Arbeitsgruppe von Bildungsministerium und Kultusministerien zu OER betont „positive Wirkungsmöglichkeiten“

Bereits 2012 baten Bundesforschungsministerium (BMBF) und der Kultusministerkonferenz (KMK) um Beantwortung von 35 Fragen zu offenen Lehr- und Lernmitteln (Open Educational Ressources, OER), nur um dann im April 2014 noch einmal 24 Fragen zum Thema nachzureichen. Seit kurzem ist jetzt der Bericht einer gemeinsamen Arbeitsgruppe von BMBF und KMK zum Thema auch öffentlich zugänglich (PDF).

ausschnitt-bmbf-kmk-bericht-coverAngesichts des umfänglichen Fragenkatalogs und der langen Dauer seiner Erstellung ist der Bericht mit elf Seiten vergleichsweise knapp ausgefallen. Eine systematische Auswertung der Antworten der schriftlichen Anhörung oder eine Darlegung unterschiedlicher Positionen findet sich deshalb in dem Bericht nicht – im Gegenteil, auf die Anhörung wird überhaupt nicht explizit Bezug genommen.

Stattdessen folgen auf eine Diskussion von „Innovationspotentialen und Herausforderungen“ in den Bereichen Pädagogik, Organisation, Technik und Recht eine Reihe mehr oder weniger konkreter Handlungsempfehlungen:

  1. Aufbau einer neuen bzw. die Unterstützung bereits bestehender länderübergreifender Plattformen im Internet, auf der Verweise zu verschiedenen OER-Quellen − und falls sinnvoll auch OER-Materialien − gebündelt bereitgestellt, gefunden und heruntergeladen werden können.
  2. Rechtssicherheit bei der Lizenzierung von OER verbessern. So soll „diskutiert werden, wie die
    Rechtssicherheit bei der Lizenzierung von OER (z. B. durch spezielle OER-Lizenzen) verbessert werden kann.“
  3. Für die Potenziale von OER sensibilisieren (z.B. in Form einer eine Informationskampagne zum Thema OER)
  4. Erkenntnisstand zu OER fördern (z.B. durch „gezielte Förderung von modellhaften Projekten zu zentralen
    Aspekten einer länderübergreifen OER-Konzeption“)
  5. Die europäische und internationale Zusammenarbeit bei OER intensivieren (z.B. durch Übersetzung von OER-Materialien)
  6. Dialog: Eine Informations- und Koordinierungsstelle für OER, insbesondere für die Bereiche Schule und Lebenslanges Lernen, schaffen. 

Deutlich wird an den Handlungsempfehlungen der Arbeitsgruppe eine prinzipiell positive Beurteilung von OER, die sich auch im Fazit widerspiegelt:

Open Educational Resources (OER) können positive Effektive auf Lernen und Lehren haben. Dafür sind in den unterschiedlichen Bildungsbereichen entsprechende Rahmenbedingungen zu gewährleisten bzw. zu schaffen. Die institutionelle Diskussion um OER steht – jedenfalls in Deutschland – noch am Anfang. Angesichts der sehr dynamischen Entwicklung sollten aber bereits jetzt die empfohlenen Maßnahmen angegangen werden. Der weitere Prozess ist national und international aktiv zu begleiten. Dabei ist zu erwarten, dass die Anforderungen an eine Ausgestaltung förderlicher Rahmenbedingungen bis hin zu einem zentralen und übergreifenden europäischen OER-Konzept zunehmen werden. Zugleich wird ein wesentlicher Aufgabenbereich sein, die differenzierten Anforderungen der einzelnen Bildungsbereiche aufzunehmen und zu unterstützen.

Eher überraschend und wenig hilfreich ist jedoch die zweite Empfehlung im Bezug auf Rechtssicherheit offener Lizenzen. Überraschend deshalb, weil sie den Ergebnissen einer diesbezüglich vom BMBF beauftragten Studie von Till Kreutzer widerspricht, die sich gegen eine eigene OER-Lizenz ausspricht:

Aus den vorgenannten Gründen sollte sich die Frage nach geeigneten OER-Lizenzen eher auf die Auswahl einer geeigneten Lizenzvariante aus dem Bestand der existierenden Lizenzmodelle fokussieren als auf die Entwicklung neuer spezieller Lizenzmodelle.“ (S. 64f.)

Noch besser auf den Punkt gebracht hat das Problem mit einem zusätzlichen Lizenzstandard XKCD zum Thema Standards ganz allgemein:

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