Im November 2014 beschloss das Berliner Abgeordnetenhaus (AGH) ungewöhnlich einhellig, Betroffene von Funkzellenabfragen in Zukunft per SMS zu benachrichtigen, wenn sie das wollen. Dann passierte lange nichts, das Vorhaben wurde zu Regierungszeiten der Großen Koalition in Berlin vernachlässigt. Mit dem Regierungswechsel nahm das Projekt wieder Fahrt auf, in der gestrigen Sitzung des Rechtsausschusses im AGH gab der Justizsenator Dirk Behrendt ein Update zum Stand des Projekts.
Passiert irgendwo ein Verbrechen, fordert die Polizei regelmäßig eine Liste aller Handys an, die sich in den Funkzellen der Umgebung angemeldet haben. Sie versucht damit, den Kreis der Verdächtigen zu ermitteln. Bei Serientaten hofft sie, Auffälligkeiten zu entdecken, beispielsweise Nummern, die bei allen Taten im jeweiligen Gebiet auftauchen. Dabei werden jedes Mal Unbeteiligte erfasst, teilweise tausende. Führt die Polizei mehrere Abfragen in kurzen zeitlichen Abständen durch, lassen sich dadurch Bewegungsprofile erstellen.
Interessierte müssen sich registrieren
Behrendt schätzte vorsichtig, bis zum Jahresende eine Website freizuschalten. Dort können sich Interessierte registrieren, wenn sie wissen wollen, ob sie betroffen sind. Sie müssen dazu ihre Mobilfunknummer hinterlegen, die Anmeldung mit einem auf das Mobiltelefon gesendeten Zahlencode bestätigen und bekommen dann in Zukunft eine SMS, wenn sie in eine Funkzellenabfrage geraten sind. Bis die ersten Nachrichten eintrudeln, kann es jedoch dauern – schätzungsweise ein Jahr. Das liegt daran, dass die Benachrichtigung noch nicht während eines laufenden Verfahrens verschickt werden kann, um Ermittlungen zu schützen. Bis dahin werden sich die Funkzellen-Abonnenten ihre Anmeldung nochmals bestätigen müssen.
Das liegt daran: Anbieter können Mobilnummern erneut vergeben, wenn eine Person ihre Nummer aufgibt. Daher muss sichergestellt werden, dass die Nummer noch zu der auf dem Portal registrierten Person gehört. Es werde derzeit geprüft, ob dieser Schritt alle drei oder sechs Monate wiederholt werden muss, sagte unser Co-Autor Ulf Buermeyer in der Ausschusssitzung. Er hat einen Prototypen für das System implementiert. Es müsse nun auf die Hardware des Berliner Landes-IT-Dienstleisters ITDZ übertragen und getestet werden. Ein konkreter Termin dafür stehe noch nicht fest. Schwieriger als die Registrierung auf der Plattform sei der Abgleich mit den Daten der Polizei, um die Nummern zu ermitteln, die eine Benachrichtigung erfordern.
Informationssystem bisher nur in Berlin geplant
Bislang ist Berlin das einzige Bundesland, das an einem Benachrichtigungssystem arbeitet, dabei ist diese vom Gesetz vorgeschrieben. Die Polizeien argumentieren häufig, die Betroffenen seien überhaupt nicht an einer Information interessiert und der Aufwand dafür sei unverhältnismäßig hoch. Vor allem das letzte Argument ist entkräftet, sobald das Berliner System fertig ist. Eine fertige, automatisierte Lösung wird sich dann hoffentlich auch in den anderen Ländern durchsetzen.
Die Anzahl der Funkzellenabfragen steigt in den letzten Jahren immer weiter an. In Berlin erhielt die Polizei im letzten Jahr 112 Millionen Verkehrsdatensätze aus 432 Ermittlungsverfahren. Dank einer Erhebungsmatrix kann in Berlin jeder nachvollziehen, bei welchen Delikten die Polizei das Instrument eingesetzt hat. Neben Straftaten gegen „Leib, Leben und die sexuelle Selbstbestimmung“, mit der sie politisch begründet wird, befinden sich auch zahlreiche Fälle von Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz oder Sachbeschädigung. Ob solche Straftaten einen derartigen Grundrechtseingriff rechtfertigen, ist umstritten. Niklas Schrader, Linkenabgeordneter im AGH, lehnt die „nicht-individuelle“ Funkzellenabfrage ab.
Um einzuschätzen, ob Funkzellenabfragen zu Ermittlungserfolgen führen, wäre eine Statistik von Nöten. Die Daten aus der Berliner Statistik zum letzten Jahr geben darüber keine Auskunft, denn sie gehören zum Großteil zu noch laufenden Verfahren. Doch erst mit solchen Informationen kann sachlich darüber diskutiert werden, ob der zu erwartende Beitrag zu Ermittlungserfolgen einen Eingriff in die Privatsphäre von manchmal mehreren Tausend Unbeteiligten pro Abfrage rechtfertigt.
