Am Montag haben wir eine Abmahnung der Deutschen Wirtschafts Nachrichten erhalten. Wir wurden darin aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Damit wollte man verhindern, dass wir weiterhin ein Video des ZDF einbinden, indem gesagt wird:
„Auf den verschwörungstheoretischen Kopp-Verlag wurde gelinkt.“
Dafür auf uns mit einer Abmahnung zu schießen ist mehrfach absurd:
- Die Abmahnung ging nicht gegen das ZDF, was für den Inhalt verantwortlich ist. Sondern gegen uns, die wir uns diese Aussage durch Einbindung eines Videos gemein machen würden. Wenn das Rechtssprechung wäre, würde das massive Auswirkungen auf Meinungs- und Pressefreiheit in Deutschland haben.
- Noch absurder wird es, wenn die Deutschen Wirtschaftsnachrichten dasselbe Video, für dessen Einbettung wir von ihnen abgemahnt werden, bei sich selber hosten mit der Einleitung „Das ZDF hat eine interessante Reportage über die Deutschen Wirtschafts Nachrichten gebracht: Seriös, kritisch, fair und unterhaltsam. Wir fühlen uns geehrt. „
- In der Vergangenenheit wurde sehr wohl auf Inhalte des Kopp-Verlages bei den Deutschen Wirtschafts Nachrichten verwiesen, die hat man nur nachträglich gelöscht. Warum auch immer. Aber blöd natürlich, dass man solche Bezüge im Internet-Archive findet, wenn man danach sucht.
Der zweite Punkt war, dass ich in diesem Beitrag schrieb:
„Die Deutsche Wirtschafts Nachrichten sind der Kopp-Verlag für „irgendwas mit Wirtschaft“.“
Das ist ein Werturteil und keine falsche Tatsachenbehauptung. Eine solche Aussage ist von der Meinungsfreiheit gedeckt. Und es scheint auch nicht weit hergeholt, wenn auch Spiegel-Online in einem Portrait über den Kopp-Verlag die Deutsche Wirtschafts Nachrichten nennt:
„Deutlich subtiler füttern die „Deutschen Wirtschafts Nachrichten“ („DWN“) die Mischung aus Angst und Misstrauen bei einem wachsenden Teil der Bevölkerung.“
Wir lassen uns diesen Angriff auf unsere Meinungs- und Pressefreiheit natürlich nicht gefallen.
Wir haben echt besseres zu tun, als uns mit solchen absurden Abmahnungen rumzuschlagen. Aber leider muss man sich gegen sowas immer wehren, vor allem wenn eine strafbewährte Unterlassungsverpflichtungserklärung mit angedrohten Strafzahlungen, einer Deadline und einer Rechnung für die Abmahnung im Spiel ist.
Wir freuen uns, dass wir wieder Unterstützung von JBB Rechtsanwälte erhalten haben, der Anwaltskanzlei unseres Vertrauens in solchen Fragen. Thorsten Feldmann hat ein Antwortschreiben aufgesetzt (PDF) und der Gegenseite übermittelt. Und wir werden das auch vor Gericht ausfechten, wenn es sein muss durch mehrere Instanzen. Das könnte zwar teuer werden, aber unsere Rechte sind uns etwas wert. Mit einer Spende könnt Ihr uns dabei unterstützen.
Falls sich jemand wundert, warum in dem Schreiben die Rede davon ist, dass das Video und der Artikel bei den Deutschen Wirtschafts Nachrichten nicht mehr zu finden ist: Nachdem wir die Abmahnung online gestellt haben und viele unserer Leserinnen und Leser anfingen, Gegenbelege für uns zu recherchieren (Vielen Dank für die Unterstützung!) fiel wohl der Gegenseite auf, dass es etwas blöd aussieht, wenn man dasselbe Video lobend einbindet, weswegen man gerade andere abmahnt. Der Artikel war zwischenzeitlich mal verschwunden, als die Antwort geschrieben wurde.
