#11np Review Teil 8: Leonhard Dobusch über Sprechverbote in der Urheberrechtsdebatte

Leonard Dobusch auf der #11np – by Theresia Reinhold (CC BY-NC-SA 2.0)

Die Diskussion um ein zeitgemäßes Urheberrecht für die digitale Gesellschaft ist bald 20 Jahre alt, Fortschritte sind jedoch kaum zu beobachten. Selbst kleinste Anpassungen müssen mühsam erkämpft werden, und niemand möchte sich an dem Thema die Finger verbrennen. Einer der Gründe für die verfahrene Situation ist die Salonfähigkeit von Maximalpositionen der einen Seite. Dobusch fasst die absurden Auswüchse dieser Debatte zusammen. In seinem Vortrag auf der „Das ist Netzpolitik!“-Konferenz identifiziert er einen Urheberrechtsextremismus und zeigt, wo die heraufbeschworenen Frontlinien von einzelnen Argumenten verlaufen.

Wer es wagt, schiefe Blicke auf das Urheberrecht zu werfen, fängt sich den Vorwurf ein, es abschaffen zu wollen. Genau an diesem Punkt ist es für Dobusch wichtig, die Schwierigkeiten mit der derzeitigen Rechtslage im Alltag aufzuzeigen. Er wirbt darum, mehr Argumente in der Diskussion zuzulassen, als die Standardfloskel der Rechteinhaber: „Je mehr Schutz, desto besser!“ Obwohl alle ein Interesse daran haben müssten, dass Werke genutzt und weitervertrieben werden können, sieht Dobusch gegenwärtig eine Tragödie der Anti-Commons.

Wie immer steht der Vortrag auch zum Download und als Podcast zur Verfügung.

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14 Ergänzungen

  1. Richtig und auch belegt ist, das Frau Dr. Jeanette Hofmann sehr wohl die Notwendigkeit des Urheberrechts öffentlich in Frage gestellt hat. Sie argumentierte, das soziale Normen das Urheberrecht durchaus ersetzen könnten. In bestimmten Bereichen – sie führte als Beispiel Witze an – würde das ja bereits funktionieren. An anderer Stelle bezeichnet Sie das Urheberrecht als „eine Form der Internetregulierung, die wir ja eigentlich nicht wollen“. Auch das ist belegt.

    Wenn Hr. Dobusch also behauptet, „Urheberrechtsextremisten“ hätten hier Frau Dr. Hofmann Positionen unterstellt, die Sie niemals vertreten hat, ist er offenbar nicht ausreichend informiert.

    Alexander Hrach, Komponist und Songwriter

    1. Richtig und belegt ist, dass es genug Leute gibt, die sagen „scheißegal, ich mach‘ was ich will“. Und genau jene werden Recht behalten. Die die sich ob finanziellen Backgrounds besser durchsetzen können umso mehr.

  2. Mashup Germany tut mir weder leid, noch würde ich sowas vermissen. Es sind weder spannende Werke, noch eine wesentliche Bereicherung der Musikwelt. Dass eine erhebliche Anzahl an Fans gefunden wurde, ist wohl darauf zurück zu führen, dass es halt „irgendwie witzig“ ist. Es ist natürlich schwierig, einen solchen remix zu lizenzieren – die Vielzahl der verwursteten Tonträger und die Kürze der „Schnipsel“ sprechen schon dafür, dass die Labels sich da sehr zieren werden, da die einzelnen Bestandteile nur erkannt werden würden, wo sie ohnehin schon bekannt sind. Der Werbeeffekt wäre also gleich null. Aber das eigentliche Problem dürfte doch – Hand auf’s Herz – eher an den Mängeln des Dienstes Soundcloud liegen, wo ein Revenue für eine entgeltliche Lizenz gar nicht zu erwarten wäre. Dieser Dienst versucht sich ja auch den Verwertungsgesellschaften zu entziehen.
    Ist es so ungewöhnlich, dass sich die Autoren und Produzenten der Originale dagegen wehren, dass man ihre Leistungen ungefragt für „Ruhm und Ehre“ (oder war’s Luft und Liebe) verschleudert?

