Der Präsidiumsarbeitskreises „Datenschutz und IT-Sicherheit“ der Gesellschaft für Informatik e.V. (GI) erklärt: IT-Sicherheitsgesetz schafft Unsicherheit.
Bisher unveröffentlichte Sicherheitslücken (Zero-Day-Vulnerabilities) sollen auch künftig nicht veröffentlicht werden. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat nach dem Gesetz zwar die Aufgabe, Sicherheitslücken zu sammeln und auszuwerten, muss sie aber nicht veröffentlichen[…] Arbeitskreissprecher Pohl dazu: „Zur Erreichung eines angemessenen Sicherheitsniveaus – insbesondere in den Unternehmen der Kritischen Infrastrukturen – ist die Veröffentlichung der den Sicherheitsbehörden bekannten bislang unveröffentlichten Sicherheitslücken unverzichtbar. Nur so können sich Unternehmen und Privatpersonen nachhaltig gegen die ständig zunehmenden IT-Angriffe schützen.“
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