Er tauchte dann mit leicht abgewandelten, weniger lobenden Text und Formulierungen wie „Einige Behauptungen sind zwar falsch.“ wieder auf, nur um dann irgendwann wieder in der ursprünglichen Form online gestellt zu werden. Wahrscheinlich weil es sonst aufgrund der vielen Screenshots und Live-Zuschauer zu peinlich wurde. Aber das sagt auch einiges über die journalistische Qualität eines Mediums aus, das die WahrheitTM-Zielgruppe anspricht, wenn irgendwann einfach Artikel verschwinden oder nach Monaten abgeändert werden – je nachdem, wie gerade die Stimmung ist.
Und hier ist das Anschreiben von JBB / Thorsten Feldmann:
Sehr geehrter Herr Kollege Dr. Weberling,
in vorbezeichneter Angelegenheit vertreten wir gerichtlich und außergerichtlich die newthinking communications GmbH und Herrn Markus Beckedahl. Ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert. Unsere Mandanten haben uns Ihre Abmahnung vom 10. November 2014 mit der Bitte um Beantwortung überreicht.
I.
Wir gehen davon aus, dass Ihre Mandantin Sie nicht vollständig informiert hat. Zu den von Ihrer Mandantin erhobenen Forderungen stellen wir Folgendes fest:
1. Lustig: Ihre Mandantin fordert von unseren Mandanten die Unterlassung der Einbindung eines Videos, dass Ihre Mandantin bis vor kurzem selbst auf ihrer Website zum Abruf bereit gehalten hat. Unter der Überschrift
„Provokant“: Das ZDF besucht die Deutschen Wirtschafts Nachrichten“
befasst sich Ihre Mandantin in einem am 4. April 2014 online gestellten Artikel mit dem von Ihnen inkriminierten Beitrag des Elektrischen Reporters und bewertet diesen wie folgt:
„In seinem Format „Elektrischer Reporter“ hat das ZDF einen ganzen Beitrag den Deutschen Wirtschafts Nachrichten gewidmet. Das Ergebnis ist eine kritische, aber faire Auseinandersetzung mit den DWN. Das ZDF berichtet, die Geschichte der DWN „klingt nach einer Erfolgsgeschichte mitten in der Medienkrise“. Die Reporter melden: „Artikel der DWN gehören zu den meist geteilten im deutschen Social Web“. Und der Sender fragt: „Was macht die Artikel so erfolgreich?“
Eine Antwort kommt vom Soziologen Dr. Jan-Hinrik Schmidt vom renommierten Hans Bredow-Institut. Schmidt sagte, wenn man die Themen im Internet richtig aufbereitet, „kann man sich in vergleichsweise kurzer Zeit eine Reputation aufbauen.“
Stefan Weichert vom Mediendienst Vocer sieht das Geheimnis der Deutschen Wirtschafts Nachrichten in einer einfachen Formel: „Provokation, Provokation, Provokation!“
Auch damit trifft er die Sache genau: Wir wollen die Bürger herausrufen (provocare) aus einer gewissen Gleichgültigkeit, damit sie an den politischen Prozessen teilnehmen – und die Gesellschaft verändern.“
Selbstverständlich wird in dem Artikel Ihrer Mandantin – schöne neue Welt – das vom ZDF produzierte Videos eingebettet, das natürlich auch die Passage enthält, in der die streitgegenständliche Äußerung fällt. Einen Screenshot des Artikels Ihrer Mandanten haben wir in der Anlage für Sie beigefügt.
