Die Anzahl der Anordnungen zur Inhaltsüberwachung von Internetkommunikation stieg 2016 um fast 43 Prozent auf 10.606. Im Vergleich zu 2011 verachtfachten sich die Anordnungen beinahe. Telefonüberwachung hingegen bewegt sich seit einigen Jahren ungefähr auf dem gleichen Niveau. Das geht aus der jährlichen Statistik des Bundesjustizamtes hervor.
Weitgehend unverändert blieben auch die Straftatbestände, aufgrund derer eine Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) angeordnet wurde. Mit weitem Abstand führen immer noch Betäubungsmittelfälle die Statistik an, die in beinahe der Hälfte zu den Gründen für TKÜ-Anordnungen gehörten. Schon 2000, also vor 17 Jahren, waren sie die häufigsten Überwachungsanlässe. Im Vergleich zu den Vorjahren gibt es nur leichte Verschiebungen.
Die Gesamtzahl der Verfahren, in denen TKÜ angeordnet wurde, sank leicht – auf 5.738. Die Anzahl der Anordnungen liegt höher als die der Verfahren, da sich in einem Verfahren mehrere Anordnungen ergeben können.
Verkehrsdaten – also die Umstände, nicht die direkten Inhalte einer Kommunikation – wurden im Rahmen von 16.363 Fällen verlangt. Das stellt einen kleinen Anstieg von 1,5 Prozent dar, aber was das bedeutet, kann unterschiedlich sein. Es umschließt sowohl individuelle Verkehrsdatenermittlung als auch Massenauskünfte wie Funkzellenabfragen. Ob bei einer Anordnung also eine Person oder Tausende betroffen sind, bleibt offen.
Darin liegt eine der Schwächen der Statistik: Über die Anzahl der betroffenen Personen gibt sie keine Auskunft, weder bei Verkehrsdaten- noch Inhaltsüberwachung. Denn Letztere berührt auch die Gesprächspartner einer verdächtigen Person. Ebenso wenig geben die Zahlen Aufschluss darüber, ob die Überwachungsmaßnahmen zu Ermittlungserfolgen geführt haben. Ein Vorbild wäre das Land Berlin, wo mittlerweile zumindest eine Statistik über die Anzahl der erfassten Verkehrsdatensätze existiert.
Alle die sich nicht überwachen lassen möchten sollten sich mal ein Raspberry-Pi 3 kaufen und auf eine SD Karte die Software Anonymebox installieren!
Bitte kein Broadcom(Raspberry Pi) kaufen sondern zb ein BeagleBone Black.
Das Raspberry pi bzw. Broadcom stellt ein Unternehmen dar, welches freie Software und freie Geräte völlig egal sind.
Hingegen wird beim BeagleBone Black alles vollständig frei gehalten – sogar OpenHardware!