Nach der Grünen Bundestagsfraktion hat nun auch die Verbraucherzentrale Sachsen Klage gegen Facebook erhoben. Auslöser für die Auseinandersetzung um Fanpages ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes: Betreiber*innen von Facebook-Seiten sind demnach mitverantwortlich für das, was auf ihren Seiten mit den Daten ihrer Besucher*innen geschieht. Weil der Datenkonzern es den Anbieter*innen von Fanpages nicht ermögliche, ihre Seiten im Einklang mit der Datenschutzgrundverordnung zu betreiben, zieht der Verband vor Gericht. Facebook hatte zwar Seitenbetreiber*innen einen Ergänzungsvertrag zur Verfügung gestellt, mit dem die datenschutzrechtliche Verantwortung geklärt werden soll. Die Betreiber*innen von Fanpages können aber immer noch nicht nachvollziehen, wie Facebook auf ihren Seiten Daten sammelt – oder dies gar abstellen.
Aus der Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen:
Das Problem ist die fehlende Rechtsklarheit für Verbraucher. Nach Auffassung der Verbraucherschützer muss Facebook in einer Vereinbarung mit dem Verbraucher klarstellen, wer die Verantwortung für die Einhaltung des Datenschutzrechts auf den Profilen trägt. „Jeder Nutzer hat das Recht zu wissen, was mit seinen Daten passiert und wer dafür verantwortlich ist. Es kann nicht sein, dass sich Facebook seiner Verantwortung entzieht“, so Rechtsexperte Michael Hummel von der Verbraucherzentrale Sachsen.
Erst im Juni hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die Inhaber von Facebook-Profilen unter Umständen gemeinsam mit Facebook für die Einhaltung von Datenschutzvorschriften verantwortlich sind. Der Konzern hatte daraufhin angekündigt, dieser Verpflichtung nachzukommen. Passiert ist seitdem nichts – trotz Mahnungen von Daten- und Verbraucherschützern. „Mittlerweile hat uns Facebook durch seine Anwälte mitteilen lassen, dass man keine Verletzung von Verbraucherrechten erkennen könne. Mit der Klage soll Facebook nun seine Pflichten erfüllen und Verbraucher weitestgehend aus der Verantwortung nehmen“, so Michael Hummel.
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