Es verwundert nicht weiter, dass Ihre Mandantin ihren eigenen Artikel vom 4. April 2014 inzwischen aus ihrem Internetangebot entfernt hat. Glücklicherweise – auch hier: schöne neue Welt – vergisst das Netz (noch) nicht. Die fragliche Seite ist einschließlich Video noch über den Google Cache abrufbar. Sie können sich hier gerne selbst davon überzeugen:
2. Die von Ihnen beanstandete Äußerung des ZDF, Ihre Mandantin habe auf den Kopp-Verlag verwiesen, ist wahr. Auch dies lässt sich ohne Weiteres durch im Internet öffentlich zugängliche Quellen belegen. Unter der Überschrift
„Geheime Pläne: „Merkel steht Idee eines Nord-Euro aufgeschlossen gegenüber“
hat Ihre Mandantin am 10. Mai 2013 ein Interview mit dem Euro-kritischen Autor Udo Ulfkotte veröffentlicht. Im Anschluss an das Interview wird auf dessen im Kopp-Verlag erschienenes Werk „Raus aus dem Euro – rein in den Knast. Das üble Spiel von Politik und Medien gegen Kritiker der EU-Einheitswährung“ verwiesen und dieses beworben. Einen Screenshot des Artikels haben wir ebenfalls in der Anlage für Sie beigefügt.
Auch diese Seite hat Ihre Mandantin natürlich inzwischen aus ihrem Internet-Angebot entfernt. Über den Dienst „archive.org“ ist sie allerdings noch abrufbar. Abermals: Überzeugen Sie sich selbst:
3. Die von Ihnen darüber hinaus beanstandete Äußerung, die Deutsche Wirtschaftsnachrichten seien „der Kopp-Verlag für irgendwas mit Wirtschaft“ ist eine Meinungsäußerung. Diese Bewertung lässt sich unsere Mandantin nicht verbieten. Das streiten wir gerne aus. Besonders gerne streiten wir diese Meinungsverschiedenheit gegen ein so meinungsfreundliches Unternehmen wie Ihre Mandantin aus.
II.
Es mutet ein wenig seltsam an, dass unsere Mandanten einen Beitrag des ZDF aus ihrem Internet-Angebot entfernen sollen, den Ihre Mandantin selbst öffentlich zugänglich macht und mit dem sich diese sogar brüstet. Ein wenig unappetitlich finden wir das Vorgehen Ihrer Mandantin, weil der ZDF-Beitrag nur wegen einer kleinen Randbemerkung beanstandet wird, von der Ihre Mandantin glaubt, dass sie nicht beweisbar sein wird, offensichtlich getrieben von dem Ansinnen, möglichst einfach den gesamten, für Ihre Mandantin eher negativen ZDF-Film aus der Welt zu schaffen. Als Geschmacksverstärker kommt hinzu, dass die angegriffene Tatsachenbehauptung wahr ist, Meinungen untersagt werden sollen und unsere Mandanten schließlich auch noch zur Abgabe einer strafbewehrte Unterlassungs-und Verpflichtungserklärung und zur Erstattung hiermit ausdrücklich bestrittener Kosten aufgefordert werden.
Mit Verlaub: Ein solches Vorgehen ist eines journalistisch-redaktionellen Magazins, das sich der freien Meinungsäußerung verschrieben hat, eher unwürdig.
Vor diesem Hintergrund werden Sie sicherlich Verständnis dafür aufbringen, dass wir unseren Mandanten nicht empfehlen können, die von Ihnen geforderte Erklärung abzugeben oder irgendwelche Kosten zu erstatten. Sie will den Vorfall aber auch nicht auf sich beruhen lassen: Namens und im Auftrag unserer Mandanten fordern wir Ihre Mandantin auf, von ihren Forderungen, wie im Schreiben vom 10. November 2014 geltend gemacht, ausdrücklich Abstand zu nehmen. Dieser Erklärung sehen wir bis
Freitag, den 14. November 2014, 15:00 Uhr,
entgegen. Sollte diese Erklärung bis zum genannten Zeitpunkt nicht oder nicht vollständig vorliegen, werden wir unseren Mandanten raten, Ihre Mandantin im Wege einer negativen Feststellungsklage in Anspruch zu nehmen.
