Die Verbraucherzentrale des Landes Nordrhein-Westfalen hat vor dem Landgericht München I mit Erfolg gegen Amazon geklagt. Grund dafür ist ein neues Angebot auf der Website des Online-Händlers. Sogenannte Dash Buttons können Bedarfsartikel wie Waschmittel oder Toilettenpapier per Knopfdruck bestellen – sie haben jedoch einen Haken: Die Bestellung bleibt ohne App für die Benutzer undurchsichtig und kann sogar mit anderen Preisen oder Waren verbunden sein als der Kunde dachte.
Die Verbraucherzentrale NRW äußerte Bedenken:
Wir kritisieren am Amazon Dash Button die aktuelle Funktionsweise. Unserer Meinung nach wird der Verbraucher beim Bestellen nicht hinreichend darüber aufgeklärt, welche Ware er zu welchem Preis bestellt. Zwar kann er vorher den Dash Button mit einem speziellen Produkt einrichten und es wird ihm auch der Preis genannt. Amazon behält sich aber vor, sowohl die Ware als auch den Preis zwischendurch zu ändern. In dem Moment, in dem der Verbraucher auf den Knopf drückt, weiß er also nicht, was er kauft. Er erfährt dies erst später und kauft somit die Katze im Sack.
Verbraucherschützer Wolfgang Schuldzinski betont, dass der Dash Button Verbraucher benachteiligt und einen Preisvergleich erschwert. Der Richterspruch ordnet Amazon nun an, den Kunden bereits vor Absenden der Bestellung über den Preis und die eigentliche Ware zu informieren.
Update vom 2.3.: In einer Stellungnahme per Email hat Amazon eine Berufung gegen das Urteil angekündigt.
Juristisch mag das alles stimmen. Aber die Dashbuttons zu bekämpfen ist definitiv das unsinnigste Ziehen einer Frontlinie bei Amazon. Dafür gibt’s viele zu viele wesentlich wichtigerere Baustellen im Amazon-Universum.
Jedem Käufer eines Dashbuttons dürften die Nachteile bekannt sein und jeder weiß, wie unkompliziert man Bestellungen stornieren und zur Not auch kostenlos retournieren kann.
Hier geht’s um Probleme die keine sind.