Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz ist noch nicht einmal in Kraft getreten, da werden an anderer Stelle schon strafrechtliche Verschärfungen für den Themenkomplex Hate Speech gefordert.
In einem Interview mit der Gesellschaft für deutsche Sprache sagte der scheidende Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU):
Ich akzeptiere, dass sich politische Mandatsträger eine besonders kritische Begleitung, auch Kommentierung ihres Handelns gefallen lassen müssen. Aber das, was Kolleginnen und Kollegen im Bundestag, aber auch und gerade in den Kommunen, zum Teil täglich an Verleumdungen, Beschimpfungen und unmittelbarer Gewaltandrohung erleben, ist in keiner Weise hinnehmbar. Für solche Delikte sollte es ein Mindeststrafmaß geben, um Staatsanwaltschaften und Richtern die Möglichkeit zu nehmen, Strafverfahren wegen vermeintlicher Unerheblichkeit gleich niederzuschlagen.
Im selben Interview wendet sich Lammert auch gegen Twittern als „Sprachkasteiung“ und fordert, „die Komplexität politischer Fragen offen darzustellen, Sachverhalte, mögliche Lösungswege und deren Konsequenzen detailliert zu erklären.“
Dafür erhält er bestimmt ein paar Hasskommentare.
Also in der Türkei werden Hasskommentare durch die AKP hart verfolgt. Könnte ein Beispiel für Deutschland sein. Aber dann kann man die AKP nicht mehr so kritisieren. Viel Spaß beim nachdenken.
@GQ
Seit wann lehnt die bürgerliche Politik Doppelmoral ab,klären Sie mich bitte auf,es muss mir entgangen sein.
Andere kritisieren und den eigenen Sumpf schönreden oder verschweigen. ist doch das Primat der Politi und deren Akteure,da fällt mir aus dem Stegreif ,der von vielen Kleinbürgern und Hardlinern umjubelte Rainer Wendt ein.
Wie wäre es mit einer Mindeststrafe für grundrechtswidrige Forderungen von Politikern?