Schwarz-Gelber Koalitionsvertrag in NRW: Netzpolitik ist nur Wirtschaftspolitik

Im schwarz-gelben Koalitionsvertrag in NRW geht es viel um Digitalisierung. Insgesamt erinnert die Vereinbarung aber leider an Günther Oettinger, der als EU-Kommissar für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft verantwortlich war, sich aber nur für die Wirtschaft interessierte.

Jetzt neu in NRW: Zeitschriftenlobbyist wird Medienminister – Alle Rechte vorbehalten Land NRW / M. Hermenau

Vergangene Woche haben CDU und FDP in Nordrhein-Westfalen ihren Koalitionsvertrag für die Legislaturperiode 2017-2022 unterzeichnet. Mit Andreas Pinkwart hat die FDP auch das Thema Digitalisierung bekommen. Dieser ist Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie geworden und füllte einen ähnlichen Tätigkeitsbereich bereits in der früheren schwarz-gelben Regierung unter Jürgen Rüttgers zwischen 2005 und 2010 aus. Ähnlich relevant für die Netzpolitik ist der neue Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales und Medien, Stephan Holthoff-Pförtner (CDU). Die Personalie ist äußerst heikel: Holthoff-Pförtner ist Miteigentümer der Funke-Mediengruppe, zu der unter anderem die größte Regionalzeitung des Bundeslandes gehört, die Westdeutsche Allgemeine Zeitung. Bis vor kurzem war er zudem Präsident des Verbandes Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) und damit Chef-Lobbyist der Printbranche.

Was gerade alle versprechen: Breitband für alle

Unabhängig von den Personalien haben wir uns den Koalitionsvertrag angeschaut und die netzpolitisch relevanten Vereinbarungen analysiert. Digitalisierung ist eines der Topthemen des Vertrages, an vielen Stellen geht es um netzpolitische Fragen. So versprechen Union und FDP „einen Masterplan für unser Gigabit-Ziel“, bis 2025 wollen sie flächendeckend Glasfaser verbaut haben. Besonders innovativ ist das nicht, das versprechen im Bundestagswahlkampf gerade schließlich alle Parteien.

Darüber hinaus wollen die Regierungsparteien offenes WLAN fördern. Einerseits sollen hierfür EU-Töpfe wie WIFI4EU genutzt werden und andererseits Freifunk-Initiativen eingebunden und unterstützt werden. Leider hat die Union im Bundestag gerade erst verhindert, dass Freifunk-Initiativen gemeinnützig werden. Mit einem gemeinnützigen Status könnten diese effektiver daran mitarbeiten, dass es mehr offene und freie WLANs gibt. Dafür soll von Nordrhein-Westfalen nun aber „zur Stärkung der Presse- und Medienvielfalt“ eine Bundesratsinitiative gestartet werden, die Voraussetzung dafür schafft, „die Anerkennung von Journalismus als gemeinnützige Tätigkeit in der Abgabenordnung zu ermöglichen.“

Es gibt lediglich einen kurzen Absatz mit Bekenntnis zu Grundrechten: „Wir wollen die Bürgerrechte verteidigen und den Schutz personenbezogener Daten gewährleisten. Privatheit gehört für uns zum Kern persönlicher Freiheit. Wir brauchen auch in Zukunft einen wirksamen Schutz unserer individuellen Bürgerrechte. Der Rechtsstaat dient der Freiheit und Privatheit jedes Einzelnen und schützt die Grundrechte der Bürger vor unverhältnismäßigen Eingriffen.“ Aber weiter hinten im Vertrag findet sich dann eine lange Liste mit Vorhaben zur Stärkung der Inneren Sicherheit. Dazu gehören eine Ausweitung der Videoüberwachung, der „Einsatz automatisierter Kennzeichenerfassungssysteme“, der Einsatz von Störsender und die Rücknahme einer Kennzeichnungspflicht für Polizeivollzugsbeamte. Erfahrungsgemäß führen diese Maßnahmen in der Praxis dazu, dass genau diese Grundrechte dann eingeschränkt werden. Interessanterweise findet sich keine Positionierung zum Thema Quellen-TKÜ / Staatstrojaner.

Etwas mehr Open Data, aber kein Open Source

Große Versprechen gibt es beim Thema eGovernment. Darunter sich auch gute Ideen, beispielsweise dass die „Landesverwaltung Programmierschnittstellen als Plattform bereit[stellt], damit Dritte Software und Services für Verwaltungsvorgänge – wie etwa bei „Elster“ – entwickeln können.“

Die bisherige Landesregierung hatte es leider nicht geschafft, eine Reform und Ausweitung des Informationsfreiheitsgesetzes auf den Weg zu bringen. Das war an der SPD gescheitert. Schwarz-gelb verspricht nun wieder, in diesem Bereich nachzubessern: „Zur Wahrung von Bürgerrechten werden wir zugleich die Datenschutz- und Informationsfreiheitsrechte in Nordrhein-Westfalen stärken.“ Das soll u.a. durch eine personelle Verstärkung bei der Landesbeauftragten für Datenschutz- und Informationsfreiheit erfolgen. Konkrete Vorhaben zur Weiterentwicklung des Informationsfreiheitsgesetzes finden sich nicht.

Besonders schwach sind die Ziele von Schwarz-Gelb im Bereich Offenheit. Am weitesten geht da schon das Versprechen, ein Open-Data-Gesetz „in Analogie zum Bundesgesetz“ zu schaffen – genau dieses Bundesgesetz ist allerdings auch nicht unbedingt der große Wurf. Das war es dann aber auch schon, weitere Passagen zu Fragen wie Open Source / Freie Software oder offenen Bildungsmaterialien sucht man vergebens. Das ist mehr als ungewöhnlich für einen Koalitionsvertrag im Jahre 2017. Und die Jamaika-Koalition in Schleswig-Holstein zeigte gerade, dass das auch ganz anders geht.

Netzpolitik wird nur über Wirtschaft definiert

Stattdessen wird eine Modernisierungsoffensive „Neue Geschäftsmodelle“ versprochen. Dort heißt es: „Sämtliche Gesetze und andere Regeln werden systematisch auf Hindernisse für die Entstehung neuer digitaler Geschäftsmodelle zum Beispiel im Bereich der ’sharing economy‘, der künstlichen Intelligenz oder autonomer Mobilität untersucht.“ Und so geht es die ganze Zeit weiter: Vor allem Wirtschaft, Wirtschaft, Wirtschaft.

