In einer Kleinen Anfrage [pdf] haben Anke Domscheit-Berg und weitere Abgeordnete der Linken bei der Bundesregierung nachgehakt, wie es in Sachen Open Data, Transparenz und Partizipation aussieht. Der Koalitionsvertrag sieht hierzu zwar viele Maßnahmen vor, doch bisher wurden nur wenige Fortschritte bekannt. Die Antworten der Bundesregierung [pdf] machen deutlich, dass die Themen im Laufe der Legislatur wohl etwas unter den Tisch gefallen sind – oder ihre Behandlung um mehrere Jahre nach hinten verschoben wurde.
So verhält es sich zum Beispiel mit der im Koalitionsvertrag angekündigten Überarbeitung des Open-Data-Gesetzes. Diese sollte mit dem Ziel erfolgen, „die Chancen und den Nutzen behördlicher Verwaltungsdaten für Wirtschaft und Bürgerinnen und Bürger noch weiter zu verbessern“. Verbesserungen bedarf es in der Tat, doch das neue Gesetz ist laut aktuellen Angaben des Bundesregierung frühestens 2021 zu erwarten – kurz vor Ende der Legislatur. Man wolle vorher noch die Evaluation des ersten Open-Data-Gesetzes abwarten, das erst vier Jahre nach dessen Inkrafttreten im Jahr 2017 angesetzt ist.
Internationaler Vorreiter oder eher Schlusslicht?
Im Koalitionsvertrag kündigte die Bundesregierung noch großspurig an, „internationaler Vorreiter“ im Bereich Open Data werden zu wollen und bekannte sich mutig zum Grundsatz „Open by Default“. Demnach sollte die Veröffentlichung von öffentlich finanzierten Daten aus der öffentlichen Verwaltung als Open Data alltäglicher Standard werden.
Bereits nach einem Viertel der Legislaturperiode ist von diesen Plänen nicht mehr viel übrig geblieben. Die Bundesregierung scheint unter Open Data etwas anderes zu verstehen, als international gängig ist. So schlägt zum Beispiel die Open Government Partnership Initiative, der Deutschland neben rund 70 anderen Ländern angehört, als Definition vor, dass Open Data „Daten [sind], die von allen frei verwendet, wiederverwendet und verbreitet werden können“. Open Data geht also mit einer freien Lizenzierung einher.
Die Linke fragte deshalb an, wann die Bundesregierung gedenkt, steuerfinanzierte Inhalte, die beispielsweise von öffentlichen Bediensteten erstellt wurden, unter freier Lizenz – also als Open Data – zu veröffentlichen. Die Regierung stellt jedoch klar, dass Inhalte im Allgemeinfall „zum Zwecke der allgemeinen Kenntnisnahme veröffentlicht“ werden (vgl. §5 Abs.2 UrhG). Die Meinungsbildung zur Frage einer einheitlichen freien Lizenz für alle Informationsangebote des Bundes sei noch nicht abgeschlossen.
John Weitzmann von Wikimedia Deutschland erläuterte uns die rechtliche Grundlage zu dieser Passage aus der Kleinen Anfrage:
Hier wird […] klargestellt, dass die gesamte Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung rechtlich gesehen „andere amtliche Werke“ im Sinne des Urheberrechtsgesetzes produziert. Allerdings sorgt auch das dann bestehende gesetzliche Verbot der Veränderung der Werke dafür, dass es im Sinne der gängigen Definitionen unfreie Inhalte bleiben. Deshalb wäre wünschenswert, dass die Bundesbehörden eine freie Lizenz wie CC BY zu ihrem Publikationsstandard machen.
Open-Source hat keine Priorität
Die Antworten der Bundesregierung zum Thema Beschaffungspolitik lassen keine Priorisierung von Open-Source-Software erkennen. Wer den Zuschlag bekommt, hängt laut Bundesregierung davon ab, „[…] ob die angebotenen Produkte und Dienstleistungen hinsichtlich Funktionalitäten, IT-Sicherheit, Interoperabilität, Usability, Realisierungs-, Ausbildungs- sowie Pflegeaufwand den Anforderungen entsprechen und wirtschaftlich sind“. Open-Source-Software werde derzeit hauptsächlich auf Servern im Rechenzentrum des Bundes eingesetzt. Es werde aber generell auf die Verwendung offener Schnittstellen geachtet, um den Zuwachs von offener Software zu fördern.
