Eine Sammelklage zwingt die britische Regierung ihre anlasslose Überwachung aller Internetnutzer juristisch zu rechtfertigen. Die abenteuerliche Argumentation: in- und ausländische Nutzer dürfen im Internet legal überwacht werden, weil es sich um „externe Kommunikation“ handele, sobald eine Website außerhalb Großbritanniens betrieben wird.
Die Klage die zu der Veröffentlichung führte wurde von verschiedenen NGOs, darunter Privacy International und Amnesty International, initiiert. Die umfangreiche Stellungnahme von Charles Farr, seines Zeichens “Director General of the Office for Security and Counter Terrorism”, ist der erste offizielle Kommentar der britischen Regierung, der versucht die Überwachung aller Bürgerinnen und Bürger im Rahmen des TEMPORA-Programms auf eine rechtliche Grundlage zu stellen. Leider wischt Farrs Begründung jeglichen rechtlichen Schutz gegen anlasslose Überwachung ungeniert bei Seite.
Die Quintessenz der Stellungnahme: fast die gesamte Kommunikation auf sozialen Netzwerken, sowie von E‑Mail-Anbieter wie Yahoo oder Hotmail wird als „extern“ definiert. Das Selbe gilt laut Farr auch für Suchanfragen via Google. Sobald sich eine webbasierte „Plattform“ in den USA befindet gilt sie demnach als externe Kommunikation, selbst wenn sie ausschließlich zwischen britischen Bürgern abläuft. Mit anderen Worten: Alle Internetkommunikation ist erstmal als Auslandskommunikation definiert. Das wird auch beim Bundesnachrichtendienst vermutet.
Das Kalkül dahinter ist so klar wie dreist, denn „interne Kommunikation“ darf unter britischem Recht nur mit richterlicher Genehmigung überwacht werden. Und die muss sich auf eine konkrete Person oder Adresse beziehen, außerdem muss ein Verdacht auf illegale Aktivitäten der Zielperson vorliegen. Für externe Kommunikation gelten diese Einschränkungen nicht, sie kann in Großbritannien anlasslos und ohne Anfangsverdacht abgefangen werden.
Die Nutzung von „Plattformen“ wie Facebook, Twitter und Google als „externe Kommunikation“ zu definieren, raubt den britischen Bürgerinnen und Bürgern ihren rechtlichen Schutz vor Überwachung.
Der GCHQ scheint also zu glauben, dass sämtliche Kommunikation die, egal wie unmerklich und beiläufig das geschehen mag, die Grenzen des Vereinigten Königreichs überschreitet, legal abgehört werden darf.
Laut Privacy International legen die Ausführungen in der Stellungnahme nahe, dass die gesamte Kommunikation, die über Plattformen wie Facebook und Google gesendet wird, grundsätzlich abgefangen wird, bevor überhaupt bestimmt wird ob sie in die Kategorie „extern“ oder „intern“ fallen. Die Standardannahme laute also immer „alles ist extern“.
Obwohl die britische Regierung damit die Massenüberwachung zugibt – schließlich muss sie die Kommunikation abfangen und durchsuchen um zu bestimmen ob sie extern oder intern ist – hält sie das Vorgehen nur für einen geringfügigen Eingriff in die Privatsphäre. Es handele sich nicht um ein aktives Eindringen, da die Geheimdienstanalysten die Inhalte der privaten Kommunikation sowieso wieder vergessen würden.
Gegenüber der New York Times ließ Google dazu bisher nur verlautbaren:
“We provide user data to governments only in accordance with the law. Our legal team reviews each and every request, and frequently pushes back when requests are overly broad or don’t follow the correct process.”
Eric King, Deputy Director von Privacy International sagte:
„Intelligence agencies cannot be considered accountable to Parliament and to the public they serve when their actions are obfuscated through secret interpretations of byzantine laws. Moreover, the suggestion that violations of the right to privacy are meaningless if the violator subsequently forgets about it not only offends the fundamental, inalienable nature of human rights, but patronises the British people, who will not accept such a meagre excuse for the loss of their civil liberties.”
Michael Bochenek, Senior Director of International Law and Policy bei Amnesty International erwartet einen Aufschrei in der britischen Öffentlichkeit.
“British citizens will be alarmed to see their government justifying industrial-scale intrusion into their communications.”
Wollen wir hoffen dass er recht behält.
Die weiteren Zeugenaussagen hat Privacy International ebenfalls veröffentlicht: von Dr Gus Hosein, Executive Director bei Privacy International, und Eric King, Deputy Director bei Privacy International. Weitere Aussagen hat liegen von Dr Ian Brown, vom Oxford Internet Institute und von Cindy Cohn, Legal Director bei der Electronic Frontier Foundation vor.