Novelle des Telemediengesetzes beschlossen: Dunkle Zukunft für öffentliche WLANs

CC-BY-SA: Florian Boyd

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den bisherigen Referentenentwurf des Telemediengesetzes verabschiedet, der unter anderem die Haftungsfrage von WLANs klären soll. Davon erhofft sich die Bundesregierung eine stärkere Verbreitung von „WLAN-Hotspots im öffentlichen Raum“. Von einer Ausweitung freier WLANs ist hier zunächst gar nicht die Rede. Aber selbst das ambitionslose Ziel der Bundesregierung dürfte mit dem Gesetztesentwurf nicht zu erreichen sein. Im Gegenteil ist mit einem WLAN-Sterben in Deutschland zu rechnen. Ulf Buermeyer hat auf unserer „Das ist Netzpolitik!“-Konferenz erklärt, was die Änderungen des Telemediengesetztes im Detail für öffentliche WLANs bedeuten:

Das eigentliche Ziel einer Neuregelung des Telemediengesetzes (TMG) hätte es sein sollen, WLAN-BetreiberInnen in die Haftungsprivilegierung für Provider aufzunehmen. Sie sollten so nicht länger für Rechtsverstöße haftbar gemacht werden können, die unwissentlich über ihre Anschlüsse stattfinden. Der Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums verpasst dieses Ziel auf ganzer Linie.

Provider haften einfach gar nicht, WLAN-Betreiber sollen nur dann nicht haften, wenn sie zumutbare Maßnahmen ergriffen haben. Mit anderen Worten: Im Vergleich zu der Regelung im § 8 TMG, die wir heute haben, eine deutliche Haftungsverschärfung.

Von einer Verbesserung der Rechtslage für WLAN-BetreiberInnen kann also keine Rede sein. Die geplanten Neuregelungen bei der Störerhaftung sollen in § 8 folgendermaßen ergänzt werden:

(3) Die vorstehenden Absätze gelten auch für Diensteanbieter nach Absatz 1, die Nutzern einen Internetzugang über ein drahtloses lokales Netzwerk zur Verfügung stellen.

(4) Diensteanbieter, die einen Internetzugang nach Absatz 3 geschäftsmäßig oder als öffentliche Einrichtung zur Verfügung stellen, können wegen einer rechtswidrigen Handlung eines Nutzers nicht auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, wenn sie zumutbare Maßnahmen ergriffen haben, um eine Rechtsverletzung durch Nutzer zu verhindern. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Diensteanbieter

  1. 1. angemessene Sicherungsmaßnahmen durch anerkannte Verschlüsselungsverfahren oder vergleichbare Maßnahmen gegen den unberechtigten Zugriff auf das drahtlose lokale Funknetz durch außenstehende Dritte ergriffen hat und
  2. 2. Zugang zum Internet nur dem Nutzer gewährt, der erklärt hat, im Rahmen der Nutzung keine Rechtsverletzungen zu begehen.

Zu den Anforderungen an die WLAN-BetreiberInnen zählt eine Vorschaltseite. Dort sollen NutzerInnen, die sich mit dem WLAN verbinden, beteuern, keine Rechtsverletzungen über diesen Anschluss zu begehen. Diese Maßnahme ist für Ulf Buermeyer nicht mehr als eine „Lügenseite“, durch die sich voraussichtlich niemand vom eigentlichen Vorhaben abhalten lässt. Dass diese Seite ebenso nervig wie wirkungslos ist, um Rechtsverstöße zu verhindern, stellt nicht das eigentliche Problem der Neuregelung dar. Sie verkompliziert nur die Anforderungen an die Netzwerk-BetreiberInnen, was die Verbreitung frei nutzbarer WLANs mit einiger Sicherheit lähmen dürfte. Doch die Vorschaltseite alleine reicht nach dem bisherigen Wortlaut des Gesetzteswurfes nicht aus, um sich die „Haftungsprivilegierung“ zu verdienen.

Ulf Buermeyer auf der #11np
Ulf Buermeyer auf der #11np

Das Fatale dieser Regelung versteckt sich in der Formulierung „unberechtigten Zugriff auf das drahtlose lokale Funknetz durch außenstehende Dritte“. An dieser Stelle wird durch das Gesetz quasi „by design“ eine bewusste Unklarheit geschaffen, die zunächst nur eine Verschlüsselung des Netzwerks verlangt. Eine wohlwollende Auslegung könnte natürlich feststellen, dass es in offenen WLANs keine unberechtigten Zugriffe gibt, wenn jedeR darauf zugreifen kann. Damit würde es keine unberechtigte oder außenstehende Dritte geben.

