Im dritten Teil der Serie geht es um die angeblich niedrigere Aufklärungsquote von Internetkriminalität, nach Wegfall der Vorratsdatenspeicherung. In diesem Blogpost greifen wir das Thema auf und nehmen Bezug auf einen Artikel der AK-Vorratsdatenspeicherung. Nachweislich hat das Fehlen der Vorratsdatenspeicherung keinen Einbruch der Aufklärungsquote nach sich gezogen.
Der AK-Vorratsdatenspeicherung hat die neue und bislang unveröffentlichte Kriminalstatistik des Bundeskriminalamts für 2011 ausgewertet. Internetdelikte haben eine Aufklärungsquote von 65%, die nach wie vor deutlich über dem Durchschnitt von 54,3% liegt. Die Aufklärungsquote von Internetdelikten nimmt allerdings kontinuierlich ab, aber auch hier ist kein Zusammenhang mit der Vorratsdatenspeicherung feststellbar. Die Quote nahm nämlich auch zwischen Januar 2009 und März 2010 ab, also in dem Zeitraum, in welchem eine Vorratsdatenspeicherung bestand. Die Vorratsdatenspeicherung hat keine nachweisbare Auswirkung auf die Entwicklung von Aufklärungsquote und Anzahl registrierter Straftaten gehabt. Hinzu kommt, dass nur jede 25. registrierte Straftat (3,7%) im Internet begangen wird.
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