    Mal ganz im Ernst: Ist es denn wirklich nur eine Projektion, die Forderungen der „netzpolitischen“ Urheberrechtskritiker konsequent zu Ende zu denken und dann als faktische Entwertung des Rechts des Urhebers auf Kontrolle seines Werkes – einerseits im Sinne von monetarischer Beteiligung aber andererseits auch im Sinne von Urheberpersönlicher Abwehr von Entstellung und politischen-kontextualen Mißbrauch – entlarvt? Wer sich nie die wirtschaftlichen Auswirkungen seiner Ideen vor Augen führt, weiß nicht, was er anrichtet. Das mag ja im Einzelfall gut gemeint sein. Wer sich auch nie die Details der Wertschöpfungsketten – bis hin zum Verteilungsplan der Verwertungsgesellschaften und deren detailierten Ausführungsbetimmungen genau angesehen hat und dazu praktische Anschauung gewinnen konnte, wie sich kleinste Änderungen im Einzelfall auswirken, der muss sich eben die Kritik derjenigen gefallen lassen, die über diese Kenntnisse verfügen.

    Und erst Recht muss er sich dafür kritisieren lassen, dass er sich nie um derlei Kenntnisse bemüht hat, den Dialog zu seinen Kritikern gesucht hätte oder überhaupt mal jemanden gefragt hätte, der sich damit auskennt.

    Institutionelle Nutzer, wie Bibliotheken haben übrigens auch eigentlich kein Problem mit dem Urheberrecht, sondern ein Problem mit der Finanzierung nötiger Lizenzen. Das Ziel weniger zu zahlen ist auch ein Einschnitt ins Urheberrecht, der sich nicht leugnen lässt. Das lässt sich nicht schönreden. Und es wird nicht besser, wenn man einen Kampfbegriff schafft, wie den des „Urheberrechtsextremisten“, der im Einzelfall ja auch mal justiziabel wäre.

    Wo Kunst ein Beruf sein darf, den Menschen sogar an Hochschulen studieren können, muss auch die Einkommensseite gewürdigt werden. Es muss anerkannt werden, dass auch Kunst Wirtschaft ist. Und nicht per se die seelische Daseinsvorsorge der Gesellschaft. Den Rechteinhabern mit dem ständigen Vorwurf fehlenden Altruismus zu kommen, hat etwas von Gutsherrenart, die man wirklich zum Kotzen finden darf.
    Eine Gesellschaft, die nicht hinnehmen kann, dass auch mal ein Künstler sagt: „Nein, mein Werk zeige ich euch nicht“, ist nicht frei.
    Allmende ist eine Chimäre.

    1. Wie schon in dem Vortrag ausgeführt: es geht nicht darum, dass jemand wie Mashup Germany etwas gratis bekommen soll, es geht auch nicht um weniger Geld für Kunstschaffende. Im Gegenteil, heute ist es so, dass weder Mashup Germany noch die von ihm geremixten Künstler verdienen. Das ist Lose-Lose. Was ich Vorschläge ist eine Lösung analog zu jener bei Cover-Versionen.

      Was den Free-Speech-Teil ihres Arguments betrifft, so sehe ich das anders und bin im Zweifel für Kunst-und Meinungsfreiheit bzw. sehe ich Remixkunst nicht als inferior an. Da werden wir uns nicht einig werden.

