Letzte Woche entschied der EuGH, dass Bibliotheken Bücher digitalisieren, auf Leseplätzen anbieten und auch den zumindest teilweisen Download ermöglichen dürfen (siehe auch „Lesen leicht gemacht“). Mit diesem Urteil ist aber die digitale Bibliothekswelt keineswegs in Ordnung – und nicht alle Bibliotheken profitieren gleichermaßen davon. Warum das so ist, darüber habe ich mit Susanne Hilbring, Leiterin der Bibliothek am Max-Planck-Institut für Gesellschaftsforschung in Köln, ein kurzes Interview geführt.
Liebe Susanne, als Leiterin der Bibliothek am Max-Planck-Institut für Gesellschaftsforschung in Köln. So kurz wie möglich: was sind Deine Kernaufgaben?
Ich bin u.a. für Bestandsaufbau – gedruckt und digital – , Informationsvermittlung und Open-Access-Beratung im Rahmen des Institutionellen Repositorium verantwortlich.
Inwieweit spielt das Urheberrecht für Deine Arbeit eine Rolle?
Das Urheberrecht ist auch in unserer Bibliothek allgegenwärtig: bei nicht vergriffenen gedruckten Werken werden Nutzer darauf aufmerksam gemacht, dass sie nicht das ganze Buch kopieren dürfen, es gibt Grenzen beim Download von Zeitschriftenartikeln und E-Books, Arbeiten der Institutswissenschaftler dürfen, wenn überhaupt, nur in einer bestimmten Form und nach einer gewissen Zeit Open Access ins institutionelle Repositorium eingestellt werden, bei Fernleihbestellungen werden elektronisch nur Grafikdateien verschickt. Dies sind nur ein paar Beispiele – aber viele stoßen bei Bibliotheksnutzern und Bibliothekaren auf Unverständnis.
Wird Dir das jüngste EuGH-Urteil zu elektronischen Leseplätzen das Leben leichter machen? Warum (nicht)?
Für Universitätsbibliotheken ist das Urteil unbedingt begrüßenswert – Forschungsbibliotheken wie die Bibliothek des Max-Planck-Instituts für Gesellschaftsforschung haben andere Anforderungen und profitieren meines Erachtens nicht unmittelbar von dem überraschend positiven Urteil.
In unserer Institutsbibliothek haben wir keine digitalen Leseplätze, denn jeder Wissenschaftler hat seinen Arbeitsplatz im Institut und wird aus dem Institutsnetz mit dem elektronischen Buch-, Artikel- und Datenbankangebot der Max-Planck-Gesellschaft oder institutseigenen Subskriptionen versorgt,; arbeitet er unterwegs, kann er sich in das Institutsnetz einwählen. Ich denke nicht, dass ich nun solche Leseplätze einrichte, obwohl die Nachfrage nach digitalisierten Inhalten vorhanden ist. Mir erscheint die Leseplatz-Regelung im Zeitalter von E-Science sehr altmodisch und kommt der Mobilität unserer Wissenschaftler, die teilweise im Rahmen ihrer Feldforschung über die ganze Welt verstreut arbeiten, nicht entgegen. Ich würde eine Lösung begrüßen, mit der es gestattet ist, eingescannte Bücher oder Aufsätze geschützt im Institutsnetz anzubieten.
Aber wer weiß – vielleicht werde ich bei der nationalen Umsetzung des Urteils positiv überrascht. Gespannt bin ich auch auf die Regelung, wie die geforderte angemessene Vergütung für die Verlage aussehen wird.
Vom Urteil gar nicht erst erfasst sind E-Books. Da die ja ohnehin digital verfügbar sind, sollte es dort ohnehin weniger Probleme geben, oder?
Leider kann man E-Books in der Regel nicht herunterladen oder ausdrucken, von ein paar Ausnahmen abgesehen haben Verlage strenge Vorgaben, wieviel gestattet ist. Das ist manchmal lächerlich wenig. Um ein Kapitel auszudrucken, muss der Nutzer sich kreative Lösungen ausdenken, zum Beispiel zweimal das Buch aufrufen oder wenn das nicht funktioniert, den Kollegen im Nachbarbüro bitten, den Rest auszudrucken.