Das spiegelt auch wider, wen man als Ansprechpartner für netzpolitische Fragen sieht: „Die Herausforderungen der Informationsgesellschaft können durch eine aktive und zukunftsorientierte Medien- und Netzpolitik gemeistert werden. Dazu wollen wir alle Akteure der Branche zur Mitgestaltung am Um- und Neuaufbau dieses für die Zukunft des Landes so wichtigen Kultur- und Wirtschaftssektors einladen.“ Während sich die Vorgängerregierung noch an offenen Prozessen wie Open NRW ausprobierte und durch partizipative Formate Neuland betrat, klingt das schwarz-gelbe Versprechen wie traditionelle Lobbypolitik.

Dieses Verständnis zieht sich durch den gesamten Koalitionsvertrag. Es kommt viel Digitalisierung vor, vieles davon ist auch richtig, aber bestimmte Aspekte werden konsequent ausgeklammert. Insgesamt erinnert dieser Koalitionsvertrag damit stark an Günther Oettingers netzpolitischen Stil. Als EU-Kommissar war er laut Titel zwar für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft verantwortlich, zeigte aber zu keinem Moment, dass er verstanden hatte, dass die gesellschaftlichen Aspekte dabei mindestens genauso wichtig sind wie die wirtschaftlichen.

Wie immer gilt aber: Wir lassen uns überraschen, was die schwarz-gelbe Realität dann zu bieten hat.

Alle netzpolitischen Themen in chronologischer Reihenfolge

Wir haben uns wieder bemüht, alle netzpolitisch relevanten Stellen in diesem Koalitionsvertrag chronologisch für Euch zusammenzustellen.

Bildung

9: Um mehr Transparenz zu schaffen, werden die Qualitätsberichte und Zielvereinbarungen zukünftig durch die Schulen im Internet veröffentlicht.

15 Gleichzeitig wollen wir den Informatikunterricht in allen Schulformen stärken. Alle Kinder sollen auch Grundkenntnisse im Programmieren erlernen. Daher werden wir die Vermittlung von Fähigkeiten im Programmieren als elementaren Bestandteil im Bildungssystem verankern. Um die Lehrkräfte bestmöglich zu unterstützen, werden wir insbesondere auch zur Nutzung digitaler Medien eine Fortbildungsoffensive für Lehrerinnen und Lehrer initiieren.

22 Zur Stärkung der wichtigen demokratischen Prozesse wollen wir den Hochschulen die Möglichkeit eröffnen, Gremienwahlen auch online durchführen lassen zu können.

23 Die Anforderungen an die IT-Infrastruktur der Universitätskliniken wachsen ständig. Dies resultiert aus dem enorm steigenden Digitalisierungsgrad in der Krankenversorgung und der Gesundheitsforschung sowie der rasant wachsenden Bedeutung der Medizininformatik. Ein nachhaltiger und zielgerichteter Ausbau der IT-Infrastruktur ist notwendig, um die Hochschulmedizin Nordrhein-Westfalens national und international wettbewerbsfähig zu halten und die Zukunft der Ärzteausbildung durch eine weitreichende Digitalisierung der Lehre zu sichern.

Innovation & Wissenschaft und Forschung

26 Es ist deshalb auch Aufgabe von Wissenschaft und Forschung, Antworten zur Gestaltung dieser Veränderungen zu entwickeln. Privatsphärenschutz und IT-Sicherheit dürfen nicht der Realität hinterherhinken.

Wir werden entsprechende Anstrengungen und Initiativen der Hochschulen unterstützen und zugleich eine bessere Verzahnung mit der Praxis anstreben, z.B. durch den ergänzenden Aufbau einer Cybercrime-Akademie für unsere Sicherheits- und Ermittlungskräfte, die mit den Hochschulen mit entsprechenden Studiengängen kooperieren sollen

28 Wir wollen das Angebot an exzellenter praxisnaher Ausbildung von Softwareentwicklern in NRW nach dem Vorbild und möglichst in Kooperation mit der jüngst in Berlin gegründeten Code University of Applied Sciences ausbauen.

Digitalstrategie (ganzes Kapitel)

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Wir werden eine umfassende Digitalstrategie der Landesregierung entwickeln. Bei der Umsetzung werden wir den grundlegenden Ansatz verfolgen, die frühzeitige praktische Erprobung digitaler Geschäftsideen und neuer Geschäftsmodelle zu ermöglichen. Von der technologischen Entwicklung überholte Rahmenbedingungen dürfen nicht dazu führen, dass der Fortschritt einen Bogen um Nordrhein-Westfalen macht und stattdessen woanders Wirklichkeit wird.
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Die Digitalstrategie und der Gigabit-Masterplan werden finanzielle Herausforderungen mit sich bringen. Darauf stellen wir uns ein. Zur Stärkung und Beschleunigung der Digitalisierung schaffen wir die Rahmenbedingungen für zusätzliche Mehrinvestitionen in Höhe von sieben Milliarden Euro bis 2025. Fünf Milliarden Euro davon fließen in den Ausbau gigabitfähiger digitaler Infrastrukturen.
Wir vereinfachen und bündeln bestehende und zukünftige Förderprogramme der Europäischen Union und des Bundes bei ihrer Verwendung in Nordrhein-Westfalen. Wir werden darauf hinwirken, dass die Ziele der Digitalstrategie im Strukturfonds der Europäischen Union verankert werden.
Bestehende Förderprogramme des Landes und der NRW.BANK entwickeln wir weiter.
Wir werden auch zusätzliche Mittel aus dem Landeshaushalt zur Förderung der Digitalisierung einsetzen. Die Ko-Finanzierung von Förderprogrammen der EU und des Bundes aus dem Landeshaushalt stellen wir sicher.
Wir legen einen Förderfonds „K400 – Kommunal wird Digital“ mit einem Volumen von 100 Millionen Euro für die Legislaturperiode auf. Daraus fördern wir Digitalisierungsprozesse in den Kommunen. Insbesondere unterstützen wir die Planung von Glasfaser-Ausbauprojekten, IT-Sicherheitskonzepte und digitale Notfallpläne sowie E-Government- und Open Data-Strategien in interkommunalen Zusammenarbeit.
Die erfolgreiche Entwicklung und Umsetzung der Digitalstrategie erfordert eine Weiterentwicklung der organisatorischen Strukturen.
Wir führen eine Bestandsaufnahme aller bisherigen Initiativen und Projekte in den einzelnen Landesministerien und eine Neubewertung entlang der Ziele der Digitalstrategie durch.
Wir werden Testfelder für Transformationen („Regulatory Sandboxes“) schaffen, damit neue Entwicklungen wie zum Beispiel in den Bereichen Online-Handel, Einsatz unbemannter Drohnen oder autonomes Fahren möglichst früh bei uns erprobt werden können.

