Antrag von CDU/CSU und SPD zu digitaler Bildung fordert mehr Open Education und „Schul-Clouds“

Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD haben sich auf einen gemeinsamen Antrag (PDF) zum Themenfeld digitale Bildung geeinigt, der am Donnerstag im Bundestag eingebracht werden soll. Der Antrag, der bereits gestern der Süddeutschen Zeitung vorlag, besteht im Wesentlichen aus einer langen Wunschliste an die Bundesregierung mit insgesamt 20 Punkten. Neben dem obligatorischen Bekenntnis zu zeitgemäßer technischer Ausstattung von Bildungseinrichtungen finden sich darunter auch einige positive Überraschungen.

So bekennt sich der Antrag klar und deutlicher als es noch im Koalitionsvertrag zu lesen war, zur Förderung von offenen Lehr- und Lernmitteln. So wird die Bundesregierung aufgefordert, einen Schwerpunkt zu setzen bei

dem Einsatz digitaler Bildungsangebote wie zum Beispiel von Open Educational Resources (OER) zur kostenfreien Nutzung sowie der Verwendung freier Lizenzen und Formate, um dadurch die besonderen Potenziale für individualisierte sowie kooperative Lernkonzepte und inklusive Bildungssettings zu nutzen.

Der Kompromisscharakter des Antrags wird wiederum an kleinteiligen Punkten sichtbar wie dem Lob für die Kategorie „best serious game“ im Rahmen des des Deutschen Computerspielpreises oder wenn die „Unterstützung und Weiterentwicklung der außerschulischen Initiativen ‚Ein Netz für Kinder‘ und der ‚Nationalen Initiative Printmedien‘ gefordert wird. Aber wer weiß, vielleicht bedeutet Weiterentwicklung ja, dass die „Nationale Initiative Printmedien“ zur „Internationalen Initiative Wikis, Blogs & Social Media“ mutiert.

Gewohnt schwammig die Einlassungen zum Urheberrecht, wo von der Bundesregierung lediglich die „Arbeit an einem bildungs- und forschungsfreundlichen Urheberrecht als Grundlage der digitalen Lehrmittelfreiheit sowie damit verbunden der Einführung einer einheitlichen Bildungs- und Wissenschaftsschranke“ gefordert wird. Letztere steht so auch schon im Koalitionsvertrag und hier wäre es in der Tat an der Zeit, einen konkreten Gesetzesentwurf einzubringen – ein praktikabler Vorschlag dafür liegt bereits seit einem Jahr in Form einer BMBF-Studie von Katharina de la Durantaye vor.

Dem deutschen Bildungsföderalismus geschuldet ist, dass die Liste der gemeinschaftlichen Wünsche an Bundesregierung und Kultusministerkonferenz (KMK) mit 13 Punkten besonders lang ausgefallen ist. Darin finden sich u.a. Forderungen wie jene „nach einem zeitgemäßen und altersgerechten Informatikunterricht ab der Grundschule“, nach der „Entwicklung von ‚Schul-Clouds‘, in der digitale Lehrinhalte und Lehrangebote zusammengefasst werden können“ sowie nach der „Entwicklung bundeseinheitlicher Mindeststandards zur digitalen Informations- und Medienkompetenz“.

Fast könnte man meinen, dass es der großen Koalition im Bundestag in jenen Bereichen am leichtesten fällt, sich zu einigen, wo der Bund über die wenigsten Kompetenzen verfügt. Selbst dort, wo der Bund selbst tätig werden könnte, stehen alle Forderungen unter Vorbehalt „der verfügbaren Haushaltsmittel“. Nichtsdestotrotz gehen viele der Vorschläge in die richtige Richtung. Wenn jetzt noch Sigmar Gabriel das Thema digitale Bildung für sich entdeckt und ein ähnliches Tempo vorlegt, wie bei der Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung…

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