Auf EU-Ebene steht eine Evaluation der Urheberrechtsrichtlinie an – wenn Du einen Wunsch an den EU-Gesetzgeber frei hättest, welcher wäre das?
Ich wünsche mir einen Europäischen Urheberrechtsrahmen, der es mir ermöglicht, E-Books ähnlich wie gedruckte Bücher zu fairen und angemessenen Konditionen zu erwerben und sie ohne DRM-Schranken an meine Bibliotheksnutzer zu entleihen.
Wie ist die derzeitige Situation bei E-Books?
Der Erwerb elektronischer Bücher wird zurzeit nicht ausschließlich vom Erwerbungsprofil unserer Bibliothek sowie Nutzerwünschen gesteuert, sondern von unterschiedlichsten Bedingungen.
Gedruckte Medien kann ich nach meinen eigenen Qualitätskriterien beim Buchhändler oder Antiquar meiner Wahl erwerben und anschließend – geregelt durch den Erschöpfungsgrundsatz – den Bibliotheksnutzern zur Verfügung stellen. Diese Regelung greift nicht für nicht-körperliche Formate wie PDF- oder EPUB-Format, so dass ich als Einkäuferin vor vielen Hürden stehe. Ich kann mich nicht auf dem gleichen freien Buchmarkt wie beim gedruckten Buch bewegen, sondern muss mich orientieren, welche Verlage ihre Titel nicht nur Privatkunden, sondern auch Bibliotheken zur Verfügung stellen, überdimensionierte und sehr teure Verlagspakete evaluieren, Lizenzmodelle, Aggregatorenplattformen, Preismodelle, Plattformgebühren und Downloadbeschränkungen vergleichen, verstehen, dass ich keine Archivkopie des lizensierten Buches bekomme, zur Kenntnis nehmen, dass nur 40% meiner Buchwünsche zur Verfügung stehen und schließlich überlegen, wie ich die Einschränkungen des Digital Rights Management den Nutzern vermittele.
Was wären die Alternativen, wenn sich an der rechtlichen Situation nichts zum Besseren verändert?
Ich weiß nicht, was die Alternativen wären, kann mir aber vorstellen, was die Alternativen im Moment sind. Auch eine Bibliothekarin jenseits der Fünfzig hat schon mal gehört, dass es illegale Kopien schnell ladbar als ganze Datei in wählbaren Formaten gibt. Natürlich ist das für uns als Mitarbeiter eines Max-Planck-Instituts kein gangbarer Weg. Aber ich sehe mit Bedauern, dass Verlage durch ihre Auflagen illegalen Plattformen Zulauf bescheren.
Ebenfalls mit Interesse verfolge ich den Austausch in wissenschaftlichen Netzwerken wie ResearchGate oder Academia und bin überrascht, dass aktuelle Bücher oder Aufsätze von Autoren zur Verfügung gestellt werden. Ich finde diesen Austausch toll – denke aber, dass Verlage meine Meinung nicht teilen.
„Auch eine Bibliothekarin jenseits der Fünfzig hat schon mal gehört, dass es illegale Kopien schnell ladbar als ganze Datei in wählbaren Formaten gibt. Natürlich ist das für uns als Mitarbeiter eines Max-Planck-Instituts kein gangbarer Weg. Aber ich sehe mit Bedauern, dass Verlage durch ihre Auflagen illegalen Plattformen Zulauf bescheren.“
Es handelt sich hier ja um eine Wissenschaftseinrichtung, kein Wunder das dort intelligente Menschen arbeiten. Vielleicht kommt das bei den DRM-Verlagen ja auch irgendwann mal an. :)
Ich habe wirklich alle Formate zur Archivierung ausprobiert: PDF, DJVU, EPUB und so weiter und bin dann letztendlich doch bei „toten Bäumen“ hängen geblieben. Lizenzfrei, bewährt, zensurresistent, dauerhaft, keine Nachfolgekosten (Energie), Krisenfest.
Dank Trödelmarkt und Gebrauchthändler war die „Migrierung“ meiner Bestände auch weniger kostenintensiv als anfangs gedacht. ;-)