Für den Fall, dass Sie Ihre Ankündigung wahr machen und gerichtliche Schritte unternehmen, bitten wir Sie, in Erfüllung Ihrer prozessualen Wahrheitspflicht dieses Schreiben Ihrem verfahrenseinleitenden Schriftsatz beizufügen. Wir sind zustellungsbevollmächtigt.
Für Rückfragen stehen wir ihn selbst verständlich jederzeit gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Thorsten Feldmann
Rechtsanwalt
Update: Der Anwalt der Deutschen Wirtschaftsnachrichten hat unserem Anwalt mitgeteilt, dass man „unverändert der Auffassung“ ist, „daß der von ihr geltend gemachte Unterlassungsanspruch besteht.“. Aber trotzdem uns nicht verklagen will. Wir sind etwas traurig, dass man sich nicht traut, diese absurde Abmahnung vor Gericht auszufechten. Unsere entstandenen Kosten durch diesen kurzen Rechtsstreit will man natürlich nicht übernehmen. Danke für nichts.
Schön, dass ihr euch zur Wehr setzt.
Soll man euch nun schnellen Erfolg wünschen oder etwas Gegenwehr und folgend etwas PR mit unterschiedlichen Vorzeichen für beide Seiten?
PR als Nebenprodukt wäre nach meinem Empfinden definitiv der falsche Anreiz für einen Rechtsstreit.
Es geht ja nicht um Anreize – der Ball liegt ja nun bei dem Medium mit den Deppenleerzeichen.
Sollten sich die DWN zu einem Rechtsstreit entschließen, halte ich es moralisch für durchaus okay, sich ein bisschen über den Streisand-Effekt auf Seiten der DWN zu amüsieren.
„Auf den verschwörungstheoretischen Kopp-Verlag wurde gelinkt.“
Gibt es jemand wo grad nen aktiven Account bei MajesticSEO hat und mal nachschauen kann ob solche Links existieren bzw existiert haben ? Wenn ja wäre das ja wohl eine Tatsachenbehauptung und die ganze Abmahnung würde in sich zusammen fallen.
Müsste nur schauen ob die Seite von DWN irgendwo unter den REF Domains auftaucht, oder in der exportierten Backlinkliste die auf den KOPP Verlag verweisen zu finden ist. Dann wüsste man auch gleich die URLs unter denen verlinkt wird und könnte passend dazu im Internet Archive nachschauen.
https://majestic.com/
Ja.
FYI: Im Abschnitt „Dafür auf uns mit einer Abmahnung zu schießen ist mehrfach absurd:“ in Punkt 2 steht der falsche Link drin ;)
Ich muss sagen, ich bin ja schon öfters wg. Links in Sozialen Netzwerken auf deren Seiten gelandet, und ich habe noch nichts darauf gefunden, was nicht hanebüchener Unsinn ist. Daneben wirkt sogar die „Bild“-Zeitung noch wie ein seriöses Nachrichtenmagazin.
Die DWN sind ein durch und durch profesionelles Medienunternehmen, gerade die Vermarktung in den Sozialen Netzwerken verläuft extrem effizient. Irgendjemand im Hintergrund wird mit dieser Masche wohl unglaublich viel Geld verdienen.
Könnte mir durchaus auch vorstellen das diese Abmahnung dem Zweck dient Aufmerksamkeit zu erzeugen, so in der Hoffnung das das in die Medien überschwappt oder nen shitstorm gibt. Hauptsache Aufmerksamkeit und viele Klicks generieren damit sich die Werbung auszahlt, und das durch Verbreiten von Falschinformationen bzw auf Kosten anderer.
Würde durchaus ins Bild der „Verschörungsindustrie“ passen. Erschreckender finde ich allerdings das solche Angebote so eine hohe Anzahl an Lesern finden die darauf abfahren.
Bleibt dran, laßt euch das nicht gefallen! Sollte das vor Gericht gehen werde ich natürlich spenden was ich kann! Auch mal ein großes Danke für die Arbeit, die ihr sonst so tut!!!
