Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) fordert die Bundesregierung auf, den Entwurf zu einer Neufassung des Bundeskriminalamtgesetzes (BKA-Gesetz) grundlegend zu überarbeiten.
Tatsächlich nimmt [der Gesetzentwurf] sogar wichtige Datenschutzregeln und Verfahrenssicherungen zurück, die der Gesetzgeber nach dem Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts geschaffen hatte. Der Entwurf ändert den bisherigen Informationsverbund für alle Polizeibehörden grundlegend. Dieser ist nicht mehr nach Dateien untergliedert und führt zu unverhältnismäßig weitreichenden Speicherungen. In dieser Form ist dies weder durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum BKA-Gesetz noch durch die EU-Richtlinie zum Datenschutz im Bereich Justiz und Inneres veranlasst.
Die Novellierung war notwendig geworden, da das Bundesverfassungsgericht im April 2016 Teile des BKA-Gesetzes als verfassungswidrig eingestuft hatte.
Wie gut, dass einige unserer staatlichen Kontrollorgane noch zu funktionieren scheinen.
Einen Funken Hoffnung, auf die Vernunft und für die Freiheit^TM gibt es also noch.
Danke dass Ihr diesen Prozess so aufmerksam und konstruktiv begleitet.
Ohne NGOs wie Euch, würde es schon schlechter um Uns bestellt sein.