In Österreich gilt seit dem 1. Oktober das Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz. Das Gesetz wurde gegen Trägerinnen strenger islamischer Kleidung verabschiedet, gilt aber – weil in einem Rechtsstaat Ungleichbehandlungen nicht erlaubt sind – für alle Formen von Gesichtsverhüllungen. Deswegen hat die Polizei auch Clowns, eine Fahrradfahrerin und ein Mensch mit Hai-Maske wegen Verstößen gegen das Gesetz geahndet.
Der Fall des bestraften Hais stellt sich nun als intelligenter Werbe-Stunt heraus, der eine Elektronikkette international in die Presse brachte. Die Agentur Warda Network zeigte einen Mitarbeiter ihres eigenen Kunden McShark an, weil dieser eine Hai-Maske trug, um möglichst große Empörung auszulösen. Das berichtet Leadersnet.at:
Doch wer hat die Polizei überhaupt gerufen? LEADERSNET ist der Sache nachgegangen und hat sich auf die Suche nach dem oder den Schuldigen gemacht. Die Promoaktion für die McShark-Eröffnung hat das Warda Network – bekannt und berüchtigt für ihre viralen Stunts – betreut. „Wir sind uns nicht ganz sicher, wer es war und ob sich der Übeltäter im eigenen Hause befindet. Unter unseren Mitarbeitern haben wir schon eine anonyme Umfrage gestartet“, erwidert Warda-CEO Eugen Prosquill schmunzelnd auf Nachfrage von LEADERSNET. Nach bohrendem und investigativem Nachfragen, gibt Prosquill am Ende zu, dass ein Warda-Mitarbeiter (Name der Redaktion bekannt) den kostümierten McShark bei der Polizei verpfiffen hat.
Die Einführung des Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz zeigt aber noch etwas anderes. Ganz unabhängig davon, ob man persönlich strenge islamische Bekleidungsvorschriften ablehnt, stellen sogenannte Burka-Verbote neue Bekleidungsvorschriften auf, welche die individuelle Freiheit aller Menschen beschneiden. Vor dem Hintergrund der zunehmenden Videoüberwachung mit Gesichts- und Verhaltensscannern haben Verhüllungsverbote wie in Österreich so noch eine weitere Funktion: Sie schränken die Spielräume des Selbstschutzes vor Überwachung ein.
Also ich kenn mich jedenfalls nicht mehr aus. Was natürlich zu keinem gesteigerten (Rechts-) Sicherheitsgefühl führt. Hab mal nachgefragt beim Bürgerservice der Polizei was jetzt Sache ist:
Bitte um Klärung
Von: „M XXXXX“
An: buergerservice@bmi.gv.at
CC: kXXXXXXXXX@blogger.com
Am: 10.10.2017
Um: 15:48:48
Sehr geehrtes Bürgerservice – ich bin einigermaßen verunsichert was alles durch das seit 01.10.2017 gültige Verhüllungsverbot abgedeckt ist und wie man dies zur Anzeige bringt. Ich würde gerne erfahren ob die Umsetzung des Verhüllungsverbotes situativ vom jeweiligen Beamten entschieden wird oder ob es klare Umsetzungsvorgaben gibt.
Falls es hier klare Vorschriften über die Belkeidung im öffentlichen Raum gibt, dann möchte ich sie bitten mir diese zukommen zu lassen, damit man nicht unwissentlich dagegen verstößt. Falls nicht, dann würde ich sie bitten mir folgende Fragen zu beantworten:
1.) ab welcher Temperatur ist es kalt genug um sein Gesicht mit einem Schal zu verhüllen?
2.) wie weißt man einem Beamten eine gesundheitliche Notwendigkeit von Atemschutzmasken nach? Gibt es hier vorgedruckte Formulare oder muss man selbst ein Attest anlegen?
3.) ab welcher Blickdichtheit von Schleiern kommt es zur Anzeige? Sind Brautschleier oder Firmungs-
Erstkommunionsschleier verboten oder explizit vom Verbot ausgenommen? Wie schaut es hier mit
Trauerschleiern aus?
