Seit dem 1. November gilt bundesweit ein neues Meldegesetz, welches veränderte Regelungen für die Ummeldung bei Umzug und für den Schutz von Adressdaten vor kommerzieller Nutzung festlegt.
Nach dem neuen Gesetz müssen Mieter*innen nun bei Umzug den Meldebehörden ihre neue Anschrift innerhalb von zwei Wochen mitteilen und eine schriftliche Bestätigung des Vermieters vorlegen. Wenn dies nicht geschieht, droht ein Bußgeld. In Städten mit chronisch überlasteten Bürgerämtern wie Berlin, wo freie Termine frühestens in drei Monaten verfügbar sind, ist das wohl nicht in der Praxis umsetzbar.
Außerdem gibt es seit diesem Monat veränderte Regeln für die Auskünfte aus Melderegistern. Es bedarf einer ausdrücklichen Zustimmung der Betroffenen, damit die Meldebehörden deren Adressdaten für Werbezwecke und Adresshandel weitergeben dürfen. Bislang musste der Weitergabe explizit widersprochen werden. Ab sofort sind die Auskünfte auch an einen, im vorne herein abgefragten, Zweck gebunden, dürfen also nicht für andere Belange verwendet werden. Die Ermittlungsbehörden haben weiterhin uneingeschränkten Zugriff auf die Meldedaten. Neu ist, dass es eine zentrale Online-Datenbank mit den Meldedaten aus allen Bundesländern gibt.
Der Berliner Datenschutzbeauftragte Alexander Dix kritisiert, dass es neuerdings keine Widerspruchsmöglichkeit mehr gegen die Erteilung einfacher Melderegisterauskünfte über das Internet gibt. Gegenüber dem RBB sagte er, dass zwar der Adresshandel eingedämmt sei, aber Parteien weiterhin Zugriff auf Meldedaten zu Wahlkampfzwecken hätten. Im Gegensatz zum alten Meldegesetz könnten nun Politiker*innen die Geburts- und Ehedaten von Bürger*innen aus ihrem Wahlkreis ohne deren Einwilligung erfragen, um ihnen zu gratulieren.
