Türkei will Überwachungs- und Zensurbefugnisse im Internet ausweiten

Proteste zu Interetblockaden in der Türkei 2011 – CC BY 2.0

Die türkische Telekommunikationsbehörde (TİB) bekommt aller Voraussicht nach in Zukunft noch weitreichendere Kontroll- und Aufsichtsbefugnisse über die Internetnutzung der Bevölkerung. Seit Februar gilt in der Türkei eine 2-jährige Speicherpflicht von Verkehrsdaten für Diensteanbieter, die Telekommunikationsbehörde kann diese Daten mit einer richterlichen Anordnung abfragen. Sollte sich ein aktueller Gesetzesentwurf durchsetzen, könnte TİB ohne weiteres Zutun Internetnutzungsdaten selbst erheben, speichern und dementsprechend schneller darauf zugreifen. Das bedeutete eine direkte, staatliche Vorratsdatenspeicherung ohne die Möglichkeit, deren Ge- und Missbrauch zu kontrollieren – auch wenn offiziell weiterhin eine richterliche Anordnung vorgesehen ist. Ein Regierungsvertreter sagte gegenüber Hürriyet Daily News:

Der Vorgang, Informationen zu bestimmtem Internetverkehr an ein Gericht zu geben, dauerte bisher mindestens einen Monat, das ist eine ernsthafte Verzögerung. Indem diese Informationen bei der TİB gespeichert werden, wird dieser Vorgang wesentlich schneller gehen.

Nicht nur mehr Überwachung, auch die Ausdehnung von Zensurmaßnahmen ist Teil der geplanten Neuregelung. Mit dem neuen Gesetz ließe sich der Zugang zu Internetseiten ohne richterliche Anordnung oder jegliche Art juristischen Verfahrens blockieren, sobald die „nationale Sicherheit“, die Verhinderung von Verbrechen oder eine Gefährdung der öffentlichen Ordnung im Spiel seien. Eine Gummidefinition, die bei entsprechendem Auslegungswillen auf jede Situation zutreffen kann. Die Diensteanbieter haben dann, folgend dem bereits bestehenden Gesetz, vier Stunden Zeit, um die Website abzuschalten oder betreffende Inhalte zu entfernen. Zuvor hatte die 4-Stunden-Sperrregelung nur in Fällen der „Verletzung der Privatsphäre“ einer Person gegolten.

Der Entwurf hat bereits die Abstimmung im Parlament hinter sich. Im nächsten und letzten Schritt muss der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan ihm zustimmen. Betrachtet man sich dessen Einsatz für Twitter- und Youtubesperren in der jüngsten Vergangenheit, besteht darüber kein Zweifel.

7 Ergänzungen

  1. Kann da das türkische Verfassungsgericht noch was machen? Das ist ja, ähnlich wie bei uns, in der letzten Zeit oft bürgerrechtlich regulierend tätig gewesen.

    1. Kann es, hat es auch schon bei Youtube und Twitter Sperrungen getan.
      Ob dem Folge geleistet wird ist ne andere Frage,
      war auch bei den Netzsperren eher wiederwillig und viel zu spät.

      1. Von wiederwillig und viel zu spät weiss ich nichts. Auf jeden Fall scheint die türkische Verfassung in Teilen doch recht modern zu sein. Immerhin ist z.B., im Gegensatz zu Deutschland, der Laizismus (Trennung von Kirche und Staat) in der türkischen Verfassung verankert.

  2. Eine Möglichkeit, sich relativ ungehindert im Netz zu bewegen, ist die Webadressen-Auflösung nicht über den türkischen IS-Provider vorzunehmen, sondern in den Netzwerkeinstellungen auf dem heimischen Rechner die IP 37.235.1.174 von freedns.zone zu installieren. Die Protokollierung der Surfdaten ist auf deren (österreichischen) Servern abgeschaltet und es gibt keine DNS Umleitung von missliebigen Seiten.

    1. Nur wahrscheinlich das Zugriffe auf DNS dann außerhalb der Türkei früher oder später gefiltert werden. Daher ist es auch höchste Zeit das DNS verschlüsselt wird. Genau wie websiten ssl einsetzen sollten damit keywort filter nicht an den Traffic rankommen. Zensur wird nur dann sehr schwierig wenn die Inhalte nicht mehr überwachbar sind.

      Ansonsten, nen vserver mieten und dann auf dem vserver nen remote Desktop online nutzen. Auf die weise kann man jegliche Zensur umgehen (auch wenn VPN anbieter blockiert sind) und man hat dann auch seine Daten auf dem Vserver. Falls mal notebook oder so beschlagnahmt wird finden die dann dort nix. Mit der Methode kommt man sogar durch die „Chinesische Firewall“.

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