Referentenentwurf eines Gesetzes für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen

Uns wurde der „Referentenentwurf eines Gesetzes für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen“ (PDF) mit Stand von gestern zugeschickt.

Das Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen zielt insbesondere darauf ab,

– die zügige Einführung nutzbringender Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte zu unterstützen,
– die Telematikinfrastruktur mit ihren Sicherheitsmerkmalen als die zentrale Infrastruktur für eine sichere Kommunikation im Gesundheitswesen zu etablieren und sie für weitere Anwendungen im Gesundheitswesen und für weitere Leistungserbringer zu
öffnen,
– die Strukturen der Gesellschaft für Telematik zu verbessern und ihre Kompetenzen zu erweitern,
– die Interoperabilität der informationstechnischen Systeme im Gesundheitswesen zu verbessern,
– telemedizinische Leistungen zu fördern.

Wir haben gerade genug anderes zu tun, deswegen gibt es noch keine Analyse von unserer Seite. Wir freuen uns aber über Bewertungen und Einschätzungen vor allem aus Datenschutzsicht zu diesem Referentenentwurf.

4 Ergänzungen

  1. @ Markus

    „Wir haben gerade genug anderes zu tun“

    Du meinst, Ihr organisiert gerade den Widerstand gegen die Vorratsdatenspeicherung? Irgendwie hoffe ich ja immer, es gibt da draußen ein paar Profis, die die Kohlen aus dem Feuer holen… *träum*

    1. Die elektronische Gesundheitskarte ist ein Fass ohne Boden und wir haben zwar Ahnung von Datenschutz, aber nur rudimentäre Konsumentenerfahrung mit dem Gesundheitswesen. Insofern könzentrieren wir uns lieber auf Themen, von denen wir richtig Ahnung haben, wie Vorratsdatenspeicherung oder die beiden kommenden Sitzungen des NSA-Unterschungsausschuss morgen und übermorgen.

  2. Obacht: BSI ist jetzt auch mit an Bord und elektronische Post kostet 55 Cent Porto. Tolle Wurst, das Teil.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.