Hi,
ich glaube das unterstrichen Wort in dem Satz müsste verändert werden: »Diese Bewertung lässt sich unsere _Mandantin_ nicht verbieten«
Sonst sieht alles halbwegs gut und lustig aus ;-D
Gruß
Könntet ihr aus der Sache eigentlich ein wenig Kohle rausschlagen?
Geht doch nicht an, das so Deppen einfach Geld investieren und euch damit lahmlegen.
Viel schöner wäre doch eine für die richtig teure Gegenklage, damit es sich der nächste Depp zweimal überlegt. Sieht ja nicht aus, als wolltet ihr euch künftig um Ärger drücken.
M
Wenn das vor Gericht geht darf DWN die Gerichtskosten zahlen, wenn sie verlieren.
Wurde doch bereits angedroht, falls von den Forderungen nicht bis morgen Abstand genommen wird.
Das Thema DWN scheint erledigt zu sein!
http://www.internet-law.de/2014/11/deutsche-wirtschafts-nachrichten-mahnen-netzpolitik-org-ab.html
Dann sollen sie mal unserem Anwalt antworten. Zwischen den Zeilen steht dort immer noch, dass bei uns falsche Tatsachenbehauptungen stehen würden, sie nur so großzügig wären, auf die Durchsetzung kulant zu verzichten. Das sehen wir nicht so.
Yoa, die Selbstdarstellung in der Mitteilung von M.M ist ja schon ziemlich entlarvend.
Ich würde da auch auf eine offizielle Richtigstellung bestehen. Ist ja im Prinzip Rufschädigung was die DWN da machen.
Ihr solltet auf jeden Fall auf einer schriftlichen Rückziehung der Abmahnung bestehen. Leider werdet ihr dann etwaige Gebühren für euren Anwalt selbst bezahlen müssen.
Wird die Abmahnung nicht zurückgezogen, ist negative Feststellungsklage zu empfehlen. Dadurch entsteht dann auch ein Anspruch auf Kostenerstattung.
„In den vergangenen Tagen ist ein wichtiger Sponsor von netzpolitik.org an uns herangetreten. Er hat uns gebeten, von weiteren rechtlichen Schritten abzusehen. Der Streit würde „für beiden Seiten nur unnötig Geld und Energie verbrennen“. Er hat, wie einige kluge Kommentatoren auf netzpolitik.org auch, festgestellt, dass es „da bei den journalistischen Überzeugungen doch so einige Überschneidungen mit den DWN“ gebe.“
Was für ein Gift. Sollte das mit dem Sponsor stimmen, halte ich das mindestens für verwunderlich. Könnt ihr euch dazu äußern? Überschneidungen in der journalistischen Überzeugung gibt es ja Gott sei Dank nicht. Was versuchen die euch da anzuhängen?
Interessant ist, was in der bei Stadler veröffentlichten Stellungnahme steht. Irgendjemand von Netzpolitik hat sich offenbar bein den DWN gemeldet: „In den vergangenen Tagen ist ein wichtiger Sponsor von netzpolitik.org an uns herangetreten. Er hat uns gebeten, von weiteren rechtlichen Schritten abzusehen. Der Streit würde „für beiden Seiten nur unnötig Geld und Energie verbrennen“. Er hat…festgestellt, dass es „da bei den journalistischen Überzeugungen doch so einige Überschneidungen mit den DWN“ gebe.“ Genauso sehe ich es auch, und es wäre erfreulich, wenn sich auf beiden Seiten nun endlich die Stimmen der Vernunft durchsetzen. Es gibt wichtigere Themen.
Der Wahrheitsgehalt dieser Aussage lässt sich wohl nicht ermitteln. Der Unverschämtheitsgehalt aber schon.
Wir bieten hier auch Bannerplätze zur Refinanzierung unserer Arbeit an, weil Spenden alleine nicht reichen. Und ein Unternehmer hat sich eigenständig an die DWN gewendet, um zu vermitteln und uns zu unterstützen. Allerdings war zu dem Zeitpunkt bereits das Schreiben unseres Anwalts draussen, was er nicht wusste und die DWN versuchen wahrscheinlich gerade damit den kommunikativen Spin raus aus dem Mist.
