Der Anfang der Woche an dieser Stelle angekündigte „digitale Ausnahmezustand“ an deutschen Hochschulen ab 1.1.2017 könnte zumindest hinsichtlich der Lehre ausbleiben. Die fast durchgängige Ablehnung des umstrittenen Rahmenvertrags zwischen Kultusministerkonferenz und VG Wort durch Universitäten und Hochschulen, der eine Einzelerfassung von digital bereitgestellten Lernunterlagen vorschreiben wollte, hat die handelnden Personen zurück an den Verhandlungstisch gebracht.
Wie abgestimmte Presseerklärungen von Kultusministerkonferenz (KMK), Hochschulrektorenkonferenz (HRK) und VG Wort (PDF) heute verkündet haben, wurde eine gemeinsame und mit führenden Vertretern der drei Organisationen besetzte Arbeitsgruppe damit beauftragt, eine einvernehmliche Lösung für die Handhabung des Urheberrechts im Kontext der Lehre an Hochschulen zu entwickeln:
Die Arbeitsgruppe wird rechtzeitig vor dem Jahresende 2016 einvernehmlich einen Lösungsvorschlag vorlegen. Die Partner wollen eine bruchlose weitere Nutzung der digitalen Semesterapparate an den deutschen Hochschulen über die Jahreswende hinaus gewährleisten.
Weiters soll bis zum 30. September 2017 eine praktikable Lösung an den deutschen Hochschulen „unter Berücksichtigung der BGH-Entscheidung vom 20. März 2013“ gefunden werden. Diese Formulierung deutet darauf hin, dass die Einzelerfassung von hochgeladenen Texten damit nicht völlig vom Tisch ist. Die Kampfbereitschaft der Hochschulen und die glaubhafte Ankündigung, im Zweifel lieber vorerst auf digitale Bereitstellung von Lernunterlagen zu verzichten, hat aber die Verhandlungsposition der Universitäten klar gestärkt.
[Update, 15.12.2016, 17:45 Uhr] Vereinzelt berichten Universitäts- und Bibliothekswebseiten bereits über eine Einigung der Arbeitsgruppe, die eine Fortführung der pauschalen Vergütung bis September 2017, also den Beginn des Wintersemesters vorsehen dürfte. Auf Rückfrage konnte die Pressestelle der Hochschulrektorenkonferenz diese Einigung auf Ebene der Arbeitsgruppe zwar bestätigen, verwies allerdings darauf, dass von Seiten der VG Wort noch eine offizielle Bestätigung durch die dortigen Gremien ausständig sei. Es deutet demnach aber alles darauf hin, dass bis September 2017 erstmal weiterverhandelt wird. [/Update]
Die Sachlage ist simpel: VG Wort ist primär dafür gedacht um Belletristik zu vermarkten. Diese Textgattung hat an Universitäten jedoch nichts zu suchen. Wer Unterhaltungsliteratur konsumieren möchte kann das in seiner Freizeit tun. Auf der anderen Seite geht der Trend bei wissenschaftlichen Literatur hin zu OpenAccess wodurch sich das VG Wort Pixel erübrigt. Anders gesagt, wenn eine Universität tatsächlich die Dienste von VG Wort in Anspruch nimmt, dann gibt es dort ganz andere Probleme. Beispielsweise besteht laut einer Verschwörungstheorie der Semester-Handapparat an der Uni Bielefeld ausschließlich aus fiktionalen Romanem, Limericks und Geschichten aus dem Harrypotter-Universum.
Das stimmt nicht, weder ist die Aufgabe der VG Wort „Vermarktung“, sondern die Verteilung von Geldern aus der Nutzung urheberrechtsgeschützter Texte, noch beschränkt sich die auf die Belletristik. Und eine Universität kann die Dienste der VG Wort nicht in Anspruch nehmen, weil eine Insitutiton keine Urheberrechte haben und auch nicht als Verlag agieren kann.
Auf http://www.iuwis.de/sites/default/files/iuwis-gutachten-metzger.pdf Seite 25ff wird erläutert ob man bei OpenAccess dennoch über VG Wort Geld bekommt. Man kann aus dem Text herauslesen dass genau das nicht möglich ist. Gleichzeitig ist im letzten Abschnitt auch nochmal der korrekte Sprachgebrauch erläutert, Zitat „der Urheber kann insoweit die Dienste einer Verwertungsgesellschaft in Anspruch nehmen“. Wenn du andere Quellen hast woraus hervorgeht dass OpenAccess und VG Wort gemeinsam funktionieren oder dass der Sprachgebrauch ein anderer ist, immer her damit.
Ich verstehe das Problem nicht. Urheber können natürlich die Dienste der VG Wort in Anspruch nehmen, nur sind Universitäten keine Urheber. Und ebenso kann man für Open Access-Texte Vergütungen beantragen, kein Problem und gängige Praxis, vorausgesetzt, man erfüllt die Bedingungen.
Die Universität möchte von der VG Wort nicht bezahlt werden, sondern muss für die Verwendung von Texten bezahlen (irgendwo muss das Geld für die Urheber ja herkommen…). Diese Vergütung erfolgte bislang pauschal, eine Umstellung auf eine Einzelerfassung und -vergütung der digital bereitgestellten Texte für Lehre und Forschung war ab 01.01.17 vorgesehen. Dieses Verfahren ist jedoch für die Lehrenden äußerst aufwändig und würde den Lehrbetrieb voraussichtlich sehr stören – die Studierenden würden wohl wieder an den Kopierer geschickt werden, wie viele Zeitungen das sehr plakativ ausdrückten.