4.) Gelten Motorradmasken als Gesichtsverhüllung und wenn ja, ab welcher Temperatur dürfen sie eingesetzt werden?
5.) Dürfen Polizisten immer Sturmhauben tragen oder nur im Gerichtssaal? Dürfen auch andere Beamte im Dienst Sturmhauben tragen (Richter, Staatsanwälte) oder nur Polizisten, die Angst haben erkannt zu werden?
6.) Gibt es eine vollständige Liste der kulturellen Traditionsveranstaltungen? Gibt es eine Liste mit religiösen Traditionsveranstaltungen? Wer definiert die Tradition einer Veranstaltung?
7.) Darf im Fasching Burka getragen werden? Oder nur von Nichtmuslimen? Oder ist die Burka von
Traditionsveranstaltungen wegen Verstoß gegen die christlich-abendländische Wertenorm prinzipiell verboten? Von wann bis wann erlaubt die Polizei Fasching?
8.) Darf man in der U-Bahn zur Grippezeit Hygienemasken aufsetzen?
9.) Wieviel Prozent des Gesichtes dürfen Sonnen- oder andere Brillen verdecken um als Gesichtsverhüllung gewertet zu werden? Gibt es eine Definition was eine Brille und was eine Maske darstellt? (Speziell Skibrillen mit Atemschutz)
10.) Viele Sportarten verhüllen das Gesicht – inwieweit stehen die Regelungen von Sportverbänden über denen des Gesetzes?
11.) Unterliegen Internet-Auftritte auch dem Verhüllungsverbot? Gibt es hier Regelungen?
12.) In welchen Fällen soll man den Notruf betätigen oder wie kann die Polizei zum Einschreiten gegen die Gesetztesverstöße gebracht werden? Wer zahlt den Einsatz der Polizei – kann man beim zur Hilfe-Rufen der Polizei bei einem Gesichtsverhüllungsverdachtsfall finanziell belangt werden, wenn sich dieser als unbegründet herausstellt? (Vergl. Auffahrunfall ohne Personenschaden)
13.) Werden aufgespürte Gesichtsverhüller in den Polizeidatenbanken erfasst und mit den diversen
Gefährderlisten verbunden?
14.) Darf die Polizei feststellen inwieweit ein Bart echt oder nur Attrappe ist? Speziell in Kombination mit Sonnenbrillen und außerhalb der Faschingszeit? Wie schaut das bei Langhaarperücken aus?
Vielen Dank für die Aufklärung – inwieweit ist hier mit weiteren Verunsicherungen der Bürger durch das sich abzeichnende Überwachungspaket zu rechnen? Kommt dann jeder Haifisch bei McShark in die Gefährderdatenbank weil er in Tunesien auf Urlaub war?
DI XXXXX, 10.10.2017
Unternehmens- und Organisationsberater
GMX – Bitte um Klärung https://3c.gmx.net/mail/client/mail/print;jsessionid=D5F2C626741D41…
1 of 1 10/10/2017, 5:15 PM
Find ich gut =), wird die Antwort publiziert? Wenn ja, wo?
Erst das Dashcamverbot, jetzt das Vermummungsverbot, Deutschland sollte eine Reisewarnung für Österreich rausgeben…
Eine fest verbaute Dashcam baut man auch nicht mal eben aus…
Lohnt auch gar nicht für eine Fahrt nach Österreich ;-) .
Es gibt echt fies aussehende Menschen.
Menschen mit zerfressenen, von Hunden zerfetzen etc. Gesichtern, die nicht nur Kinder erschrecken würden…
OK, dann sollte man die ganz provokant jetzt suchen, und regelmäßig Samstags und Sonntags durch gut Besuchte Orte, Einkaufsstraßen, Einkaufszentren, Freizeitparks etc. schicken.
Ganz im ernst, das wäre mal eine Aktion gegen das Gesetz.