Das EuGH-Urteil zum vermeintlichen „Recht auf Vergessen“ ist ein Glücksfall für Google, denn sie nutzen dieses Urteil geschickt, um Stimmung gegen die EU-Datenschutzreform zu machen und diese weiterhin zu blockieren oder sie in ihrem Sinn zu verändern.
Unsere Kirsten Fiedler hatte das vorgestern in einem Tweet schön ausgedrückt:
Sascha Lobo geht in seiner wöchentlichen Spiegel-Online-Kolumne darauf ein und erklärt nochmal anschaulich, warum es eigentlich um was ganz anderes geht: Google-Löschungen: Datensouveränität statt verordneter Vergesslichkeit.
Das „Recht auf Vergessen“ ist eine untaugliche, juristische Hilfskonstruktion für ein wichtiges Ziel, entstanden aus einem politischen Versäumnis. Die Zukunft braucht stattdessen ein Recht auf Datensouveränität, eine Weiterentwicklung des Datenschutzes in Zeiten der Vollverdatung der Welt. Das bedeutet, dass Einzelpersonen mehr Rechte auf Eingriff in die Speicherung von Daten zu ihrer Person bekommen, unabhängig von den Mechanismen der Auffindbarkeit. Spätestens dann aber wird die Abwägung zwischen Privatinteresse und Öffentlichkeitsinteresse so essenziell, dass sie neuer Instrumente und Prozesse bedarf.
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