Netzpolitischer Wochenrückblick KW 24: Überwachungsausbau, Stärkung der Netzneutralität und Neues zur Störerhaftung

Die netzpolitische Woche zusammengefasst: Polen verabschiedet Anti-Terror-Paket, US-Gericht stärkt Netzneutralität, Bundesrat winkt Störerhaftung durch.

Foto: Rachel Hobday [CC BY 2.0]

Im Netzpolitischen Wochenrückblick fassen wir jeden Freitag die wichtigsten Themen der Woche zusammen. Ihr könnt ihn hier als Newsletter abonnieren.

Polen verabschiedet Anti-Terror-Gesetz

Die Woche begann mit erschreckenden Nachrichten aus Polen. Die dortige Regierung verabschiedete am Montag ein Anti-Terror-Gesetz, das Regierung und Exekutive weitreichende Befugnisse einräumt. Vom unkontrollierten Zugang für Geheimdienste auf sämtliche staatliche Datenbanken, der Möglichkeit des Blockierens von Websites ohne Richterbeschluss, bis hin zur kompletten Abschaltung des Internets durch die Polizei bleibt nur wenig offen.

Die Entscheidung Polens sich in diese Richtung zu bewegen könnte als Vorlage für andere Regierungen dienen, die ähnliche Gesetze planen. Neben Polen legten Frankreich und Großbritannien in diesem Punkt mit ihren Gesetzen bereits vor, in Deutschland sollen in diesem Sommer durch die BND-Reform und das Anti-Terror-Paket die Überwachungsbefugnisse ausgebaut werden.

US-Gericht stärkt Netzneutralität

Ein US-Bundesgericht lehnte die Klage der Telekom-Branche ab, die gegen die von der amerikanischen Regulierungsbehörde Federal Communications Commission (FCC) eingeführten Netzneutralitäts-Regeln klagte. Die Regeln stufen Netzbetreiber als Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen ein, was der FCC die Grundlage für ihre Regulierung gibt. Der FCC-Chef Tom Wheeler erklärte hierzu:

Das heutige Urteil ist ein Erfolg für Konsumenten und Innovatoren, die sich ungehinderten Zugang zum gesamten Internet verdienen, und es stellt sicher, dass das Internet eine Plattform für beispiellose Innovation, freie Meinungsäußerung und Wirtschaftswachstum bleibt

Der Branchenriese AT&T hingegen kündigte als Reaktion an, man sei gerne bereit die Angelegenheit vor dem Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten zu klären und wies auf ein entsprechendes Berufungsverfahren hin.

Während die Stellung der Netzneutralität in den USA gestärkt wurde, wird in diesen Wochen entschieden, wie es mit der Netzneutralität in Europa weitergehen wird. Der Zusammenschluss der Europäischen Telekom-Regulierer (BEREC) arbeitet momentan an den Netzneutralitäts-Richtlinien für die EU. Dazu befragt BEREC auch die europäischen Internetnutzer, savetheinternet.eu bietet eine Online-Petition zur Beteiligung an dieser Befragung an, die innerhalb von 5 Minuten ausgefüllt ist.

Wer noch nicht überzeugt ist, dass Netzneutralität essenziell für ein offenes und faires Internet ist, kann sich in einem Video von Alexander Lehmann für die SaveTheInternet-Kampagne, bei einer Achterbahnfahrt mit Stephen Colbert und dem Begründer des Netzneutralitätsbegriffs Tim Wu oder in einem Reddit AskMeAnything überzeugen lassen. Und danach dann die Petition unterschreiben.

Berliner Senat will mehr Überwachung an „gefährlichen Orten“

Der Berliner Senat plant die Erweiterung der Videoüberwachung auf öffentlichen Plätzen, wenn diese als „gefährlicher Ort“ eingestuft werden. Hierdurch wäre die Überwachung von Restaurants, Parks und Museen möglich. In einem Modellversuch soll die Überwachung am Alexanderplatz geprobt werden, weitere Planungen an anderen Orten wurden zumindest nicht verneint. Eine Überwachung solcher Orte könnte damit ganz legal rund um die Uhr stattfinden. Die Nützlichkeit einer solchen Videoüberwachung ist hingegen ungeklärt, nur eins ist sicher: Sie würde einen massenhaften Eingriff in die Privatsphäre tausender Menschen darstellen.

Grundrechte-Report 2016 vorgestellt

Dass Überwachung und Eingriffe in die Privatspähre auch jetzt schon zu unserem Alltag gehören, zeigt der diese Woche vorgestellte Grundrechte-Report. Neben Überwachung sind in diesem Jahr Migration und Asyl und das Demonstrations- und Versammlungsrecht wichtige Themen.

Bundesrat winkt Störerhaftung durch

Gerade ein paar Stunden alt ist die Entscheidung des Bundesrats dem Gesetzentwurf zur Störerhaftung des Bundestags zuzustimmen. Dabei wurden die Entschließungsantrag des Wirtschafts- und des Rechtsausschusses, der Zweifel am gewünschten Effekt des Gesetzes äußerte, abgelehnt. Die Einwände bezogen sich auf Rechtsunsicherheiten, die durch den Gesetzestext bestehen bleiben. Denn das eigentliche Problem teurer Abhmahnung wird nicht eindeutig beseitigt, stattdessen kommt es nun auf die Interpretation durch Gerichte an.

Das Gesetz tritt nach Unterzeichnung durch Bundespräsidenten mit sofortiger Wirkung in Kraft, danach bleibt es abzuwarten, ob weiter abgemahnt werden kann, oder nicht.

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2 Ergänzungen

  1. Bekanntlich sind der SPD die letzten Vorräte an Bindemitteln verloren gegangen, der wöchentliche Pegelstand rutschte unter die 20% Marke. Da stellt sich die Frage, wo den der Kern der SPD liegt und wie weit die Partei noch schrumpfen muss bis man ihn findet, den Kern. Die Zahl denkfähiger Organe in der SPD ist überschaubar geworden, was die Parteibasis erhitzt, und den Parteivorstand gelegentlich mit Kernschmelze bedroht.

    Sigmar Gabriel, der in windigen Zeiten sein Gewicht anschaulich ausbauen konnte, wirft nun als oberster Glühkopf der SPD Angela Merkel die „politische Entkernung der Union“ vor, durch die „die Unionsparteien ihre Bindekraft für dieses Milieu“ verloren hätten.

    Nun ist der eigene blinde Fleck bekanntlich hinderlich für Selbsterkenntnis. Perspektivwechsel, Spiegel und Außensicht wären geeignete Hilfsmittel, doch was nützt es, wenn der Pfahl nicht nur das eigene Auge durchbohrt hat, sondern auch das dahinter liegende Material geschädigt hat?

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.