Doch es besteht das starke Risiko, dass sich in der Rechtsprechung letztlich die nachteiligere Interpretation durchsetzt. Dadurch könnte von WLAN-BetreiberInnen zwangsläufig verlangt werden, dass es in einem öffentlichen WLAN berechtigte und unberechtigte NutzerInnen geben muss. Die BetreiberInnen hätten die Pflicht, unberechtigte NutzerInnen durch eine Verschlüsselung des Funknetzwerks am Zugriff zu hindern. Augenscheinlich ist das Gesetz also nicht für eine Haftungsprivilegierung von öffentlichen WLANs konzipiert, die frei und offen sind.

Die Bundesregierung hat mit ihrer Absicht, „WLANs im öffentlichen Raum“ zu fördern, etwas grundsätzlich anderes im Blick als „öffentliche WLANs“ zu stärken. Ulf Buermeyer kritisiert die Bundesregierung für diese bewusst herbeigeführte unklare Regelung. Stattdessen hatte die Bundesregierung den Gesetzesvorschlag der Digitalen Gesellschaft, den Linke und Grünen schon vergangenes Jahr im Bundestag eingebracht hatten, wiederholt abgelehnt. Der Gesetzesvorschlag der Bundesregierung entspricht dagegen nahezu komplett den Forderungen der Wirtschaft, die auch davon profitiert, dass Cloud-Dienste oder Filehoster künftig als „gefahrengeneigte Dienste“ nicht mehr von der Haftungsprivilegierung erfasst werden sollen.

Dass durch die Gesetzesänderung mehr Rechtssicherheit geschaffen wird, darf also bezweifelt werden. Darauf deutet auch ein Gutachten des Branchenverbandes eco e. V. hin, das den Entwurf an vielen Stellen für nicht konform mit europäischem Recht hält.

37 Ergänzungen

  1. Telekom und Vodafone haben ihr Ziel also erreicht – den beiden wird keiner so schnell durch offene WLANs Konkurrenz machen.

    1. Wenn durch eine Registrierung aus einem unberechtigten ein berechtigter wird, ist dass nur eine vorschaltseite mit Anmeldung. Nervig aber nicht unlösbar.

  2. Das ist eine offene Kriegserklärung an die Bürger. Gestapo und Stasi-Methoden, die die Digitaliserung verhindern sollen. Deutsche kooppelt sich von der industriellen Entwicklung abe. In freien Ländern den USA gibt es solchen Unsinn wie WLAN-Nutzer überwachen und Störerhaftung nicht. CDU und SPD wollen die Bürger unfrei machen wie sie es in der DDR waren. Chinasyndrom des Spionagestaates, der auch mit der Verweigerung der Überwachung der Regierung durch das Parlament die Verfassung aushebeln möchte.
    Am Rande: die Änderung des Telemediengesetzes wird nun als Regierungsvorschlag in die parlamentarische Beratung gebracht. Der Deutsche Bundestag sollte auf gar keinem Fall die Zerstörung der Digitalisierung. wie sie die Regierung betreibt unterstützen: Sie ist gegen den Bürger gerichtet und für ein freies Land nicht tragbar. Die nationalen Sonderwege haben uns schon weit genug zurück geworfen.Beispiel E-Government: Nutzung in Deutschland 34%, Tendenz rückläufig, im Ausland 70% (siehe D21). Nutzung des E-Business ohne staatliche 97% Verhinderungsmöglichkeiten (siehe DIVSI). Die Regierung will das Land kaputt machen. Das sollte das Parlament nicht dulden. Freiheit sollte auch in Deutschland mindestens wie in USA sein, wo es auch keine SPD-Blockwarte gibt wie Noske („Einer muss den Bluthund machen!“.
    Nebenbei hat damit Sigmar Gabriel auch den SPD-nahen D64 und Lars Klingbeil kaputt gemacht. Was soll das Gerede, wenn der rechte Teil doch die Digitalisierungsbehinderung wie Vorratsdatenspeicherung, Leistungsschutzrecht, Störerhaftung durchboxt? Die SPD ist nicht mehr zukunftsfähig.