In der Stellungnahme von DWN bei RA Stadler wird u.a. behauptet:
„Deshalb wird sich der Verlag der DWN gegen falsche Tatsachenbehauptungen immer auch mit rechtlichen Mitteln zur Wehr setzen, wenn eine andere Form der Verständigung nicht möglich ist.“
Hat es denn überhaupt vorher den Versuch einer anderen Form der Verständigung gegeben? Und gab es irgendwelche Unterlassungsansprüche an das ZDF?
Abgesehen davon ist ja inzwischen belegt, dass die Tatsachenbehauptung nicht falsch war.
Ich halte diese Stellungnahme für hochproblematisch.
Wir lassen uns mal überraschen, was bei unserem Anwalt ankommt. Uns wurde übermittelt, dass es ja nicht möglich gewesen wäre, sich vor der Abmahnung durch Anwalt an uns zu wenden, weil man immer am Telefon abgewimmelt worden sei, wenn man mich erreichen wollte. Was uns neu ist. Hier hat niemand was mitbekommen von Kontaktversuchen bis diese Abmahnung im Fax lag.
Oh cool, die Domain http://www.deutsche-kopp-nachrichten.de/ ist noch frei!
Könnt Ihr den Spieß nicht umdrehen?
Die Abmahnung von DWN macht den Eindruck, als sei sie mit betrügerischer Absicht gestellt worden.
Die Abmahnung entzieht sich schließlich jeglicher Grundlage und sie ist an eine zu leistende Unterschrift geknüpft (mit Fristsetzung!) und beinhaltet Geldforderungen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsmissbrauch
Ja, bitte! Bitte nicht so auf sich beruhen lassen. Bitte nicht einfach tolerieren. Nur weil ihr „Glück“ (etwas zweifelhaft) mit eurem Sponsor (ebenfalls etwas zweifelhaft bei solchen Aussagen) hattet, macht das nicht ungeschehen, dass da jemand versucht hat andere Medien und Menschen zu erpressen.
@Markus: Im Moment bekommt man bei dem verlinkten Artikel „Deutsche Wirtschafts Nachrichten schicken uns Abmahnung (Update)“ leider nur folgende Fehlermeldung:
„Internal Server Error The server encountered an internal error or misconfiguration and was unable to complete your request. Please contact the server administrator, hostmaster@newthinking.de and inform them of the time the error occurred, and anything you might have done that may have caused the error. More information about this error may be available in the server error log.“
Ist ein komischer Bug in unserem System, die Admins sind dran und fixen das gerade.
Wehren sollte man sich schon gegen so etwas hanebüchenes Vorgehen. Ob das am Ende im Sande verlaufen wird wird sich wohl kommender Woche klaren zeigen aber ich drücke euch mal die Daumen.
Vielen Dank für Eure Arbeit. Ihr leistet einen wichtigen Beitrag zum Erhalt (?) demokratischer Verhältnisse.
Die Abmahnung der DWN find‘ ich ebenfalls unangemessen.
Ihr werft der DWN u.a. Alarmismus vor…
In Anbetracht von ACTA, ESM, CETA, TTIP, TISA, TPP und der daraus resultierenden Paralleljustiz, stände Euch etwas mehr Alarmismus ganz gut…
Zu NSU, NSA und BND brauch‘ ich wohl nichts zu sagen…
Die aktuelle Arbeit der ÖR’s beruhigt mich auch nicht wirklich.
