#netzrückblick: Best of Informationsfreiheit

11np_stickerDie netzpolitik.org-Redaktion hat 2015 deutlich mehr als einhundert Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gestellt.

Wir haben neben allerlei Ablehnungen unter anderem diese Dokumente erhalten und veröffentlicht: das Sicherheitsmerkblatt für Mobilgeräte, interne Stellungnahmen des Justizministeriums gegen die Vorratsdatenspeicherung und Dokumente zur Netzallianz und dem Verkehrsministerium.

Statt eines Jahresrückblicks in Buchform gibt es dieses Jahr jeden Tag im Dezember einen Artikel als Rückblick auf die netzpolitischen Ereignisse des Jahres. Dies ist der 14. Beitrag in dieser Reihe.

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Auch politisch hat sich etwas im Bereich IFG getan: Rheinland-Pfalz führt im kommenden Januar nach dem Transparenzgesetz ein Transparenzportal ein – auch wenn die CDU die Transparenz bei einem Wahlsieg im Herbst wieder abschaffen will. Am kommenden Mittwoch wird der baden-württembergische Landtag ein IFG verabschieden. So haben vier Bundesländer noch immer kein IFG: Niedersachsen, Sachsen, Hessen und Bayern.

Aber auch in den IFG-Bundesländern steht es oft düster um die Informationsfreiheit: Die WAZ musste ihre Afghanistan-Papiere wegen des Urheberrechts depublizieren, Bundesministerien gefährden mit ihrem Gebührenzwang den Zugang zu Informationen und in Berlin kostet eine E-Mail einen Euro.

Deswegen steigt die Anzahl der Klagen auf Herausgabe von Dokumenten. netzpolitik.org verklagte das Bundeskriminalamt mit Erfolg auf Einblick in den Vertrag über den Staatstrojaner FinFisher und die Bundesregierung mit weniger Erfolg auf ACTA-Transparenz. Der Chaos Computer Club klagt in Hamburg gegen die Handelskammer.

Was Klagen bewirken können, zeigt ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Juni: Nach vier Jahren und drei Instanzen muss der Bundestag jetzt Zugang zu den Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes gewähren. Am wichtigsten dabei natürlich: das UFO-Gutachten des Bundestags.

Einen ausführlichen Rück- und Ausblick auf die Informationsfreiheit in Deutschland gibt es beim 32c3 am 29. Dezember um 22:00 Uhr.


Nach dem IFG haben alle Personen das Recht, Informationen und Akten von staatlichen Behörden einzusehen. Um IFG-Anfragen zu stellen, nutzt netzpolitik.org FragDenStaat. Die Plattform sendet kostenlos IFG-Anfragen, versehen mit juristischen Hinweisen, automatisiert an Behörden, die Nutzerinnen aus einer Datenbank auswählen können. Eine Übersicht erfolgreicher Anfragen gibt es hier, Blogbeiträge zu einigen von ihnen hier.

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2 Ergänzungen

  1. Ich bin aus Österreich und hätte gerne gewusst ob es so etwas wie den IfG auch bei uns gibt.
    Vielen Dank für die Auskunft und ein frohes Fest!!!

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