Ärgernis Geoblocking: EU-Parlament setzt ersten Schritt zur Abschaffung

Ab 2018 können Reisende im EU-Ausland weiter auf ihre heimischen Streaming-Abos zugreifen. Damit müssen sie nicht mehr fürchten, die aktuelle Folge ihrer Lieblings-TV-Serie oder ein Fußballspiel zu verpassen. Geoblocking schafft die im EU-Parlament verabschiedete Verordnung aber dennoch nicht ab.

Film-Streaming bestimmter Angebote wird ab dem 1. April 2018 auch im EU-Ausland möglich sein. – CC0 Parker Byrd

Ab Anfang 2018 können EU-Bürger ihre Online-Abos, die sie bei Anbietern wie Netflix oder Spotify abgeschlossen haben, im europäischen Ausland weiternutzen – also etwa im Urlaub in Spanien weiter auf ihr deutsches Abo zugreifen. Mit großer Mehrheit hat am Donnerstag das EU-Parlament eine Verordnung zur Portabilität digitaler Inhalte abgesegnet und damit einen ersten, wenn auch zaghaften Schritt zur Abschaffung von Geoblocking innerhalb Europas gesetzt.

„Die neuen Regeln erhöhen die Mobilität und ermöglichen Nutzern von europäischen Online-Inhalten, diese mitzunehmen, ohne in das Urheberrecht einzugreifen“, erklärte der Parlaments-Berichterstatter Jean-Marie Cavada (ALDE). Freilich handelt es sich um einen Minimalkompromiss, da die Verordnung bloß einen kleinen Teil der Geoblocking-Problematik beseitigt.

Zeitliche Regelung schwammig

Auf Drängen der Inhalteanbieter sehen die Regeln zudem Verifikationsmechanismen vor, um „Missbrauch“ zu verhindern. So können Anbieter von ihren Kunden einen Nachweis ihres Hauptwohnsitzes verlangen, indem sie beispielsweise Rechnungs- oder Postanschrift, Ausweise oder Bankangaben überprüfen.

Unklar bleibt bis auf weiteres, wie die zeitliche Limitierung in der Praxis ausgelegt werden wird: So spricht der Text von einem „vorübergehenden“ beziehungsweise „zeitweiligen“ Aufenthalt in einem Mitgliedstaat und verzichtet auf eine verhältnismäßig klare Regelung, wie sie etwa beim Roaming-Kompromiss getroffen wurde. Ausdrücklich nennt die Verordnung Reisen zu Urlaubs-, Geschäfts- oder Studienzwecken; ob das aber auch ein ganzes Auslandssemester abdeckt, wird sich noch zeigen müssen.

Ein erster Schritt – und danach?

Dennoch handle es sich um einen guten Kompromiss und um einen „wichtigen Schritt in die richtige Richtung“, erklärte der sozialdemokratische Abgeordnete Tiemo Wölken (S&D) gegenüber netzpolitik.org. Allerdings umfasst die Verordnung bloß die Weiternutzung kostenpflichtiger Abo-Inhalte – den Zugriff auf Live-Streams oder auf Mediatheken öffentlich-rechtlicher Anstalten regelt das Gesetz nicht, ebensowenig wie das Abschließen von Online-Abos im EU-Ausland. Weiterhin kann man als deutscher EU-Bürger keinen Vertrag etwa mit dem griechischen Netflix-Ableger eingehen oder ungehindert aus einem beliebigen Mitgliedstaat das polnische TV-Programm ansehen.

Diese nächsten Schritte sollen in den kommenden Monaten die derzeit verhandelten „Kabel- und Satelliten-Verordnung“ sowie die „Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste“ gehen: Erstere soll laut zuständigem Berichterstatter Wölken endlich das Geoblocking öffentlich-rechtlicher Live-Streams und von Mediatheken-Inhalten beseitigen: „Rundfunkveranstalter sollten europaweit abrufbar sein, egal woher man stammt und wo man sich befindet“, so Wölken.

Schwieriger dürften aber wohl die Verhandlungen zu letzterer Richtlinie ausfallen – die möglicherweise auf Jahre letzte Chance, Geoblocking in Europa endgültig abzuschaffen und einen echten digitalen Binnenmarkt herzustellen. Den stellt die EU-Kommission schon seit Jahren in Aussicht. Doch beide Gesetzesvorhaben stehen in Brüssel „massiv unter Druck“, sagte uns Martin Madej vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). „Rechteinhaber fürchten um ihr Businessmodell“, weil sie – wie bisher – ihre Inhalte lieber in jedem Land einzeln verkaufen möchten, so Madej.

Geeintes Europa, getrennte Märkte

Damit befördert die Industrie jedoch das „illegale“ Herunterladen von Inhalten und schmälert zudem ihren Absatzmarkt, wenn sie dem Vertrieb ihrer Produkte Riegel vorschiebt und auf einen europaweiten Markt verzichtet. So schätzt der Wissenschaftliche Dienst des Europäischen Parlaments, dass bei einem Wegfall von Geoblocking Urheberrechtsverletzungen deutlich zurückgehen könnten sowie zusätzlicher Umsatz von fast einer Milliarde Euro generiert würde. Und eine Studie des European Audiovisual Observatory stellte im Vorjahr fest, dass 63 Prozent aller europäischen Filme in bloß jeweils einem einzigen Land als Video-On-Demand angeboten werden – in der Regel im Land der Herstellung.

In einem offenen Brief fordert daher die EU-Abgeordnete Julia Reda (EFA), gemeinsam mit mehreren Interessenverbänden, ein Ende der „diskriminierenden Praxis des Geoblocking“. Die nun beschlossene Portabilitäts-Verordnung sei ein „Minischritt in die richtige Richtung“, erklärte Reda gegenüber netzpolitik.org. Das grundsätzliche Problem werde dadurch jedoch nicht gelöst: „Damit bleiben die digitalen Grenzen bestehen, das ist in einem vereinten Europa und einem globalen Medium nicht länger tragbar.“

1 Ergänzungen

  1. Alle Reden von der Lockerung bei den Streaming-Dienste oder das europaweite Shoppen. Was ist mit dem Recht auf Information. Wir bezahlen dafür Rundfunkgebühren in Deutschland. Da ist es nicht nachvollziehbar, warum ich in unserem ja so tollen vereinten Europa, nicht das deutsche Programm im EU-Ausland empfangen darf. Ein armseliger Haufen von Bürokraten welche sich in Brüssel von den Lobbyisten auf der Nase herum tanzen lässt. Armselig und durchschaubar

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