  3. Spätestens wenn die fleißige deutsch Bevölkerung auch mit noch so niedrigem Lohn gegen voll-automatisierte Robofabriken in internet-fortschritlichen Ländern wie China verliert, wird man hier merken wie dumm man war indem man das Neuland gemieden hat wie die Pest.

    1. Man hat das Neuland nicht gemieden, aber Baugenehmigungen bekommen dort nur Konzerne und die Bevölkerung darf sich lediglich unverbindlich sowie beaufsichtigt einmieten.

      1. In Neuland gibt es halt kein Politpropaganda Outlet-Oligopol, also müssen sie überwachen, wer „die falsche“ Propaganda konsumiert oder sogar produziert, sonst funktioniert die Demokratiesimulation ja nicht mehr. Die funktioniert nur, wenn die Schafe brav weiter vor sich hin vegetieren. Also lässt man sie von den Abmahn Schäferhunden wieder zusammentreiben. :)

        Und sie müssen ja halt auch auf die Kosten achten, nur Daten, die durch einen abgeschnüffelten, regional Daten konzentrierenden POP laufen sind gute Daten. Private Mesh POPs sind inakzeptabel, zu viel Aufwand für die Abschnorchler wegen Kleinscheiss und man kann denen finanziell nicht mal die Anschaffung der üblichen Sina Boxed Wanze zumuten.

      2. Schafe vegetieren nicht, sie grasen :-)
        immer schön auf der Weide eines Anbieters.
        Der Zaun ist die andere „Tragedy of the Commons“.

    2. Derartige Fabriken werden gerade hier entwickelt, und man hat schon deren Vorgaenger entwickelt und auch nach China verkauft. Das hat sehr wenig mit den Regelungen fuer oeffentliches WLAN zu tun…

    1. Mein Interesse:
      Also ich wäre an einem freien WLAN schon interessiert, wenn mich der Betreiber des Hotspots nicht ausspioniert, also wer hat wann und wo was genutzt.
      Ich wäre auch daran interessiert, wenn kein Nutzungsprofil zu kommerziellen Zwecken erstellt würde.
      Ich wäre auch daran interessiert, wenn der Zugang sicher vor Malware wäre.
      Das alles macht freilich nur Sinn, wenn der Zugang auch anonym möglich wäre.
      Ich wäre niemals bereit, eine Erklärung zu unterschreiben, um den Betreiber vor Haftung freizustellen.

    2. Es gehe darum, die Stadt zukunftsfähig zu machen, sagte der CDU-Stadtrat Klaus Herrmann, der den Antrag eingebracht hatte. Ein solches Wlan-Angebot passe gut zum Medienstandort Ludwigsburg. Auch die SPD möchte, dass jeder jederzeit Zugang zum Internet hat, meinte Daniel O’Sullivan „ohne Datenbegrenzung“. Die Fraktion der Grünen ist dagegen nicht überzeugt: „Heute hat doch jeder eine Flat und einen Internetzugang“, sagte Laura Wiedmann. Ein eigenes städtisches Angebot sei da überflüssig. Trotz Flatrate sei das Wlan kein Auslaufmodell, widersprach Oberbürgermeister Werner Spec. Es gewinne im Gegenteil in den Städten mehr und mehr an Bedeutung. „Das ist gut für das Image Ludwigsburgs“, sagt der städtische Medienbeauftragte Tanino Bellanca.

      Aha. Ein CDU-Mann. Hat der zuhause kein Internet, oder haben ihm es ein paar notleidende Gewerbetreibende gesteckt, dass das gut wäre?
      Der von der Verräterpartei will keine Datenbegrenzung. Braucht der mehr als 1 GB wenn er durch die Straße latscht?
      Der Einwand von den Grünen wäre nicht schlecht, würde er den Bezug zum mobilen Nutzen herstellen. Tatsächlich haben doch die meisten Internet auf ihrer mobilen Wanze und werden da schon gründlich ausspioniert. Soll das mit WLAN anders sein?
      Der OB setzt Behauptungen ohne Begründung. Das kann man vernachlässigen.
      Und da gibt es auch einen Medienbeauftragten der Stadt (was macht der denn?), und schwafelt kompetent von „gut für das Image der Stadt“. Aha.