Gigabit-Masterplan

Wir entwickeln einen Masterplan für unser Gigabit-Ziel:
Bis 2025 verfügt Nordrhein-Westfalen über flächendeckende, konvergente Gigabit-Netze. Als Zwischenziel werden wir schnellstmöglich alle Gewerbegebiete, Schulen, Bildungseinrichtungen und Landesbehörden an das Gigabit-Netz anschließen.
Dabei verfolgen wir den Grundsatz der Technologie-Neutralität. Bei allen öffentlichen Fördermaßnahmen und entsprechenden Ausschreibungen verfolgen wir einen „Glasfaser-first“-Ansatz.
Wir übernehmen gemeinsam mit der starken nordrhein-westfälischen Telekommunikationswirtschaft eine Führungsrolle bei der Entwicklung der nächsten Mobilfunk-Generation „5G“. Dazu erarbeiten wir eine 5G-Strategie, in deren Rahmen wir die dafür erforderliche Anbindung der Mobilfunkmasten an Glasfaserleitungen vorantreiben.
Wir stärken das mobile Internet durch einen Ausbau der Verfügbarkeit offener WLAN-Zugänge. Dazu werden alle Landesbehörden offenes WLAN anbieten. Wir unterstützen die Kommunen beim Angebot von offenem WLAN unter anderem durch die Nutzung von Programmen wie „WiFi4EU“. Private Freifunk-Initiativen beziehen wir dabei mit ein und unterstützen sie. Mit einer Bundesratsinitiative zur Modernisierung des Telemediengesetzes sorgen wir für eine Entlastung von Haftungsrisiken.
In Verhandlungen mit der Europäischen Union werden wir auf eine dynamische Weiterentwicklung der Aufgreifschwelle für Fördermaßnahmen mit zunächst 100 Mbit/s im Upload drängen.

Durch eine Weiterentwicklung des Breitbandatlas zu einem Gigabit-Atlas, der Verankerung vereinfachter Verlegetechnik in der Landesbauordnung sowie eine beschleunigte Umsetzung der Regeln für die Mitnutzung bestehender Infrastrukturen senken wir die Kosten des Gigabit-Netzausbaus.
Wir bauen die Beratungsleistungen für Kommunen aus, damit Bundesmittel in Zukunft zügig und vollständig abgerufen werden können. „Breitband.NRW“ bauen wir zu einer dauerhaften Task Force beim Land aus.
Wir werden die interkommunale Kooperation bei der Digitalisierung fördern und Ausbauregionen stärker zu Clustern verbinden, um den Netzausbau in ländlichen und urbanen Regionen zu synchronisieren.
Wir werden Bürger-Breitbandprojekte zum Beispiel für Einzellagen im ländlichen Raum vorantreiben und besser vermitteln.

Digitale Wirtschaft als Innovationstreiber

Eine zentrale Bedeutung kommt dabei der Digitalisierung und Vernetzung von Geschäftsmodellen, Produktionsprozessen, Produkten und Dienstleistungen zu. Dafür braucht unser Land wieder eine Willkommenskultur für Investitionen und bessere Rahmenbedingungen für neue Ideen und neue Geschäftsmodelle sowie für qualifizierte Fach- und Führungskräfte, die das Neue in der Wirtschaft mutig vorantreiben.

Wir starten eine Modernisierungsoffensive „Neue Geschäftsmodelle“. Sämtliche Gesetze und andere Regeln werden systematisch auf Hindernisse für die Entstehung neuer digitaler Geschäftsmodelle zum Beispiel im Bereich der „sharing economy“, der künstlichen Intelligenz oder autonomer Mobilität untersucht. Hürden werden abgebaut, faire Wettbewerbsbedingungen für etabliere und neue Geschäftsmodelle geschaffen.

Transformationsprozesse des Mittelstands werden wir durch spezielle Formate begleiten und unterstützen. Bestehende Netzwerke und Kooperationen wie „It’s OWL“ stehen Pate für weitere Initiativen im Land.

Ein Kernelement einer erfolgreichen und zukunftsträchtigen digitalen Wirtschaft sind qualifizierte Fachkräfte. Deshalb werden wir Nordrhein-Westfalen als Land der Softwareentwicklerinnen und Softwareentwickler und Datenanalysten positionieren. Um ihre Zahl deutlich zu erhöhen, werden wir die duale Ausbildung und Weiterbildung ebenso wie die akademische Aus- und Weiterbildung zielgerichtet weiterentwickeln. Denn dort, wo die besten Entwicklerinnen und Entwickler sind, werden auch die besten Unternehmen entstehen.

Die Initiative „Wirtschaft und Arbeit 4.0“ setzen wir fort. Einen besonderen Schwerpunkt werden wir in diesem Rahmen auf die Qualifizierung von Beschäftigten für die digitale Arbeitswelt legen.

STARTUPS UND GRÜNDERKULTUR

Nordrhein-Westfalen soll ein Land neuer Ideen, innovativer Startups und einer lebendigen Gründerszene werden. Dazu braucht Nordrhein-Westfalen ein Update für die Gründungskultur und bessere Rahmenbedingungen für Unternehmensgründungen und -gründer. Unser Ziel ist eine neue Gründerzeit in Nordrhein-Westfalen. Wir wollen die gründerfreundlichsten Rahmenbedingungen schaffen und die Gründungsphase für alle so einfach wie möglich gestalten. Dabei setzen wir auf die besten Lösungen und Vorbilder – national wie international – und werden einen umfassendenBürokratieabbau vorantreiben.

Wir werden den Gründungsprozess für alle Unternehmensgründungen vereinfachen und auf dem Weg zu einem bürokratiefreien Jahr für Gründerinnen und Gründer alle relevanten Prozesse und Regelungen überprüfen und wo möglich vereinfachen. Dabei werden wir den Gründungsprozess vollständig digital über ein Online-Portal und entsprechende Apps realisieren.

Wir schaffen digitale Anlaufstellen für Gründerinnen und Gründer. Zur Etablierung der First-Stop-Shops werden wir bestehende Strukturen zur Gründungsunterstützung evaluieren und dabei Erfahrungen etwa der STARTERCENTER NRW einbeziehen und diese weiterentwickeln. Unser Ziel sind einheitliche Anlaufpunkte für Gründerinnen und Gründer, wo alle gründungsrelevanten Prozesse und gezielte Beratungsangebote gebündelt werden.

Die bestehende Förderlandschaft für Gründerinnen und Gründer werden wir evaluieren. Die zahlreichen existierenden Fördermaßnahmen werden optimiert und gebündelt, um sie unbürokratischer, schlagkräftiger und transparenter zu machen.