      1. Dafür wäre keine Schranke nötig, sondern eine Änderung des GEMA-Wahrnehmungsvertrags. Dies würde aber bedeuten, dass man das Recht der Autoren/Verleger eine Bearbeitung zu genehmigen, oder auch nicht, der Verwertungsgesellschaft übertragen würde, die qua Wahrnehmungszwang jedermann die Bearbeitungslizenz ungeprüft erteilen müsste.
        Dies stellt einen Eingriff in das Urheberpersönlichkeitsrecht dar – dabei geht es nicht um Art. 14 GG, sondern um Art. 2 GG! Das gleiche gilt ja bei der Verbindung von Musik zu Film, die ein Werk in einen neuen Kontext stellt (und nicht nur bessere tarife bei der Monetarisierung von WErbeclips sichern soll). Bei letzterem sieht der Wahrnehmungsvertrag in § 1 i. einen Rückfall der Rechte an den Verlag zur eigenen Wahrnehmung vor, nachdem die VG auf die Nutzungsanfrage hingewiesen hat. Ein ziemlicher bürokratischer Aufwand, der aber zweifellos gerechtfertigt ist.
        Ob die Situation wirklich so unbefriedigend ist, wie immer wieder behauptet, oder ob man nicht besser sagen muss: eine praktische funktionierende Lösung, die all diese Aspekte befriedigend löst und konkret vorgeschlagen wurde, ist noch nicht benannt.
        Ein Argument á la „irgendwie sollte man da mal….“ zählt nicht.
        Die Praxis zählt! Und die erwartet, dass eine Anfrage für ein Paulchen Panther-Video weiter abgelehnt werden könnte, wenn die NSU sie denn je gestellt hätte.
        Da kommt es nicht auf die künstlerische Berechtigung der Remixkunst an – die ist unmaßgeblich, so lange die Rechte der Schöpfer der Ursprungswerke dafür in die Tonne getreten werden müssten. Es geht um eine Abwägung der verschiedenen Rechtsgüter, und der Preis ist einfach zu hoch, nur um den Kreativen, die nur „Malen nach Zahlen“ können, nun die maximale Kunstfreiheit zu lassen.
        So lange nicht eine Lösung auf dem Tisch ist, die ein notwendiges Veto des Berechtigten ermöglicht, wie der status quo, ist es alles nur heiße Luft.

      2. Lieber Herr Hassold,

        Sie argumentieren leider aus einer völlig falschen Perspektive heraus. Sie meinen, na es sollte doch mit Herrn Dobusch oder Jenny Google möglich sein, erfolgreich Inhaltich auf die zahlreichen Zielkonflikte hinzuweisen, um dann im Diskurs ggf. sogar vernünftige Änderungen im Rahmen des tatsächlich möglichen zu diskutieren. Das ist leider : Vergebene Mühe. Ich unterstelle mal positiv, den beiden ( oder den anderen austauschbaren Kunstfiguren der „Netzszene“)) sind Ihre beschriebenen Problematiken durchaus bewusst. ABER , es eben darum schert es Sie nicht. Die Schranke die sich Jenny und Herr Dobusch vorstellen, soll exakt all diese Zielkonflikte lösen, indem sie diese Zielkonflikte in Relation zu „ „Internetfreiheit „oder „Wissensallemende“ oder etc. etc anderen von den Marketing Abteilungen erfundenen Nonsens Buzz Textbausteine, in Relation setzt. Und dann in Abwägung vorschlagen, alles zu leglaisieren, und irgendwie ( seit doch froh !) zwangszuvergüten. Herr Dobusch weist an anderen Stellen immer wieder darauf hin ( steht wohl auch irgendwo auf der R2R Page), dass in Abwägung des genannten Marketing Buzz Nonsene, eben auch Nazis, Rassisten, Hetzter etc, etc, als Kollateralschaden hinnehmbar sind, und der Künstler sich nicht so anstellen soll. Ein Satz, es gehört schon sehr viel Verwirrung dazu, unserer Gesellschaft zu unterstellen, wir würden ein Defizit der freien Meinungsäußerung , oder eine Defizit künstlerischer Werke haben, welche behoben werden muss. Und rein zufällig, sorgt die Behebung dieser Herr Dubosch „Defizite“, halt auch zu zusätzlichen Milliarden für kalifonische Firmen, und zu noch mehr Daten, die Herr Thiel ( der Hauptfinanzier der EFF, den selbsternannten Kämpfer für Internetfreiheit ) mit Hilfe seiner Software an NSA, CIA und Co verkaufen können. Aber Herr Hassold, ich möchte Ihnen Hoffnung machen. Das ganze ist so abgrundtief durchschaubar, das selbst „Internetaktivisten „ das nicht mehr mitmachen. Die benannten Kunstfiguren stehen zwischenzeitlich doch eher isoliert da. Und das Netzpolitik Ihnen ein publikatives Gnadenbrot zugesteht, sei gegönnt. Ist ja durch aus auch im Sinne der Meinungsbildung, diesen Quatsch verbreiten zu können.