      Doch dann passiert das Unvorhergesehene:

      Am Freitag teilte das Telekommunikationsunternehmen Unitymedia mit, dass am gleichen Tag ein kostenlos nutzbares Wlan in Ludwigsburg freigeschaltet worden sei. Damit überraschte die Firma sowohl die Stadt als auch den Verein Wlan@LB. Denn Verwaltung und Verein hatten in einem zähen Ringen in den vergangenen Monaten eine Form gesucht, in der kostenloses Wlan in der Innenstadt angeboten werden kann. Erst vor wenigen Tagen war bekannt geworden, dass das Netz im September an den Start gehen soll. vom Angebot der Firma Unitymedia war nie die Rede gewesen.

      Huii!!! Wie spendabel ist das denn von Unitymedia (iesy, ish, Tele Columbus West, Liberty Global. Übrigens wurde 2011 der Kabelnetzbetreiber Kabel BW von Liberty Global übernommen.) Welche Interessen haben die denn?
      Das kostenlose Angebot von Unitymedia wird mit einem Service kombiniert, den Geschäftsleute wie Gastronomen, Händler oder Ärzte buchen können, und über das sich das Netz letztlich finanzieren dürfte. Sie können in ihrem Laden, ihrem Lokal oder ihrer Praxis einen Zugangspunkt installieren lassen, um ihren Kunden freies Wlan anzubieten.
      Wie „frei“ ist denn so ein „freies WLAN“?

      Die Stadt hält an ihren ursprünglichen Plänen fest. Warum?

      Wem nur soll ich nun meine Metadaten anvertrauen? Ich weiß es wirklich nicht.

      1. Dieser Effekt:
        Eine Ekeltom will keine Leitung ins Dorf legen „Lohnt wirtschaftlich“
        Dorf sucht anderen Anbieter
        Anbieter plant und mancht Angebot
        Dorf stimmt zu
        Anbieter geht in Vorleistung
        Anbieter will gerade die erste Richtantenne anschrauben.
        da kommt eine Ekeltom mit ihren längst fertigen Plänen und dem Bautrupp…
        (I.d.R. hat eine Ekeltom bereits das Recht Kabel in die Strasse zu buddeln und in den
        Kellern der Bürgern etwas anzuschrauben).
        Das ist natürlich reiner Zufall….

      2. Oh nein! Es weist in eine falsche Zukunft, wenn freies WLAN behindert wird, damit „Anbieter“ ihre Netze ausbauen können. Die gleiche dumme Kacke überall … mit Komplizenschaft von Politik und Verwaltung. Wie schade.

  4. Also ich verstehe von Anfang an nicht wieso sich da alle bemühen dass das mit den WLAN Gesetzen klappt und es weiter Freifunker geben kann. Alter, in wie vielen Foren, Boards, Blogs und mit wie vielen Einträgen noch soll ich das wiederholen:

    Scheißt doch einfach mal drauf und zieht euer eigenes Ding durch. Von mir aus könnt ihr nebenbei euch darum kümmern, aber macht doch nicht alles davon abhängig. Also ob das klappt mit dem Gesetz oder nicht. Was ist denn nun die Lösung ? Ganz einfach: Es gibt zig VPN Anbieter. Setzt einfach nen VPN auf, sodass ihr und auch die Kunden immer darüber surfen. Es gibt kaum nen VPN Anbieter, der noch die IP speichert und das ist die eigentliche Hauptsache und das wichtigste Kriterium bei Ermittlungen. Ihr könnt auch gernen nen eigenen VPS Server mieten und einrichten (lassen), wenn ihr paranoid seid. Bei Leaseweb z.B. kostet ein Server S, also das kleinste grad ma 6 € im Monat und da hat man 4 TERABYTE Traffic ! Und die meisten surfen im Café eh bei Facebook oder Twitter, schauen sich hier und da paar Clips an oder recherchieren im Netz. Laden also nicht groß Files und sowas. Von daher reicht son S Server völlig aus !