Die Free Software Foundation Europe (FSFE) hat die Kampagne „Public Money? Public Code!“ initiiert, die bereits von über 150 Organisationen und 18.000 Personen unterstützt wird. Die FSFE ist enttäuscht darüber, dass die Freiheit der Lizenz in den Vergabebedingungen noch immer keine ausschlaggebende Rolle spielt. IT-Sicherheit, Interoperabilität und eine nachhaltige Nutzbarkeit der Software würden schließlich nur durch freie Lizenzen gewährleistet:
Um vertrauenswürdige Systeme zu etablieren, müssen öffentliche Stellen sicherstellen, dass sie die vollständige Kontrolle über die Software und die Computersysteme im Kern unserer staatlichen digitalen Infrastruktur haben. […] Das zögerliche Vorgehen der Bundesregierung im Bereich Open Source Software zeigt einmal mehr, wie wichtig es ist, rechtliche Grundlagen zu schaffen, die es erfordern, dass öffentlich finanzierte Software, die für die öffentliche Verwaltung entwickelt wurde, unter einer Freie-Software- und Open-Source-Lizenz öffentlich zugänglich gemacht werden muss.
Ausreden statt Ergebnisse
Bei anderen im Koalitionsvertrag aufgeführten Vorhaben ist nach Angaben der Bundesregierung die Entscheidungsfindung noch nicht abgeschlossen und es gebe noch keine Pläne. Dies betrifft etwa die angekündigte Plattform zur „transparenten Beteiligung von Bürgern und Verbänden“, auf der Gesetzesentwürfe breit diskutiert werden sollen. Oder die „regionalen Open-Government-Labore“. Auch dem Portal govdata.de sind immer noch nicht alle Länder beigetreten. Wer Vorreiter sein will, könnte die Bundesländer zum Beispiel dahingehend unterstützen.
Mehrfach wird in den Antworten auf die Kleine Anfrage der Linken betont, dass der Haushalt keine Ressourcen bereitstelle, zum Beispiel für zusätzliches Open-Data-Personal in Ämtern. Das klingt fast wie eine Ausrede. Die Linken-Abgeordnete Domscheit-Berg erwiderte auf die Antworten der Bundesregierung:
Wir dürfen nicht zulassen, dass die Regierung sich so aus der Affäre zieht. Das BMI und andere Ministerien haben einen großen Haushalt und die Verantwortung dafür, ihn so zu organisieren, das notwendige Aufgaben erfüllt werden können. Dazu gehören Open Data und Open Government. Es muss dafür auch dedizierte Ressourcen geben.
ne, oder ? Was für eine Frechheit. Da investieren Google Amazon und co Millionen an Lobbygeldern, oder finanzieren alberne astroturf Open Data oder „Wissensallemende“ Initiativen, um an Daten zu kommen, die steuerfinanziert erhoben werden ( aber selbst natürlich legal fast 100 % Steuervermeidung betreiben ). Dabei werden diese Daten doch dringend gebraucht, um weiterhin mit quasi 0 € Investitionskosten Alexa, Siri, Maps etc. etc. für den Nutzern so attraktiv machen zu können, dass dem Nutzern kaum eine andere Wahl bleibt, als das zu nutzen und seine Daten wegzugeben. Um somit die wundersame obszöne MRD Gewinnmaschine der GAAF geschmiert zu halten. Was fällt den Politikern nur ein, darüber nachzudenken, wie man zur Verfügungstellung ohne Mißbrauch von den üblichen Verdächtigen gewährleisten zu können.
Kannst Du das bitte noch mal in verständlichem Deutsch schreiben?
Was ist MRD und GAAF, was sagt der letzte Satz aus?
Wer sponsert Google mit Lobbygeldern?
Zu einem gescheiten Rechtsruck gehört auch, dass solcher Hippiekram im öffentlichen Dienst nichts verloren hat.
Hab ich jetzt etwas missverstanden? Ich finde unter dem Link nur die Anfrage der Linken, aber nicht die Antwort.
Danke für den Hinweis. Wir haben die Antworten nun hochgeladen, da sie immer noch nicht im DIP des Bundestags zu finden sind.
(So ein bisschen Halb-OT) Ich lese gerade bei n-tv über den Anne-Will Talk über Chemnitz. Demnach sagte der Kretschmer, seine Regierung sei überrascht worden “wie dieses Internet funktioniert. Diese Mobilisierung, das ist etwas Neues.”
Ehrlich, wenn ein Ministerpräsident sich derart verbal von einer aktuellen Technologie distanziert („dieses“ Internet) und die Möglichkeiten von Social Media nicht kennt, dann ist er allein schon aus diesem Grund für den Posten ungeeignet. Wie will so jemand die Geschicke seines Landes in die Zukunft führen?
Da wundert es dann auch überhaupt nicht, wenn Sachen wie Open Data / Open Source nicht vorankommen.