  3. Mich irritiert der Titel: Sprechverbote.
    Wer erteilt diese Verbote? Wer ist berechtigt einem anderen ein Sprechverbot zu erteilen?
    Leider wird das im Vortrag nicht aufgelöst.
    Noch mehr irritiert mich die Wortwahl Urheberrechtsextremist.
    Für mich die sprachliche Entgleisung des Jahres.
    Schlagen wir nach im Wissen dieser Welt, bei Wikipedia: Extremismus –
    „Behörden verwenden ihn unter anderem, um Gegner der freiheitlichen demokratischen Grundordnung (fdGO) zu benennen.“
    Wurde der Begriff bewusst gewählt? Und wenn ja, wen genau meint der Vortragende.
    Er nennt einen Namen, nämlich Nina George. Ist sie mit Extremist, also Gegner der freiheitlich demogratischen Grundordnung gemeint?
    Oder hat der Vortragende einfach die Glosse nicht verstanden auf die er sich beruft.
    Viele Fragen auf den merkwürdigen Vortrag, der munter zwischen Meta- und Detailebene springt und am Ende zu der Aussage kommt, vereinigt euch, damit Mashup Deutschland seine Remixe veröffentlichen darf. Kein Wunder, dass die Recht auf Remix Bewegung nicht in Schwung kommt.
    Vor allem nicht, wenn der Kern eine sprachliche Entgleisung ist, die übrigens aller beste Chancen hat, einen Dialog über unterschiedliche Sichtweisen nicht ins Laufen zu bekommen.
    Oder wie Gerhard Polt es einmal formulierte: Dass diese Frau Müller so nachtragend ist, das werde ich ihr nie vergessen.

    1. Titel ist nicht von mir und finde ich auch nicht wirklich passend. Sprechverbote sind in meinem Vortrag auch kein Thema.
      Zur Wahl des Begriffs des Urheberrechtsextremismus stehe ich aber völlig, er ist eine akurate Bechreibung der im Vortrag erläuterten und im aktuellen Urheberrechtsdiskurs stark präsenten Argumentationsfiguren.

      1. Ich weiß nicht, ich weiß nicht……
        Also irgendwie war es mir noch nie so richtig bewusst, dass wir, die wir den geltenden Status Quo der Rechtslage gutheißen und die Grundrechte, die das Grundgesetz gewährt auch nicht weiter einschränken wollen, als es die Schrankensystematik des Grundrechtekatalogs selbst tut, Extremforderungen formulieren.

        Na, wenn da mal nicht böse Absicht im Spiel war, Herr Dobusch.