    Ich empfehle einen dieser VPN Anbieter hier, wobei ich mit hide.me sehr gute Erfahrungen mache seit ca. 2 Jahren. Die wurden außerdem von der IT Legende Leon Juranic als sehr sicher befunden nach ausführlichen Tests.
    https://torrentfreak.com/anonymous-vpn-service-provider-review-2015-150228/

    Und es ist im Übrigen eine Schande, dass die ganzen Möchtegern IT Reporter und Blogger und Experten und Fachleute genau das mit keinem Wort erwähnen. Also mit der VPN Sache. Ey, das kostet euch als Cafébetreiber paar Stunden Zeit, vielleicht auch 1 Tag, um das alles klar zu machen und ihr habt für immer eure Ruhe und braucht euch nicht um Gesetze zu kümmern. Selbst wenn eure Kunden was illegales anstellen, erscheint immer die IP von der Firma von der ihr die Server gemietet habt oder vom VPN Anbieter. Ihr seid da komplett raus. Und weil die IP gar nicht erst gespeichert wird, kann auch euren Kunden nix passieren. Ihr müsst es auch gar nicht an die große Glocke hängen von wegen – ey pssst kommt ma rüber zu uns ins Café da könnta anonym surfen. Verhaltet euch ganz normal als ob ihr normales Internet anbietet. Keine Sau wird da irgendwelche Recherchen anstellen.

    So und nach diesem Meister Posting gibt es nun absolut kein Gegenargument weshalb man noch nen (hohen) Wert auf die deutschen Gesetze zwecks WLAN legen sollte. Wenn doch schickt mir welche auf meine Addy: cyberghost@maskr.me

    1. Vermutlich wurde das Gesetz genau deshalb so gedengelt…wegen der VPNs…

      Ort der Straftat ist NICHT der Übergang ins Internet, sondern der geografische
      Ort an dem sich ein Mitarbeiter von BNeta ohne Anmeldung, Verschlüsselung, Lügenseite ins Internet Verbinden konnte.
      DAS ist der feine Unterschied:
      Bisher musste wer eine Straftat im Internet begehen um „mitzuhaften“.
      Künftig reicht es, nur die Möglichkeit bereitzustellen.

      Das ist so wie in einem Waffengeschäft:
      Früher konnte jeder Schmied ne Pistole verkaufen, die Straftat und die Ermittlungen begannen erst,
      wenn damit eine Stratat begangen wurde und die Waffe gefunden wurde..
      Inzwischen ist der Besitz (zu Recht) strafbar, und der Schmied der das Teil ohne Erlaubnis verkauft hat macht sich auch strafbar, nur weil man bei ihm eine Waffen kaufen könnte.

    2. Es stellt sich eindeutig die Frage, warum soll bei WLAN die Störerhaftung gelten, und nicht etwa bei VPN oder anderen Diensten?
      Meine Vermutung: Wenn’s Geld kostet, dann scheint alles möglich zu sein.

    3. Ich bin geneigt, zuzustimmen. Dämliche Gesetze halten sich viel besser, wenn sie im Allgemeinen befolgt werden. Wenn wir uns immer von denen mit den mittelalterlichen Vorstellungen vor sich hertreiben lassen, dann leben wir bald im verordneten digitalen Mittelalter.

      Ein Problem bleibt aber doch, dass Freifunkvereine ja auch Partnerschaften mit öffentlichen und privaten Trägern eingehen können sollte, und wenn die dann sehen, dass mit Tricks gearbeitet wird, um legal zu sein (so sehe ich das nicht, aber spießiger eingestellte Zeitgenossen sehen das sehr wohl so), dann machen die eventuell dicht?

      Ist eine Frage der Strategie, die sicher viele nebeneinander gültige Antworten hat.

    4. s.o. – von daher halte ich die Auseinandersetzung auf politischer und, wenn der Beton der Betonköpfe nicht zu durchbohren ist (Herrgott, es *GAB* einen Gesetzentwurf von Digitalcourage und den haben die selben Futzis eiskalt abgelehnt, die jetzt damit kommen!?), darauffolgend juristischer Ebene für durchaus wichtig.

      Andererseits müssen wir tun, was wir können, um eine immer weniger angreifbare und dennoch für alle zugängliche Netzinfrastruktur zu schaffen. Irgendwann laufen dämliche Gesetze nämlich auch ins Leere oder in ihre eigenen Widersprüche, wenn die Netze in Realität ganz anders funktionieren als die, auf die die Gesetze zielten (etwa „Urheberrechtsverletzungen“ nicht mehr detektiert werden können).

  5. „unberechtigten Zugriff auf das drahtlose lokale Funknetz durch außenstehende Dritte.“

    Tolle Idee…
    Ich klicke die Lügeseite ab, in der ich bestätige, das ich nix böses tue, aber
    mein Rechner ist (unbemerkt) Teil eines Bot-Netzes das Missbrauchsbilder von Kindern verteilt oder Terroristen als Proxy dient…
    Und klar hat der Virus die „weltwweit eindeutige“ MAC-Addresse modifiziert. Wird das künftig eine Straftat wie Urkundenfälschung?