Wir werden die frühe Vermittlung von Kompetenzen für potentielle Gründerinnen und Gründer stärken. Dazu fördern wir Initiativen, die Schülerinnen und Schülern, Auszubildenden und Studierenden das Thema „Gründen“ und „Unternehmertum“ näherbringen. Wir werden innovative Startups gezielt fördern.

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Wir schaffen ein „Gründer-Stipendium NRW“. Damit unterstützen wir 1.000 Gründerinnen und Gründer in der „Pre-Seed“- und „Seed“-Phase mit 1.000 Euro im Monat. Für die Vergabe werden wir in Anlehnung etwa an das EXIST-Stipendium hohe Anforderungen stellen, dabei jedoch auch Gründungen außerhalb der Hochschulen einbeziehen. Außerdem werden wir eine unbürokratische und effektive Vergabe sicherstellen. Dafür werden wir wettbewerbliche und auf eine Jury-Entscheidung gestützte Auswahlverfahren vorsehen, die eine Vergabe der Stipendien durch erfahrene und dezentral agierende Institutionen wie Inkubatoren, Akzeleratoren, Technologiezentren oder Gründer-Netzwerke ermöglichen. Außerdem werden wir das Stipendienprogramm befristen und evaluieren, um eine effektive und wirkungsvolle Förderung sicherzustellen.

Wir werden sechs „Exzellenz-Startup-Center“ einrichten. Dazu bauen wir Gründungs- und Wachstumsnetzwerke zwischen Startups, Unternehmen, (Weiter-)Bildungseinrichtungen, Akzeleratoren, Business Angels, Wagniskapital-Fonds, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Technologiezentren und Verbänden auf. Die „Exzellenz-Startup-Center“ konzentrieren wir auf erfolgversprechende Wissenschafts- und Innovationsregionen und entwickeln so vorhandene Stärken weiter. Dabei beziehen wir bereits bestehende Strukturen ein.

Neben den Kernaktivitäten Forschung und Lehre nehmen wir an Hochschulen auch die dritte Säule „Technologietransfer“ stärker in den Fokus. Dazu richten wir gemeinsam mit privaten Kapitalgebern zusätzliche NRW-Stiftungs-Professuren ein. Für Gründungs- und Entrepreneurship-Professuren ermöglichen wir zum Beispiel in Anlehnung an die Professorenbesetzung in den Ingenieurswissenschaften auch häufigere Berufungen aus der Praxis des Gründungs- und Technologietransfers. Ziel ist, dass bei der Auswahl der jeweiligen Kandidatinnen und Kandidaten neben dem wissenschaftlichen Ausweis (z.B. Publikationen und Drittmittel) auch ein Schwerpunkt auf relevante Erfahrungen wie Unternehmensgründungen und Technologietransfer, (regionale) Wirtschaftskontakte sowie Erfahrungen in der Gründungslehre und Gründungs-Betreuung gelegt werden kann.

Nach dem Vorbild entsprechender Aktionen des Bundesverbandes Deutsche Startups gemeinsam mit dem Bundesministerium des Innern führen wir Startup Pitches bei Behörden durch und laden dazu auch die Einkaufsebenen von großen und mittelständischen Unternehmen ein.

Die Startup-Förderung durch die NRW.BANK stellen wir sicher. Dazu werden wir eine Präzisierung zu § 65 der Landeshaushaltsordnung erlassen.

BÜROKRATIEABBAU UND DIGITALE VERWALTUNG

 Wir werden die Bürgerinnen und Bürger, die Wirtschaft, die Kommunen sowie Grün derinnen und Gründer von unnötigen und zu komplizierten Regeln befreien. Bürokratie hat in den vergangenen Jahren Eigeninitiative, Fortschritt und wirtschaftliche Entwicklung ausgebremst. Wir schaffen einen unkomplizierteren Staat und werden Gesetze, Regelungen und Prozesse für alle Beteiligten vereinfachen. Dabei werden wir die Chancen der Digitalisierung nutzen und eine moderne, digitale Verwaltung aufbauen, die den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Unternehmen einen nutzerfreundlichen Austausch mit staatlichen Stellen ermöglicht.

Digitale Verwaltung

Die Digitalisierung eröffnet Chancen, die Servicequalität der öffentlichen Verwaltung, die Nutzerfreundlichkeit für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Effizienz des Staates erheblich zu verbessern. Die digitale Verwaltung soll etwa durch ein digitales Bürgeramt den Bürgerinnen und Bürger das gleiche Nutzererlebnis verschaffen wie bei modernen und service-orientieren kommerziellen Anbietern („citizen centricity“). Wir beschleunigen die Digitalisierung der Verwaltung. Wir schaffen die Rahmenbedingungen dafür, dass die gesamte Landesverwaltung nicht erst bis 2031, sondern bereits bis zum Jahr 2025 vollständig digitalisiert wird.

Dafür erarbeiten wir eine E-Government-Strategie.

Auf dem Weg zur digitalen Verwaltung setzen wir uns Zwischenziele. Alle Landesbehörden bieten bis 2020 elektronische Bezahlmöglichkeiten an und akzeptieren diese genauso selbstverständlich wie elektronische Identitätsnachweise. „vergabe.NRW“ entwickeln wir zu einem leistungsfähigen digitalen Vergabeportal.

Ein Ministerium und eine Mittelbehörde werden wir als „digitale Vorbilder“ zügig vollständig digitalisieren.

Zur Förderung von E-Government stellt die Landesverwaltung Programmierschnittstellen als Plattform bereit, damit Dritte Software und Services für Verwaltungsvorgänge – wie etwa bei „Elster“ – entwickeln können.

Wir unterstützen den Prozess zur Schaffung einheitlicher Bürgerportale im Rahmen der aktuellen Neuordnung der Bund-Länder-Beziehungen.

Bei der Modernisierung des Verwaltungsverfahrensrechts auf Bundesebene stellen wir uns als Antreiber auf. Entsprechende Neuregelungen des Bundes setzen wir zügig in Landesgesetzen und -verordnungen um.

Die Ausnahmen bei der Einführung digitaler Akten reduzieren wir.

Wir werden eine kleinere und eine größere Kommune zu „Digitalen Modellkommunen“ entwickeln. Diese werden im Rahmen eines Wettbewerbs ausgewählt und dienen als Vorbilder intelligenter und vernetzter Stadtentwicklung. Dabei knüpfen wir an Projekte wie den Wettbewerb „Digitale Stadt“ des Branchenverbandes Bitkom oder die „Innovation City Bottrop“ an.

Wir starten mit einem „Blockchain“-Pilotprojekt in der Verwaltung. Damit entwickeln wir die Sicherheit kritischer und sensibler IT-Prozesse weiter.

