründen vor unbefugtem Zugriff geschützt sein müssen.“

    => Wäre Edward Snowden überhaupt geschützt durch diesen EU-Richtlinien-Entwurf ?

    Mir fehlt darin zum Kapitel „nationale Sicherheit“ wieder die Klarstellung, dass es keinen Geheimschutz geben kann für Widerrechtliches / für Handlungen, die mit unseren Verfassungsgrundwerten nicht vereinbar sind.

    Es wäre kein Whistleblowerschutz, wenn sich z.B. Alan Rusbridger nicht darauf berufen könnte, hinsichtlich der Guardian-Veröffentlichungen 2013, zum britischen GCHQ (Edward Snowdens Meldung von Verstößen gegen EU–Grundrechte).
    Und zu achten ist ja auch darauf, dass sich zukünftig dann nicht-EU-Bürger (Edward Snowden, Christopher Wylie) mit Hilfe dieser Richtlinie in EU-Whistleblower-Schutz begeben können, weil sich Ihre Meldung auf in der EU relevante Verstöße bezieht.

  5. Hallo,

    Ich wollte wissen was „heute“ (4. 3. 2019) noch passiert ist. Ich fand dieses Dokument, evtl. kann jemand der mehr Ahnung von der Materie hat, sagen ob es der Ist-Zustand aus der heutigen Sitzung vom 4 Mar 19 ist und welche Position hier zum Vorschein kommt:

    http://www.europarl.europa.eu/meetdocs/2014_2019/plmrep/COMMITTEES/JURI/DV/2019/03-04/P8_A20180398_EN.pdf

    Hier ist noch ein Update zur Thematik vom Giegold – so wie es aussieht, geht es Mittwoch (6.4) und ggf. noch einmal nächsten Montag (11.4) weiter:

    https://sven-giegold.de/whistleblower-barleys-blockade-schuetzt-betrueger-statt-hinweisgeber/

    Ich kann Hinweise auf diese Sitzungen aber noch nicht finden.

    https://www.consilium.europa.eu/en/meetings/mpo/2019/3/coreper-1-(273945)/

    Vielen Dank!

  6. Sollte hier nicht ein Disclaimer hin, dass der Autor der Bruder eines mit Frau Barley konkurrierenden Politikers ist (Nico Semsrott, Listenplatz 2 der bisher mit einem MdEP vertretenen Partei die PARTEI)?

    1. Weil wir ne Art Sippenhaft vertreten, bei der die politische Arbeit von Geschwistern jemandem angerechnet wird?

  7. Im offenen Brief des Whistleblower-Netzwerks erfährt man Interessantes aus Schweden und den Niederlanden – warum können wir als EU nicht mal von den Besten unter uns abschreiben (?):

    https://whistlenetwork.files.wordpress.com/2019/03/win-letter-to-eu-ministers-of-justice.07.03.19-3.pdf

    Und auch sehr schön finde ich den Beitrag von quer, der implizit die Frage stellt, ob der neue Entwurf denn unseren realen wichtigsten Whistleblowern ( Lux-leaks / Panama Papers / …) eine gute Option eröffnet hätte – falls nicht: => dann ist es kein Whistleblowerschutz :

    https://twitter.com/BR_quer/status/1101527993791496195 .

    Aber wie ist es denn nun in der EU ausgegangen ???

  8. Es gibt noch ein Interview von Frau Barley vom 08.03.19.
    Hier beschreibt Frau Barley ihre Sicht der Dinge (8.3.19, Phoenix):

    https://www.youtube.com/watch?v=otOiG26OKAk

    Ihre Sicht:
    1) Das Verfahren „Intern first“ könne doch umgangen werden
    2) Die Grünen woll(t)en das doch auch so (laut Ihr deren Vorschlag von September 2018)

    Dann kommt eine Frage nach der Beweislast, die weiter bei dem Hinweisgeber liegen würde:

    Sie:
    3) „Unternehmen sollten eine andere Kultur etablieren.“ Dann wird es sehr schwurbelig und ich kann nicht mehr ganz folgen.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.