Im Mai hatten die Oppositionsfraktionen im Berliner Abgeordnetenhaus gefordert, die Stigmatisierung von Personen in polizeilichen Datenbanken beenden. Seitdem ist die Speicherung der sogenannten „personengebundener Hinweise“ (PHW) in mehreren Landtagen und im Bundestag hinterfragt worden. Gemeint sind ergänzende Angaben zu Personendaten, die angeblich zur „Eigensicherung“ von Polizeibediensteten herangezogen werden können.
Heraus kam, dass mindestens 1,5 Millionen Menschen in deutschen Polizeidatenbanken mit bestimmten Merkmalen versehen sind. Einige der Kategorien sind bundeseinheitlich und werden beim Bundeskriminalamt (BKA) in die Verbunddatei INPOL eingestellt.
BKA streicht drei Kategorien
Eine Anfrage im Bundestag ergab, dass dort auch Merkmale wie „Fixer“, „Prostituierte“ und „Landstreicher“ geführt werden. Das BKA teilte mit, dass es sich dabei um „Altbestände“ handele, die Anfrage sei zum Anlass genommen worden diese endgültig zu löschen. Damit bleiben laut dem Bremer Senat auf Bundesebene folgende PHW:
BEWA bewaffnet
GEWA gewalttätig
AUSB Ausbrecher
ANST Ansteckungsgefahr
GEKR geisteskrank
BTMK Betäubungsmittelkonsument
FREI Freitodgefahr
REMO Straftäter rechtsmotiviert
LIMO Straftäter linksmotiviert
AUMO Straftäter politisch motivierte Ausländerkriminalität
SEXT Sexualtäter
EXPL Explosivstoffgefahr
ROCK Rocker
Aus „Zigeuner“ wird „wechselt häufig den Aufenthaltsort“
Die Einrichtung der Kategorien und die damit verbundene Verarbeitung der Informationen sind in einem bundesweiten Leitfaden geregelt, der aber als Verschlusssache unveröffentlicht bleibt. Die Bundesländer haben die Möglichkeit, eigene PHW anzulegen und die Löschungen des BKA dadurch zu umgehen.
Hierzu gehören etwa die Kategorien „Gefährder“, „geisteskrank“, „Ansteckungsgefahr“, „Land- und Stadtstreicher“ oder „Zigeuner“. Letztere war etwa in Baden-Württemberg eingerichtet, nach Protesten aber in „wechselt häufig den Aufenthaltsort“ umbenannt worden. Um die Gesamtzahl aller in Deutschland mit PHW versehenen Personen zu ermitteln, müsste in jedem Bundesland eine Anfrage gestellt werden und die Zahlen mit denen des BKA zusammengeführt werden.
PHW können tödlich enden
Betroffene werden über die ihnen zugeordneten PHW nicht benachrichtigt und erfahren davon erst, falls sie ein Auskunftsersuchen stellen. Allerdings gibt es immer wieder Hinweise auf eine Speicherung. Wenn etwa Personen bei Kontrollen auffällig oft auf Drogenkonsum untersucht oder durchsucht werden, könnte die Vergabe des PHW „Betäubungsmittelkonsument“ vorliegen. Dies wäre aber eine Zweckentfremdung, denn es dürfte sich bei solchen Kontrollen kaum um eine „Eigensicherung“ von PolizistInnen handeln. Problematisch ist aber auch die Speicherung als „Straftäter“: Betroffene geraten auch in dieses Raster, ohne jemals verurteilt worden zu sein.
Die behauptete Notwendigkeit „Eigensicherung“ für PolizistInnen kann mitunter sogar eine Gefährdung der Betroffenen bedeuten: Wird eine Person als „geisteskrank“ oder „Gefährder“ gelabelt, könnte dies den tödlichen Einsatz von Schusswaffen begünstigen. Es ist bislang nicht untersucht, bei wie vielen Todesschüssen die polizeilichen TäterInnen vorher von dem Hinweis erfuhren und erst deswegen die Waffe entsicherten und schließlich zogen.
„Ansteckungsgefahr“ und „geisteskrank“ werden umbenannt
Nun steht eine weitere kosmetische Änderung an. Auf Druck der Opposition hat der Berliner Innensenator Frank Henkel (CDU) bei der heute beginnenden Innenministerkonferenz (IMK) einen Antrag eingebracht, die PHW „Ansteckungsgefahr“ und „geisteskrank“ zu überarbeiten. Damit erfüllt Henkel eine Forderung, die das Landesparlament bereits 1988 erhoben hatte, über die sich der Innensenator aber wieder hinwegsetzte (O‑Ton Henkel: Ein Parlamentsbeschluss ist „weder rechtlich noch politisch bindend“).
Gruppen wie die AIDS-Hilfe fordern ebenfalls die komplette Abschaffung des PHW „Ansteckungsgefahr“, der Berliner Datenschutzbeauftragte hatte dies bereits in seinem Datenschutzbericht 2012 angemahnt. Im Oktober gab es dazu eine lange Debatte im Abgeordnetenhaus. Henkel zog sich darauf zurück, dass die hierunter erfassten Krankheiten einer jährlich überprüften Einordnung durch das Robert-Koch-Institutes folgen. Allerdings sei über eine zeitgemäße Umbenennung zu beraten.
Rechtliche Grauzone wird neu geregelt
Die Angelegenheit war zuvor in der für das INPOL-System zuständigen Kommission „INPOL-Fachlichkeit“ erörtert worden. Sollte sich die IMK für eine Überarbeitung der PHW entscheiden, wird eine Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Landeskriminalämter und dem BKA (die sogenannte AG Kripo) beauftragt, bis zum Frühjahr 2015 einen Entwurf ausarbeiten. So geht es aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Berliner Piratenfraktion hervor, die Netzpolitik vorab einsehen konnte.
Laut einer weiteren Antwort hätten sich einige PHW „in der Praxis auch als ermittlungsunterstützende Hinweise (EHW) erwiesen“. Damit bestätigt der Senat den Verdacht, dass die PHW zunehmend zweckfremd genutzt werden.
Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe ist derzeit mit einer Überprüfung beauftragt, dies sogar rechtlich abzusichern. Es ist unklar, ob eine neue Datensammlung zu den EHW eingerichtet oder der Zweck der existierenden PHW lediglich erweitert wird. Laut Henkel sei eine „zukünftige Doppelfunktion einzelner Hinweise“ möglich.