  4. Lieber Herr Dobusch, ich gebe es zu. Ich schaue mit und zum Vergnügen in netzpolitik nach Ihren Artikeln. Doch dieser hier, gefällt mir in der vorgetragenen Putzigkeit und Aufgeregtheit ganz besonders gut. Jenny Google Hoffmann wird von Google finanziert, aber Sie empören sich in einen Nebensatz , es wäre doch falsch zu behaupten Sie arbeite im Sinne Ihrer ( seit Jahren fast 100 % ) Finanziers ? Hallo ? Sie stellen das ernsthaft in Abrede? Jenny google Hoffman würde es in der öffentlichen Bühne ohne Google überhaupt nicht geben. Ebenso, verzeihen Sie mir, wie Sie selbst auch als Kunstfigur, oder so manch andere(m) die sich aufgrund des Googles support in der öffentlichen Wahrnehmung halten. Google bezahlt nicht zwangsläufig mit Geld. Die Währung Googles ist als Steigbügeleisen für Mittelmäßigkeit, oder meist her unterer Mittelmäßgkeit , zu dienen. Ganz nüchtern betrachtet. Die Vorträge von Jenny Google Hoffmann sind sowohl in Vortrag als im lächerlichen Inhalt ( …sich selbst Professorin zu nennen ist ein Schlag ins Gesicht der akademisch arbeitenten ) von fassungsloser Schlichtheit. Ich musste wirklich lachen, als ich Sie zu der Transformation von „Witzen“ vortragen hörte, aber nicht wegen Ihrer Witzigkeit, sondern um den Moment des Fremdschämens zu überbrücken. Und verzeihen Sie mir, dieser Vortrag von Ihnen, reicht Ihr locker das Wasser. Ganz besonders stolz sind Sie auf Ihre Wortschöpfung „ Urheberrechtsextremisten“ Das passt. Mein Tipp, fangen sie bzgl d. kulturellen Bildung mit den lesen von spannenden Jugendbüchern an. Dann kann in1 – 2 Jahren dann ein Besuch von Mozarts Zauberflöte Sin ergeben, bevor es in ein paar Jahren ins Theater geht. Sie merken worauf ich hinaus will. Es ist sinnfrei mit Menschen über kulturelle Werte, und auch den Gefühl zu reden, was Künstler für Ihre Werke empfinden, und wieso dieses Empfinden schützenswert ist, die absolut keinerlei kulturelle Bildung haben. OK, das wäre nicht so schlimm. Aber hinzukommt, dass es bzgl. einer möglichen inhaltlichen Auseinandersetzung erniedrigend ist, dass man auf Augenhöhe mit so abgrundtief schlecht Vortragenden diskutieren soll. Bitte liebe Frau Google, findest Du denn so gar niemanden, bei der ( dem) man besser unterscheiden kann, ob das eine witzige Kunstfigur oder ernstgemeint ist ? Dein Support Team ist wirklich verbesserungswürdig. Übrigens auch in den USA. ach ja, bevor Sie das löschen, den in der Tat, sachlich geht anders. Sehen Sie dies als Replik auf den versuch, dass sie eine Autorin, die im gegensetz zu Jenny Google Hoffmann und Ihnen in der Lage ist witzig und unterhaltsam mit einer Glosse vorzutragen , als Extremistin zu verunglimpfen. Das ist ein böses Faul. Pfui.

  5. Nochmal zum Genießen.
    Extremismus meint laut Wikipedia „„Behörden verwenden ihn unter anderem, um Gegner der freiheitlichen demokratischen Grundordnung (fdGO) zu benennen.“
    Das, lieber Herr Dobusch, ist die sprachliche Entgleisung des Jahres, übertrifft sogar vieles, was in letzter Zeit in einer ganz anderem Zusammenhang zu lesen/hören war und das kam wirklich von Rechtsextremisten, also Feinden der Demokratie.
    Gehen Sie noch einmal in sich und denken über das Wort nach, Sie verunglimpfen ansonsten.
    Das wissen Sie auch, daher formulieren Sie vorsichtig als Sie den Namen Nina George nennen.
    Wie gesagt, die Glosse haben Sie ganz sicher nicht verstanden.
    Wenn ich Nina George wäre, würde ich einen Anwalt beauftragen das sehr genau zu prüfen.
    Namen nennen Sie ja sonst nicht, weil Sie sehr genau wissen, dass Sie sich da mit dem Wort komplett vergriffen haben und es justiziabel sein könnte. In Netzsprech: Epic Fail.

    Beim besten Willen, so wird das nichts mit dem Diskurs.