Besten Dank noch mal
Landshark
Nachtrag zum Thema Alarmismus:
„Wir wären ja blöd, wenn wir ein Abkommen machen würden, denen alle 28 Staaten zustimmen müssten“, sagt EU-Kommissar Günther Oettinger. Auf der ersten Seite des Vertragsentwurfs zu TiSA, dem Abkommen zum Handel von Dienstleistungen, steht, dass es erst fünf Jahre nach Vertragsschluss veröffentlicht wird.
http://www.business-reframing.de/wir-waeren-ja-bloed-meint-kommissar-oettinger/
Könnt ihr euer persönlichen Differenzen nicht friedlich lösen? In diesem Land brennt es an allen Ecken und Enden und es wird von Tag zu Tag schlimmer.
Negative Feststellungsklage wäre meiner Meinung nach die einzig erfolgreiche Antwort.
Ich würde aber darauf verzichten, um diesen Quatsch-Koppen das Forum zu entziehen. Darauf spekulieren die nämlich.
Dagegen sprechen die Kosten. Mit dem Geld kann netzpolitik.org Besseres anfangen, als es für einen unnützen Kleinkrieg mit Wahrheitspächtern auszugeben, deren Mangel an Seriösität und Substanz nur noch vom eigenen Ego überboten wird.
Update: Der Anwalt der Deutschen Wirtschaftsnachrichten hat unserem Anwalt mitgeteilt, dass man “unverändert der Auffassung” ist, “daß der von ihr geltend gemachte Unterlassungsanspruch besteht.”. Aber trotzdem uns nicht verklagen will. Wir sind etwas traurig, dass man sich nicht traut, diese absurde Abmahnung vor Gericht auszufechten. Unsere entstandenen Kosten durch diesen kurzen Rechtsstreit will man natürlich nicht übernehmen. Danke für nichts.
Für mich verliert Netzpolitik (in diesem Fall!) den Kampf um die journalistischen Integrität.
Schade, und äußerst unnötig.
Eigentlich ist eine gütliche Einigung gefunden, aber Ihr tretet nach.
Selbst Euch nahestehende Anwälte befanden dass Ihr Eure Tatsachenbehauptungen erstmal belegen müsstet.
Wohl weil es persönliche Animositäten gegen DWN gibt, die in den Bereich des Glaubens fallen und mal von psiram geprüft werden sollten.
Aber um Journalismus geht es in diesem Konflikt ja nicht, es geht um Vorverurteilung eines neuen Mediums aus persönlichen Motiven…
Im Ansehen gesunken, schade Netzpolitk.
Vielleicht mal mehr auf das Kerngeschäft konzentrieren..
lol
Zur Info: Die Tatsachenbehauptung ist erfolgreich belegt. Und eine gütige Einigung kann es kaum sein, wenn der eine Beteiligte mit Rechtsmissbrauch davon kommt.
Nur das dies eben keine gütliche Einigung ist. DWN hat netzpolitik.org mit einer Klage gedroht (was immer Kosten verursacht). Nachdem klar wurde dass Netzpolik.org gute Aussichten hat ein Gerichtsverfahren zu gewinnen und auch bereit ist durch einige Instanzen durchzufechten (was den Verlierer am Ende einen Haufen Geld kosten würde) zogen die DWN anscheinend die Notbremse. Im Statement des Herausgebers der DWN liest sich das dann aber (zumindest meiner Meinung nach) als tun sie Netzpolik.org gnädigerweise einen Gefallen weil es ja „„[…] bei den journalistischen Überzeugungen doch so einige Überschneidungen mit den DWN“ gebe“. Wenn jemend über mich sagen würde ich hätte einige Überschneidungen mit der DWN würd ich mich fragen was ich falsch gemecht habe.
Wenn sie wirklich so gnädig sind sollen sie Netzpolitik.org die Anwaltskosten bezahlen und nicht Statements verbreiten.
In meiner Welt, wo die BILD noch immer die die stärkste Auflage in Deutschland hat, kann ich über eine Steinigung konkurierender Blogs oder Portale (welche auch immer) nur lauthals lachen.
„Wir haben echt besseres zu tun, als uns mit solchen absurden Abmahnungen rumzuschlagen.“
Danke, ich auch.