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Zur Stärkung der Transparenz des Staates und für bessere Möglichkeiten der Nutzung öffentlicher Informationen und Daten etwa durch die Wissenschaft führen wir in Analogie zum Bundesgesetz ein Open Data Gesetz NRW ein.

Die Digitalisierung bringt zahlreiche Chancen für eine Modernisierung und Entschlackung des Statistikwesens. Diese Chancen wollen wir zur Entlastung des Mittelstands von Bürokratie nutzen.

Wirtschaftsförderung
37 Nordrhein-Westfalen muss auch künftig angemessen von Struktur- und Investitionsfonds profitieren. Wir werden uns dafür einsetzen, dass die Förderinstrumente im Rahmen der nächsten Programmperiode auf die Schwerpunkte Digitalisierung, Innovationen, KMU und Qualifizierung gelegt werden.

39 Wir unterstützen Industrie und Anlagenlieferanten beim Schutz ihres Know-hows vor dem Einblick ihrer globalen Wettbewerber und beim Schutz der Integrität von Industrieanlagen.

Energie

40 Wir wollen die Potenziale der Digitalisierung im Energiebereich mit neuen Förderprogrammen unterstützen, um konkrete Projekte zur Sektorkopplung und intelligenten Vernetzung (Smart Grids) auf regionaler und kommunaler Ebene zu fördern. Ergänzend hierzu streben wir eine Reform der Netzentgeltstrukturen an, um mehr Anreize für Marktintegration sowie für systemdienliches Nachfrage- und Anbieterverhalten zu schaffen.

Handwerk und Verwaltung

43 Durch die Digitalisierung werden sich auch die Geschäftsmodelle öffentlicher Unternehmen grundlegend verändern. Produkte und Dienstleistungen wachsen zusammen. Die Erhebung und Nutzung von Daten wird immer bedeutsamer. Das darf nicht zu neuen Monopolen führen. Öffentliche Unternehmen müssen in diesem Marktumfeld auch in Zukunft die Chance haben, ihren Auftrag effektiv erfüllen zu können, ohne dass dies im Verhältnis zu Handwerk und Mittelstand zu Verwerfungen führt.

Handel und Tourismus

45 Deshalb werden wir Innovationsprozesse in Handel und Tourismus gezielt unterstützen und bürokratische Lasten abbauen.

Wir evaluieren und unterstützen existierende Modellprojekte zur Vernetzung des stationären und des digitalen Handels.

Mit dem Ziel attraktiver Innenstädte profitiert der Handel von unserer Offensive für offenes WLAN in allen Kommunen des Landes.

Arbeit

46 Wir wollen die Chancen der Digitalisierung nutzen und deshalb über eine Bundesratsinitiative das Arbeitszeitgesetz flexibilisieren. Die innerhalb der Vorgaben der europäischen Richtlinie zur Arbeitszeitgestaltung vorhandenen Spielräume wollen wir nutzen und die Tarifpartner innerhalb dieses Rahmens eigene Regelungen treffen lassen.

Verkehr und Infrastruktur

48 Die Potenziale der Digitalisierung werden wir nutzen, um die Effizienz der Verkehrsnetze zu erhöhen und neue Mobilitätskonzepte zu ermöglichen.
Die herausragende Bedeutung einer funktionierenden Verkehrsinfrastruktur für den Wohlstand unseres Landes werden wir verstärkt in das öffentliche Bewusstsein rücken und die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig in die Planungen einbeziehen.

Mobilität 4.0

50 Wir wollen Nordrhein-Westfalen zur Modellregion für Mobilität 4.0 machen – mit intelligenter Verkehrsführung, neuen Mobilitätskonzepten und autonomem Fahren, aber auch mit konsequenter Beachtung des Datenschutzes. Dazu werden wir mit der Wissenschaft, innovativen Unternehmen und Entwicklern in einen konzentrierten Austausch treten. Die Steuerung des Verkehrs mit dynamischen Wegweisern und integrierten Stauinformationen werden wir verbessern. Um die Potenziale der Digitalisierung wie beispielsweise Ridesharing neben dem Car- und Bikesharing für Nordrhein-Westfalen zu erschließen, setzen wir uns für eine Modernisierung des Personenbeförderungsrechts ein. In diesem Zusammenhang werden wir Möglichkeiten prüfen, mehr Parkplätze für Mitfahrgemeinschaften an Autobahnauffahrten zu schaffen. Zur Verbesserung des Verkehrsflusses an Landesstraßen werden wir ein Sofortprogramm zur digitalen Steuerung von Ampelanlagen starten.

52 Nordrhein-Westfalen soll eine Vorreiterrolle einnehmen, indem wir ein landesweit einheitliches elektronisches Ticketing-System verbundübergreifend einführen. Als Ergänzung zu den herkömmlichen Regional- und Schellbusangeboten setzen wir auf die Weiterentwicklung digital unterstützter flexibler Bussysteme.

Haushalt, Schulden

53 Insbesondere werden wir die Chancen im Zusammenhang mit der Digitalisierung konsequent auch zur Konsolidierung des Landeshaushalts nutzen. Aus der Standardisierung von Abläufen und einer effizienteren Aufgabenerfüllung werden wir so eine nachhaltige Digitaldividende erzielen.

55 Wir verstehen die Möglichkeiten der Digitalisierung in der Finanzverwaltung als große Chance. Dies gilt vor allem für das E-Government und eine moderne Arbeitsorganisation. Hierdurch entstehende Effizienzpotentiale wollen wir identifizieren und nutzen. Insbesondere wollen wir das Risikomanagement weiterentwickeln und durch eine IT-gesteuerte Kosten-Nutzen-Analyse die Schnelligkeit der Aufgabenerledigung erhöhen.

Kriminalität, Terrorismusfinanzierung, Steuerhinterziehung

55 Wir werden kriminelle Finanzströme und die Steuerhinterziehung wirksam bekämpfen. Die Beschränkungen im dem Umgang mit Bargeld sind jedoch kein zielführender Ansatz. Verbote oder Höchstgrenzen lehnen wir ab. Wir werden durch eine verstärkte Behördenkooperation insbesondere von Landeskriminalamt und Steuerfahndung kriminelle Finanzierungswege gezielt aufdecken. Die Steuerfahndung soll für die Bekämpfung der organisierten Kriminalität, der Terrorismusfinanzierung und der Geldwäsche („Follow the money“) eingesetzt werden.

Lander der Sicherheit und Freiheit (Polizei)

58 Christdemokraten und Freie Demokraten werden künftig eine Null-Toleranz-Politik gegen Kriminelle verfolgen, um den besonderen Charakter Nordrhein-Westfalens als tolerantes und vielfältiges Land dauerhaft bewahren zu können.

