Sie werben mit besonders schnellem Internet, um dann bei Filesharing-Aktivitäten die Geschwindigkeit zu drosseln. Wenn mehr als 10 Gigabyte an einem Tag erreicht werden. Diese Einschränkung, die seit den Mai 2012 geänderten AGB von Kabel Deutschland besteht und nicht nur Neukunden, sondern auch bestehende Verträge berührt, findet sich in der Werbung nur in einer – falsch zugeordneten – Fußnote. Aus diesem Grund wurde die Werbung nun vom Landgericht München als irreführend verurteilt.
Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte gegen die missverständliche Werbung geklagt und Recht bekommen. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. In der Pressemitteilung der vzbv heißt es:
Von einer Internet-Flatrate im Festnetz erwarteten Verbraucher einen uneingeschränkten Internetzugang, bei dem sie nicht dauernd prüfen müssten, ob eine bestimmte Datenmenge erreicht ist. Deshalb hätte Kabel Deutschland auf die Einschränkung für die inzwischen weit verbreiteten Filesharing-Anwendungen deutlich hinweisen müssen – zumal das Limit von 10 Gigabyte am Tag bereits bei normaler Internetnutzung häufig überschritten werde.
Gericht verurteilt Drosselung bei Filesharing
Nein hat es nicht. Es hat nicht die Drosselung verurteilt, sondern irreführende Werbung.
10 Gigabyte am Tag häufig überschritten werde.
Leute, was macht ihr im Internet? Das Leben ist offenbar eine ständige Filmprojektion -auf sehr vielen Schirmen
Schon mal eine aktuelle Version von VS 2013 inkl Update 2 aus einem MSDN Abo geladen? Dieses ISO alleine hat 6GB. Wenn ich dann noch ein full image von CentOS lade, weil netinstall aus irgendnem Grund nicht möglich, isses schon vorbei mit fullspeed. Dass ihr immer gleich ans streamen denkt!!! Alles ist heute größer… Nur die Volumenbegrenzungen nicht :/
Die ISOs kannst du jederzeit weiterladen, Zitat Kabel Deutschland AGBs:
Lädt ein Kunde an einem Kalendertag ein Gesamtdatenvolumen von mehr als 10 GB
herunter, ist Kabel Deutschland berechtigt, die ihm zur Verfügung stehende Übertragungs
–
geschwindigkeit ausschließlich für Filesharing-Anwendungen bis zum Ablauf desselben
Tages auf 100 Kbit/s zu begrenzen. Alle anderen Anwendungen (Internetsurfen,
Social Networks, E-Mails, Video-Streaming, Video-on-Demand, Chat etc.) sind davon zu
keiner Zeit betroffen und bleiben unverändert nutzbar.
Ich kenne die Kabel-Deutschland AGBs in diesem Punkt ziemlich genau. Es werden lediglich diese einschlägige Filesharing-Dienste wie Rapidshare, Torrents etc. eingeschränkt, nicht jedoch andere Datenintensive Dienste wie YouTube und andere Filmportale, Updateserver von Microsoft oder Linux-Distris, Steam oder Origin, etc…! Wer AGBs lesen kann ist hier klar im vorteil – Die vzbv konnte es scheinbar nicht bei der Aussage. Und mal ganz erhlich: Wer lädt schon legal 10GB(+) von Diensten wie Rapidshare?