    Wie beweise ist, das ich das NICHT war, sondern ein Dritter?
    Und wenn ich das beweisen kann, bin ich halt dran, weil ich einem Dritten Zugang ermöglicht haben.
    (Dazu haben wir ja schon jetzt entsprechende Urteile…)

    Suuuper sicher…

    Dann: Seit wann gibt es eigentlich WLAN Protokolle in dem jeder Nutzer ein eigenes Passwort hat?
    Oder soll jetzt jeder Privatmann einen Radius-Server aufsetzen und die WLAN-Passwörter -wie oft- ständig neu definieren? Dazu müsste der Nutzer ja einen festen Account haben…sich anmelden…
    vorbei mit der Freizügigkeit überall, einfachso, anoym online gehen zu können, es sei denn es gibt einen (BND-NSA-Kompatiblm) zentralen Server

    Was ist, wenn ich mein WLAN nur über einen Router in Sweden ins Internet lasse?

    Was ist, wenn ich über mein WLAN das Internet(was ist „Das Internet“) nicht erreichen kann, sondern nur
    das WLAN des Nachbarn?

    Wie soll eigentlich Meshing funktionieren, wenn die Verbindung schon auf Ebene 1 verschlüsselt sein muss?

    Wenn ich das lese drängt sich mir der Eindruck auf, das irgednwelche Schwachmaten am Werk waren,
    die einfach nur die „Konkurrenz“ oder sogar „Freie Brügernetzwerke“ ausschalten wollen und hoffen keiner bemerkt den technischen Unsinn.
    Man bedenke: Wenn die Mesh-Dichte hoch genug geworden ist, braucht man keine Provider mehr.

  6. Als einst von der Bundespost „Breitband“ eingeführt wurde, war ein wichtiger Punkt der Ausschreibung,
    das es keinen Rückkanal geben darf und das ein solcher nur mit sehr hohem Aufwand nachgerüstet werden konnte. Die Bundespost hat so ihr Telefon-Monopol gesichert…
    Das war zu der Zeit, als man Modems bei der Bundespost leihen musste die dann bestenfalls 2400bps übertragen konnten…denn ein Ortsgespräch kostete nur ein mal 24PFf..und man hatte eine Standleitung…

  7. > Dass durch die Gesetzesänderung mehr Rechtssicherheit geschaffen wird darf also bezweifelt werden.
    Das ist wohl auch durchaus Absicht. Der Entwurf kommt aus dem Ministerium von Sigi Pop (der hat sich mit dem Gorny direkt die Contentmafia ins Haus geholt). Die Abmahnindustrie lebt von dieser Rechtsunsicherheit.

  8. Der anonyme Zugang zu daily porn im öffentlichen Raum ist meines Wissens nicht in der Menschenrechts Charta formuliert. Ebensowenig , dass eine Möglichkeit zur Verfügung gestellt werden muss, Daten und Contendieben über nicht verfolgbare Zügänge die Möglichkeit bereitzustellen, unbehelligt Ihren Rechtsverstößen nachgehen zu können. Im übrigen ist WLAN eine Technologie, die im öffentlichen Raum weitgehend von anderen Standards abgelöst wird.Diese anderen technologien werden überwiegend von jenen Nerds benutzt, die auch anonymes WLAN für Ihren Mißbrauch fordern. Auch deshalb ist das Geheuchle lächerlich.

  9. Ganzer Sieg der Lobby!
    Unsere Politiker sind ENTWEDER strunzdumm ODER industriegesteuert.
    Noch wahrscheinlicher ist: BEIDES!

    1. Nein unsere Poltiker sind nicht dumm!
      Sie ganz genau wie sie den grössten Vorteil für
      .
      .
      .
      .
      .

      sich herausholen.

  10. Dass die Provider nicht haften, stimmt so nicht. Im Ergebnis wird ein Anspruch zwar verneint, weil den Provider etwa die DNS-Sperre nicht zumutbar ist, der Störerhaftung unterliegen sie dennoch. Das, was das Gesetz mit der Seite und der Verschlüsselung fordert, ist nichts anderes als eine mögliche Form, die auch die Störerhaftung von den Hotspotbetreibern fordern würde. Dass das ganze natürlich Blödsinn ist, steht auf einem anderen Blatt.