58 Innere Sicherheit ist ohne eine leistungsstarke Polizei, die sich als Partner der Bürgerinnen und Bürger versteht, nicht möglich. Deshalb werden wir die Polizei in Nordrhein-Westfalen personell, technisch, organisatorisch und rechtlich stärken.

59 Die Verteilung der Polizeikräfte auf die Kreispolizeibehörden werden wir optimieren, um bestmögliche Sicherheit sowohl im ländlichen Raum als auch in den Ballungsgebieten sicherzustellen. Wir werden ein System vorhalten, das die tatsächliche Personalstärke der Behörden vor Ort und landesweit aktuell und automatisiert ausweist.

59 Wir wollen, dass unsere Polizistinnen und Polizisten über eine moderne Ausrüstung verfügen. Deshalb werden wir alle Streifenwagen der nordrhein-westfälischen Polizei mit geeigneten Laptops oder Tablets ausstatten und sicher miteinander vernetzen. Darüber hinaus werden wir eine ausreichende Zahl von Diensthandys für die Polizeikräfte sicherstellen und einen Polizei-Messenger zeitnah einführen.

59 Wir werden ein funktionales zentrales Fahndungsportal der Polizei einrichten.

59-60 Für eine erfolgreiche Verbrechensbekämpfung benötigt die Polizei wirksame Ermittlungsinstrumente und Befugnisse. Wir werden den Fahndungs- und Kontrolldruck zur Kriminalitäts- und Terrorbekämpfung unter Wahrung der Freiheits- und Persönlichkeitsrechte der Bevölkerung spürbar erhöhen und zu diesem Zwecke folgende Maßnahmen umsetzen:

Wir führen das neue Instrument „Strategische Fahndung“ in Nordrhein-Westfalen ein. Dabei handelt es sich um eine anlassbezogene, verdachtsunabhängige Anhalte- und Sichtkontrolle unter Berücksichtigung der aktuellen europa- und verfassungsrechtlichen Vorgaben und Rechtsprechung (Ort, Zeit, Umfang). […]

Wir werden den Einsatz automatisierter Kennzeichenerfassungssysteme zur Unterstützung polizeilicher Fahndungs- und Schwerpunktkontrollmaßnahmen anlassbezogen ermöglichen. Der damit verbundene Datenabgleich mit einem vordefinierten Fahndungsbestand wird nur unter engen Vorgaben wie Ermittlungs- und Verwendungszweck, sofortiger und automatischer Überprüfung und spurenloser sofortiger Löschung entsprechend der europa- und verfassungsrechtlichen Vorgaben und Rechtsprechung vorgenommen (Ort, Zeit, Umfang – nicht längerfristig bzw. dauerhaft und keinesfalls flächendeckend).

60 Zur Bekämpfung der Straßenkriminalität wird die polizeiliche Videobeobachtung künftig auch an Orten zulässig sein, an denen tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass dort Straftaten von erheblicher Bedeutung verabredet, vorbereitet oder begangen werden. Dies allerdings nur unter der Voraussetzung, dass diese Orte öffentlich zugänglich sind und die Polizei unverzüglich eingreifen kann. Eine flächendeckende Überwachung findet nicht statt. Zur Wahrung von Bürgerrechten werden wir zugleich die Datenschutz- und Informationsfreiheitsrechte in Nordrhein-Westfalen stärken.
Darüber hinaus werden wir die nordrhein-westfälische Polizei in die Lage versetzen, zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person Telekommunikationsverbindungen durch den Einsatz technischer Mittel („Störsender“) zu unterbrechen oder zu verhindern. Soweit sich bei Gelegenheit der Auswertung Tatsachen ergeben, die einen anderen Sachverhalt betreffen, dürfen die auf diesem Weg erlangten personenbezogenen Daten nur verarbeitet werden, wenn dies zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person unerlässlich ist.

62 In Nordrhein-Westfalen gibt es eine spezifische Szene von Mehrfach- und Intensivtätern, die überwiegend aus nordafrikanischen Ländern eingereist sind. Wir wollen diejenigen, die in polizeilichen Auswerte- und Analyseprojekten erfasst sind, systematisch auf ihre wahre Identität, Vorstrafen und ihren Aufenthaltsstatus überprüfen.

62 Wir bekennen uns zu einer deutlichen Verstärkung des Landeskriminalamts (LKA) mit Spezialisten, insbesondere für die Bekämpfung von Cyber- und Wirtschaftskriminalität, für Finanzermittlungen im Bereich Organisierter Kriminalität und für die beschleunigte Auswertung von DNA-Spuren und Datenträgern. Den laufenden Pilotversuch Predictive Policing werden wir zu Ende führen und auf Basis der Ergebnisevaluierung zeitnah über die Einführung entscheiden.

62-63 Terrorismusbekämpfung und -prävention
Wir werden die elektronische Fußfessel für terroristische Gefährder im Sinne des BKA- Gesetzes rechtskonform im nordrhein-westfälischen Polizeigesetz verankern. Die Anordnung der elektronischen Fußfessel unterliegt dem Richtervorbehalt. Darüber hinaus werden wir die präventiv-polizeiliche Überwachung von terroristischen Gefährdern und Organisierter Kriminalität auf Lücken überprüfen. Wir werden die Dauer des Unterbindungsgewahrsams für terroristische Gefährder auf maximal 7 Tage ausdehnen. Die Anordnung des Unterbindungsgewahrsams unterliegt dem Richtervorbehalt. Darüber hinaus verfolgen wir das Ziel, Sympathiewerbung für terroristische Vereinigungen rechtssicher unter Strafe zu stellen. Wir prüfen, dazu eine Bundesratsinitiative auf den Weg zu bringen. Sofern die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, werden wir konsequent Vereinsverbote gegen islamistische Vereinigungen verhängen. Ebenso werden wir andere salafistische Betätigungen und Veranstaltungen mit allen rechtlichen Mitteln unterbinden. Dies gilt insbesondere für das Wirken von Hasspredigern. Wir werden ein landesweites Lagebild zur Salafistenszene erstellen.

Wertschätzung und Respekt für die Polizei

64 Die gegen das Votum der Polizeigewerkschaften beschlossene Kennzeichnungspflicht für Polizeivollzugsbeamte werden wir wieder abschaffen. Wir wollen Körperkameras für Polizeivollzugsbeamte dauerhaft einführen. Bürgerinnen und Bürger dürfen der Löschung der Aufzeichnung widersprechen. Nach Abschluss eines Pilotprojekts werden wir über die Einführung von Distanz-Elektroimpulsgeräten als einsatzbezogene Ausstattung der Polizei entscheiden.

Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung

64-65 Dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung, insbesondere dem Datenschutz, kommt in unserer vernetzten Gesellschaft für den öffentlichen und privaten Bereich große Bedeutung zu. Wir werden die Landesbeauftragte für Datenschutz- und Informationsfreiheit personell verstärken, um die Datenschutz- und Informationsfreiheitsrechte in Nordrhein-Westfalen zu stärken. Wir wollen die Bürgerrechte verteidigen und den Schutz personenbezogener Daten gewährleisten. Privatheit gehört für uns zum Kern persönlicher Freiheit. Wir brauchen auch in Zukunft einen wirksamen Schutz unserer individuellen Bürgerrechte. Der Rechtsstaat dient der Freiheit und Privatheit jedes Einzelnen und schützt die Grundrechte der Bürger vor unverhältnismäßigen Eingriffen.

Großveranstaltungen
Die Gewährleistung der Sicherheit bei Großveranstaltungen bzw. -ereignissen werden wir durch Expertise, Rahmenvorgaben und Leitlinien des Landes künftig stärker unterstützen. In diesem Zusammenhang werden wir die Aus- und Fortbildung der Polizei im Crowd-Management und die polizeiliche Ausstattung für Veranstaltungslagen verbessern.

IT-Sicherheit und Kampf gegen Cybercrime

65 Wir werden eine landesweite IT-Sicherheitsstrategie für alle öffentlichen Stellen und relevanten Infrastrukturen erarbeiten und schlagkräftige Strukturen im Kampf gegen Cybercrime aufbauen. Weil gerade unsere mittelständische Wirtschaft wirksam vor virtuellen Angriffen auf Geschäftsgeheimnisse und Unternehmenswerte geschützt werden muss, wollen wir ein „Cyber Security Competence Center“ als Servicestelle für Wirtschaft und Landesverwaltung errichten. Straftaten und Hass im Internet werden wir wirksamer ahnden und das Cybercrime Recherche- und Fahndungszentrum im Landeskriminalamt in diesem Bereich besser aufstellen.

Katasthrophenschutz

66 Zur Sicherstellung der Einsatzkommunikation im Zivil- und Katastrophenschutz sowie bei Feuerwehr- und Polizeieinsätzen wollen wir den Digitalfunk stärken und eine Rückfallebene „Kommunikation“ einrichten. Wir werden prüfen, wie wir gehörlosen Menschen künftig einen angemessenen Zugang zum Notrufsystem ermöglichen können.

Justiz

69 Weil die Umsetzung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte in Nordrhein-Westfalen bislang schleppend verlaufen ist, werden wir nach einer evaluierenden Bestandsaufnahme zunächst darüber entscheiden, ob wir von der bundesgesetzlich vorgesehenen Opt-Out-Klausel Gebrauch machen werden. Anschließend werden wir einen Masterplan für die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte in unserem Land entwickeln. Dieser wird Fragen der Sicherheitsarchitektur ebenso umfassen wie ein Akzeptanzmanagement und Fortbildungskonzept für die Bediensteten der Justiz. Darüber hinaus streben wir die flächendeckende Einführung des Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs (EGVP) an.

71 Die bei den Staatsanwaltschaften angesiedelten Fachdienststellen für Cybercrime und Vermögensabschöpfung werden wir stärken.

71 Wir setzen uns dafür ein, dass Verletzungen von Persönlichkeitsrechten in der digitalen Welt strafrechtlich künftig effizienter verfolgt werden können.

Bauen

79 Die Chancen der Digitalisierung wollen wir auch in der nordrhein-westfälischen Baupolitik nutzen. Die Kommunen werden wir deshalb bei der Implementierung eines einheitlichen und zeitgemäßen Systems zur Einreichung von Bauanträgen in digitaler Form nach dem Vorbild zum Beispiel der Berliner Bauaufsichtsbehörde unterstützen. Bei der Einführung des Building-Information-Modeling (BIM) soll Nordrhein-Westfalen eine Vorreiterrolle einnehmen. Dazu werden wir das Expertenwissen aus Verwaltung, Wirtschaft, Wissenschaft und Hochschulen zusammenführen.

[KEINE IT SICHERHEIT IN DER WARENSICHERUNG, S. 87]

Kultur

93 Wir werden ein digitales Kunstregister für Kunst im Eigentum des Landes und landeseigener Gesellschaften erstellen und die Inventarisierung von öffentlichem Kunstbesitz befördern.

98

MEDIEN
Nordrhein Westfalen ist Heimat einer vielfältigen Medienlandschaft, einer starken Informations- und Kommunikationsbranche sowie einer freien, pluralistischen und kritischen Presse, wie sie Wesensmerkmal einer freiheitlichen und demokratischen Gesellschaft ist. Nordrhein-Westfalen ist ein Medienland, dessen Profil wir wieder deutlich schärfen und zu dem eines Medien-Digital-Landes weiterentwickeln wollen.

Dafür werden wir die Rahmenbedingungen für die Medienbranche verbessern und insbesondere vor dem Hintergrund der Digitalisierung zukunftsfähig gestalten. Dabei binden wir die einmalige Branchenvielfalt aus Telekommunikationsunternehmen, Verlagen, Film- und Rundfunkanbietern, Werbewirtschaft, Forschungseinrichtungen wie Grimme-Institut und die wachsende und kreative Software- und Games-Szene mit ein. Auch führende Messen wie Angacom, dmexco, drupa oder Gamescom zeigen, dass Nordrhein-Westfalen die Voraussetzungen hat, wieder eine führende Rolle in der deutschen Medienpolitik einzunehmen. Die Herausforderungen der Informationsgesellschaft können durch eine aktive und zukunftsorientierte Medien- und Netzpolitik gemeistert werden. Dazu wollen wir alle Akteure der Branche zur Mitgestaltung am Um- und Neuaufbau dieses für die Zukunft des Landes so wichtigen Kultur- und Wirtschaftssektors einladen.

Medienstandort Nordrhein-Westfalen

Wir werden das Landesmediengesetz überarbeiten und die Digitalisierung darin wesentlich stärker abbilden. Die Stiftung „Vor Ort“ werden wir in die Landesmedienanstalt reintegrieren und die Mittel für Projekte zur Stärkung des Journalismus (Coaching und Mentoring) und zur Stärkung der Medienkompetenz einsetzen. Die Besetzungsregeln für die Medienkommission werden wir vereinfachen, die Medienbildung und Medienförderung werden wir neu ordnen.