  6. Ich denke, man sollte diesen Vortrag, bei aller inhaltlicher Kritik, nicht zu wichtig nehmen. Herr Dobusch hat lediglich ein paar Gedanken zu einer aktuellen gesellschaftspolitischen Debatte formuliert und auf spezielle Weise dargebracht. Nicht mehr und nicht weniger. Dass sein Vortrag – wie im übrigen die meisten seiner diesbezüglichen Veröffentlichungen – zum Teil inhaltlich falsch oder lediglich für eine extrem kleine Interessengruppe relevant ist, kann man ihm schwer vorwerfen. Er ist ausweislich seiner vita weder akademisch noch anderweitig professionell Fachmann für dieses Thema.

    Wenn ein Gärtner über seine Rückenschmerzen berichtet, kann man von ihm auch nicht erwarten, jedes medizinische Detail zu verstehen und richtig zu benennen. Er wird sich im wesentlichen darauf beschränken zu beschreiben welche Schmerzen er hat oder von welchen Schmerzen ihm irgendwelche Freunde berichtet haben. Ob das letztlich einen orthopädischen Fachkongress weiter bringen würde, ist natürlich eine andere Frage. Diese müssen aber die Organisatoren beantworten.

    Als Juniorprofessor für Organisationstheorie im wirtschaftswissenschaftlichen Fachbereich (der, wenn die Spatzen richtig pfeifen, bald in einem sicheren Drittland leert) ist Herr Dobusch jedenfalls kein inhaltlich relevanter Experte, hat aber das gleiche Recht wie alle: Das Recht auf freie Meinungsäußerung.

    Leider stellt er genau dieses Recht für Andersdenkende infrage, indem er Interessengruppen, die sich für ein grundgesetzlich verbrieftes Recht einsetzen, sprachlich auf eine Stufe stellt mit radikalen, gewaltbereiten Gruppierungen. Auf Nachfrage bekräftigt er diesen Vergleich auch noch.
    Jetzt könnte man ihn umgekehrt natürlich als IS der Netzpolitik bezeichnen. Aber bringt das die Diskussion irgendwie weiter? Ich denke nein.

    Diese Art von Diktion ist jedenfalls nicht nur sorglos, sie ist geradezu verantwortungslos. Denn wohin verbale Brandstiftung führen kann, sehen wir momentan fast täglich auf Deutschlands Straßen.

  7. Habe mir jetzt alles noch einmal angesehen und gehört, Jetzt bin ich noch mehr irritiert.

    Die Anmoderation ist schon mal sehr interessant:

    …Urheberrechtsregulierung (00:09) [was mag die Regulierung eines Rechts sein? Ein Recht ist doch schon eine Regulierung, da Gesetz] …spricht einer unser Netzpolitik Lieblingsautoren (00:024) Leonard Dornbusch (00:28)..er ist Jurist….einen ganz großen herzlichen Aklaus [was mag das sein?] …

    Und zum Vortrag: Ich kann immer noch nicht erkennen, wer denn gemeint ist mit dem unsäglichen Wort „Extremist“. Gibt es Stimmen, die z.B. fordern, dass das Recht am Werk bis 100 Jahre (200, 500) nach dem Tod gelten soll usw.? Solche Statements wären doch mal gut, um die sprachliche Entgleisung besser zu fassen. Leider gibt es sie nicht in den Vortrag.
    Meinen Sie Herr Dobusch, etwa Urheber, die sich für eine bessere Durchsetzung des geltenden Rechts einsetzen etwa mit dem Wort Extremist?
    Dann hätten wir sehr viele Extremisten. Jeder Finanzebeamter wäre eine Steuerrechtsextremist, jeder Umweltaktivist wäre ein Naturzschutzgesetzextremist usw. Sie sehen schon, das Wort ist echt Murks.

  8. Von den Thema hab ich keine Ahnung. Aber das Standbild des Videos erinnert mich an die Haptik eines Italieners, der ne Zeitlang populär war, und als talentierter Demagoge galt. Ist das Zufall, oder eine böse Absicht des Autors ?

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.