  11. Primat des Profit tötet Freiheit un Innovation -normal in Deutschland ?
    Ist zwar etwas aus dem Blickfeld geraten, aber es erinnert an TTIP,CETA und ähnlichen gefährlichen Abfall.
    Die Wirtschaft von USA-EU braucht dringend Sondergerichte außerhalb der normalen Gerichtsbarkeit…, geheimes Mitspracherecht im Vorfeld von Gesetzen…. haha, gehts noch?
    Und ein Bundesminister, der der heimlich seine Unterhosen isst, findet das völlig normal.
    In einer gerechteren Welt säßen solche Leute weder in Ministerien oder Villen und ständen mindestens unter ständiger Polizeibeobachtung.

  12. Primat des Profit tötet Freiheit und Innovation -normal in Deutschland ?
    Ist zwar etwas aus dem Blickfeld geraten, aber es erinnert an TTIP,CETA und ähnlichen gefährlichen Abfall.
    Die Wirtschaft von USA-EU braucht dringend Sondergerichte außerhalb der normalen Gerichtsbarkeit…, geheimes Mitspracherecht im Vorfeld von Gesetzen…. haha, gehts noch?
    Und ein Bundesminister, der der heimlich seine Unterhosen isst, findet das völlig normal.
    In einer gerechteren Welt säßen solche Leute weder in Ministerien oder Villen und ständen mindestens unter ständiger Polizeibeobachtung.

  13. Aus der Freifunkerszene gab es eine tolle Idee:

    SSID: „Ich begehe keine Rechtsverletzungen im Freifunk. Passwort: Einverstanden“
    …und das Passwort wäre: „Einverstanden“

    Darauf wurde Dr. jur. Dipl.-Inf. Reto Mantz (Richter am Landgericht Frankfurt am Main, http://www.wlan-recht.de/informationen-zum-buch/autoren/ und sehr bewandert im Medienrecht) diese Frage gesendet.

    Nach Einschätzung von Reto Mantz sei das Erfordernis nach § 8 Abs. 4 Nr. 2 TMG erfüllt. Denn die nötige Erklärung hat der Nutzer ja dann erteilt.

    Das rechtkonforme Betreiben nach § 8 Abs. 4 Nr. 1 TMG sei auch erfüllt.

    Gibt es weitere juristische Einschätzungen?

    1. Genial weil einfach! Das sollte den Kriterien einer expliziten Einverständniserklärung genügen. Der Einlogger muss das verstanden haben und bestätigt das mit „einverstanden“ oder noch besser mit der Phrase „ich bin einverstanden“.

      1. Um das noch weniger umständlich zu gestalten, schlage ich eine Erweiterung von DHCP und den IPv6-Entsprechungen davon vor. Ein neues Feld „ich bin nicht einverstanden“ (mögliche Werte 0 oder 1). Fehlt das Feld in der Anfrage an den Server, wird als Default Einverständnis angenommen (schon um abwärtskompatibel zu sein). Ist der Wert 1, dann wird die Verbindung resettet (um irgendwelchen abstrusen provinziellen Gesetzen zu genügen).

        Dann kann man sich auch die Portalseite sparen.

        Analog zum fast genauso sinnvollen „do not track“. Ich seh nicht, wo das Problem ist.

      2. Und auf der UI-Seite?

        Hersteller von Computern (so stellt man sich das in den Kreisen, die solche Gesetze beschließen, ja vor) werden natürlich verpflichtet, in Deutschland bei Verbinden mit jedwedem Netzwerk ohne WPA vorher eine generelle Belehrung anzuzeigen und ein Häkchen einzufordern. Wer die dazu nötige Geolocation ausschaltet oder die Anfrage wegmacht, ist dann auch noch ein böser Hacker.

  14. Hallo Zusammen,

    nur ein Vollumfängliche Provider und Hoster-Haftung für Illegale Inhalte kann den Rechtsfrieden im Internet Halbwegs wieder Herstellen. Wird Zeit diesem „Sodom und Gomora“ ein Ende zu Bereiten und anstelle Kriminell rum zu Surfen mal wieder einige Freiwillige Überstunden zum machen um den Arbeitsplatz zu sichern.

    mfg

    Ralf

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.