Zur Stärkung der Presse- und Medienvielfalt werden wir mit einer Bundesratsinitiative die Voraussetzungen dafür schaffen, die Anerkennung von Journalismus als gemeinnützige Tätigkeit in der Abgabenordnung zu ermöglichen. Wir werden in einem Exzellenz-Startup-Center einen Schwerpunkt „Unterhaltungssoftware/Games“ als Gründungs- und Wachstumsnetzwerk zwischen Startups, Unternehmen, (Weiter-)Bildungseinrichtungen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Verbänden einrichten. Auch nach außen wollen wir den Medien- und Digitalstandort Nordrhein-Westfalen wieder wirksamer präsentieren. Deshalb werden wir das Medienforum NRW durch ein neues Konzept ersetzen.

Die Film- und Medienstiftung NRW gehört zu den größten Filmförderern Europas. Wir werden die Struktur der Film- und Medienstiftung NRW anpassen, um eine starke Position unseres Landes bei der Filmförderung ebenso wie bei der wachsenden kulturellen und wirtschaftlichen Bedeutung der Games-Branche auszubauen. Unser Ziel ist eine stärkere Fokussierung auf die kulturelle Film- und Medienförderung einerseits und die wirtschaftliche Film- und Medienförderung andererseits. Wir werden die Mittel für die Film- und Medienförderung einschließlich von Web-Inhalten und Games erhöhen.

Soziale Medien bieten völlig neue Möglichkeiten und Chancen der Kommunikation. Informationen können zielgerichteter und schneller verbreitet werden. Jede und jeder Einzelne ist in der Lage, Diskussionen anzustoßen, Mitstreiter zu gewinnen oder Kritik zu äußern. Soziale Netzwerke nehmen damit eine wichtige Rolle im Alltag der Bürgerinnen und Bürger ein. Gleichzeitig müssen auch sie beim Schutz der Menschenwürde und beim Einsatz gegen Diskriminierung und Hass sowie für gesellschaftlichen Fortschritt und demokratische Meinungsbildung beitragen. Wir wollen die Medienethik in Zukunft noch stärker in das Zentrum der öffentlichen Debatten rücken.

Privater und öffentlich-rechtlicher Rundfunk

[…]Wir sehen ein besonderes Profil des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in den Bereichen Bildung, Kultur und Information. Die Verfahren zur Überprüfung öffentlich-rechtlicher Online-Angebote entwickeln wir im Sinne eines fairen Wettbewerbs weiter. Die Regeln für Streaming-Dienste passen wir an das digitale und konvergente Zeitalter an (keine Lizenzpflicht). […]

Gesundheit

100 Wir wollen die Chancen der Telemedizin und der Telematikinfrastruktur nutzen, wie zum Beispiel durch Online-Sprechstunden und eine Fernüberwachung von Vitalwerten.

102 Senioren
Der Zugang zur digitalen Welt bietet den Älteren die Chance zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben auch bei Mobilitätseinschränkungen. Deswegen wollen wir Seniorinnen und Senioren die digitale Welt näher bringen und ihnen die Handhabung erleichtern. Dazu können auf die besonderen Bedürfnisse und Belange der älteren Generation ausgerichtete Bildungsangebote beitragen.

Europa

114 Wir werden uns auf der Ebene des Bundes und der EU dafür einsetzen und konstruktiv daran mitwirken, die Interoperabilität der vorhandenen und künftigen europäischen (u.a. EURODAC, VIS, SIS, INPOL) und nationalen Datenbanken zwecks eines effektiveren Datenaustauschs zwischen den EU-Mitgliedstaaten, dem Bund und den Bundesländern zu ermöglichen und zu verbessern. Zu diesem Zweck wollen wir eine Bundesratsinitiative einbringen.

Innere Sicherheit international

116 Unsere Ausländer- und Asylbehörden sollen Zugriffsrechte auf im SIS gespeicherte Daten erhalten.

4 Ergänzungen

  1. Ist ja in Ordnung, dass ihr politisch anders gefärbt seid, aber wenn eure Überschrift widerspricht sogar eurem Text darunter. Wie ihr selber sagt, wird Digitalisierung im Bildungsbereich als extrem wichtiger Baustein angesehen, es gibt eine eigenes Kapitel(!) zu Digitalisierung, es soll die Digitalisierung der Verwaltung vorangetrieben werden und und und…

    Ich versteh, die Suggestion, diese pöse FDP denke immer nur an die pöse Wirtschaft, kommt bei vielen, eurer Leser gut an, aber ein bisschen mehr Ehrlichkeit, ein bisschen mehr Blick über den Tellerrand schadet ja auch nicht.

    1. Ich hab den Vertrag 2-3x gelesen in der Hoffnung, doch noch gesellschaftlich relevante Punkte zu finden, die mich positiv überraschen. Wenn Du das politisch gefärbt nennst, dass ich nichts gefunden habe, dann haben wir wohl unterschiedliche Ansichten. Oder Du schreibst nochmal, was ich überlesen habe.

    2. Da steht primaer „wir machen alles digitaler“, was ungefaehr so konkret wie „wir werden dafuer sorgen, dass morgens die Sonne aufgeht“ ist.

      Danach wird viel darauf abgehoben, der Digitalwirtschaft Hindernisse aus dem Weg zu raeumen, um Geschaftsmodelle umsetzen zu koennen. Es wird nicht konkret. Da fallen einem als erstes Datenschutz, Copyright, Leistungsschutz, Lizensmodelle und aehnliches ein, mit dem CDU und FDP bis jetzt geglaenzt haben. Gesellschaftlicher Diskurs jenseits des business cases wird nicht erwaehnt.

      Dafuer schaft man die Kennzeichnung der Polizisten wieder ab, bei Ausbau von Ueberwachung. Denn dem Buerger ist nicht zu trauen und der Staat hat immer Recht.

      Aber ok, liebes NRW, die habt ihr gewaehlt. Zum Gluecks seit ihr absehbar weiterhin auf so absteigendem Ast, dass man da nicht hin muss sondern eher weg zieht.

  2. Zitat ………Ich hab den Vertrag 2-3x gelesen in der Hoffnung, doch noch gesellschaftlich relevante Punkte zu…….. Hüstel,,,,,vielleicht begreift es auch M.B irgendwann. It’s the economy, stupid! Nichts da – „Sharing is caring“ oder“ Teilen ist das Neue Haben “ oder „Transformatorische Kultur oder oder oder bullshit . Im Jahre 2017 sollte das den letzen Piraten Mohikaners der NP mal so langsam klar sein. Zumal diese die Spirale des Scheitern zum, Schutz der Bürgerrechte, mit den Quark den die seit Jahren verbreiten, sehr geschadet, aber 0 genutzt hat.

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