Seit Jahrzehnten beanspruchte Warner Music das Copyright an „Happy Birthday“ und kassierte dafür Lizenzgebühren. Warner hatte das (vermeintliche) Copyright an „Happy Birthday“ 1988 erworben und dafür laut Guardian 25 Millionen Dollar bezahlt. Aus Frust über diese Situation hatte das Free Music Archive Ende 2012 sogar einen eigenen Wettbewerb um frei lizenzierte Alternativen zu „Happy Birthday“ veranstaltet.
Filmemacherin Jennifer Nelson weigerte sich jedoch, die von ihr verlangten 1.500 Dollar an Lizenzgebühren zu bezahlen und bestritt stattdessen gemeinsam mit anderen den Klageweg. Sie bezweifelte, dass Warner die Rechte am Text des Songs besitzt, und hatte damit jetzt vor Gericht Erfolg. In seiner gestrigen Entscheidung (PDF) erklärte der US-Richter George H. King, dass „Happy Birthday“ längst gemeinfrei, also Teil der „Public Domain“ und nicht bis Ende 2016 (in Europa) bzw. bis 2030 (in den USA) urheberrechtlich geschützt sei.
Diese Entscheidung macht „Happy Birthday“ gleichzeitig mit geschätzten 5.000 Dollar Lizenzgebühren täglich zu einem der wohl größten Fälle von „Copyfraud“, also der im Deutschen blumig als „Schutzrechtsberühmung“ bezeichneten Anmaßung von Urheberrechten, wo gar keine bestehen. Etwas, das nicht nur Happy Birthday, sondern auch immer wieder Werke auf Plattformen wie YouTube betrifft, bei denen Algorithmen Urheberrechte zusprechen, obwohl (z. B. wegen Fair Use) gar keine bestehen.
