Nächste Woche Dienstag verkündet der Europäische Gerichtshof sein Urteil in Sachen EU-Vorratsdatenspeicherung. Möglicherweise gibt es danach eine Blaupause, wie man die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung reformieren könnte, damit sie kompatibler mit unseren europäischen Grundrechten wird. Die Bundesregierung wird die Gelegenheit sicherlich nutzen, um sofort ein Gesetz zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung aus der Schublade zu ziehen und dies umsetzen zu wollen.
Der Digitale Gesellschaft e.V. hat ein neues Plakat zur Vorratsdatenspeicherung veröffentlicht und informiert auf seiner Seite über das Vorhaben und nennt vor allem die Gründe, diese unverhältnismäßige Massnahme besser nicht wieder einzuführen.