Am 7. März 2013 hat das Abgeordnetenhaus Berlin mit den Stimmen der großen Koalition beschlossen, dass die Funkzellenabfrage „notwendig“ ist. Immerhin will man mehr Rechtssicherheit, Verhältnismäßigkeit, Information der Betroffenen und Berichte über stattgefundene Maßnahmen:
Die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz wird ferner aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus von Berlin jährlich bis zum 30. März über die Anzahl der beantragten und bewilligten Funkzellenabfragen sowie den Umfang der abgefragten Daten des Vorjahres zu berichten.
Einen ersten Bericht lieferte die Senatsverwaltung am 31. Oktober 2013. Uns interessieren vor allem Zahlen, wie oft denn die Handy-Rasterfahndung stattfindet. Das waren im Jahr 2012 in Berlin „260 Funkzellen in 254 Strafverfahren“ – die vom LKA ins Mehrländer-Staatsanwaltschafts-Automation (MESTA) übermittelt wurden.
Letzte Woche lieferte die Justizverwaltung eine weitere Mitteilung mit Zahlen vom letzten Jahr:
Im Geschäftsbereich des Generalstaatsanwalts in Berlin sind im Jahr 2013 in 305 Verfahren Funkzellendaten gemäß § 100g Abs. 2 StPO eingeholt worden.
Das haben wir mal mit den alten Zahlen von August 2012 kombiniert:
Zeitraum | Verfahren mit FZA | durchgeführte FZA |
---|---|---|
2009 | 262 | 302 |
2010 | 278 | 338 |
2011 | 441 | 568 |
2012 | 254 | 260 |
2013 | 305 | ??? |
Noch viel spannender ist die Aussage, wie viele Daten denn dabei angefallen sind:
Dabei wurden insgesamt mindestens 49.991.273 Datensätze erhoben. Davon sind 36.060.820 Datensätze alleine in einem einzigen Verfahrenskomplex aus dem Bereich der organisierten Kriminalität erhoben worden.
Nochmal zum Mitschreiben: In Berlin wurden im letzten Jahr 50 Millionen Verkehrsdatensätze erhoben. Nur in den 305 Funkzellenabfragen. Allein 36 Millionen Daten in einem einzigen Fall. Komplett ohne Vorratsdatenspeicherung.
Das sind 136.962 Datensätze pro Tag, 5.706 pro Stunde – oder 1,5 pro Sekunde. Statistisch ist damit im letzten Jahr jeder Einwohner Berlins 14,6 mal in Datensätzen bei der Polizei gelandet. Ganz ohne NSA.
Die Aussagekraft dieser Daten bekommen wir ja gerade wieder schön aufbereitet.
So wird auch ganz offiziell nochmal bestätigt, dass Mobiltelefone mobile Ortungswanzen sind, die wir freiwillig aufladen:
Aus den Datensätzen entfallen etwa 80 % auf so genannte Datenverbindungen und etwa 20 % auf Telefonie und Textnachrichten. Tatsächlich wird eine Telefonnummer regelmäßig auch mehrfach erfasst. Gleichermaßen können automatisierte Mailabfragen, Mailboxnachrichten und erfolglose Anrufversuche jeweils Datensätze auslösen.
So viel auch zum Mythos „Die VDS speichert nur, was ohnehin für Rechnungszwecke da ist.“ Cell-IDs bei Datenverbindungen sind für die Abrechnung irrelevant, werden aber trotzdem gespeichert. Weil die Provider es dürfen und wollen, nicht weil sie es müssen.
Auch die weiteren Antworten sind interessant. Nach unserer Berichterstattung im Januar 2012 hatte der Berliner Datenschutzbeauftragte die ihm bis dahin unbekannte Praxis untersucht und vernichtende Kritik geübt: Funkzellenabfragen sind “offensichtlich zum alltäglichen Ermittlungsinstrument geworden, das routinemäßig und ohne hinreichende Beachtung der gesetzlichen Vorgaben eingesetzt wird.” Das hat auch der Generalstaatsanwalt eingesehen und am 16. August 2013 eine Handreichung an alle Staatsanwälte verschickt, in der er sie zur Einhaltung der Gesetze auffordert. Diesmal aber wirklich.
Die Ausreden, warum Menschen nicht über diese Überwachung informiert werden, sind, dass kein Interesse ersichtlich ist und der Aufwand zu hoch sei. Unsere Idee, einfach eine SMS zu schicken (man hat ja die Nummer), scheint zu reifen:
Wie in der Sitzung des Rechtsausschusses vom 22. Januar 2014 nachgefragt, kann zu den Kosten einer Benachrichtigung der von einer Funkzellenabfrage Betroffenen per SMS berichtet werden: Nach Mitteilung des Generalstaatsanwalts in Berlin würde die erstmalige technische Einrichtung Kosten von etwa 165.000 Euro verursachen. Die Kosten insbesondere für die Versendung der SMS lassen sich gegenwärtig nicht darstellen.
Das sollten uns Grundrechte wert sein. Bleibt nur noch das Problem, dass das ja politisch nicht gewollt ist, weil dann ganz normalen bewusst wird, dass auch sie überwacht werden. Merkelphone für alle.
Ich habe einmal versucht, mein Interesse bei den entsprechenden Staatsanwaltschaften zu äußern, über eine Abfrage informiert zu werden, sollte ich Kollateralschaden sein – so, dass juristisch eben nicht davon die Rede sein könnte, das kein Interesse bestehe. Man teilte mir mit, solch eine Interessensbekundung sei nicht vorgesehen und könnte nicht berücksichtigt werden.
Hi Anou, vielen Dank für den Hinweis. Die Antwort ist rechtlich betrachtet allerdings blanker Unsinn: Es mag ja sein, dass die Behörde so schlecht organisiert ist, dass sie kein Verfahren hat, um Dein Interesse auch zu berücksichtigen. Rechtlich muss sie das aber. Das Gesetz sieht nämlich vor, dass die StA nur dann ausnahmsweise NICHT benachrichtigen muss, wenn KEIN Interesse anzunehmen ist:
http://dejure.org/gesetze/StPO/101.html
dort Abs. 4:
„Zudem kann die Benachrichtigung einer in Satz 1 Nr. 2, 3 und 6
bezeichneten Person, gegen die sich die Maßnahme nicht gerichtet hat,
unterbleiben, wenn diese von der Maßnahme nur unerheblich betroffen
wurde und anzunehmen ist, dass sie kein Interesse an einer
Benachrichtigung hat.“
Wenn jemand sein Interesse ausdrücklich bekundet, liegt die Voraussetzung des Absehens von der Benachrichtigung –
kein Interesse – natürlich nicht mehr vor. Die Nicht-Benachrichtigung ist dann rechtswidrig.
Wenn sie das Gesetz so ernst nimmt, wie sie es von den Bürgerinnen und Bürgern (zu Recht) verlangt, dann muss JEDE Staatsanwaltschaft organisatorisch sicherstellen, dass jeder Mensch, der in eine FZA gerät, auch informiert wird, wenn er sein Interesse an der Benachrichtigung ggü. der StA erklärt hat. Alles andere ist schlicht illegal.
Es ist für die meisten Behörden schlichtweg egal, ob sie gegen Grundrechte, Gesetze oder Vorschriften verstoßen. Zur Rechenschaft gezogen wird sowieso fast niemand.
Kannst du dich bitte mal per Mail bei mir melden? Danke.
Sind FZA Daten eigentlich ausschließlich in Echtzeit erhobene Daten, oder eben auch die Abfrage der Daten von z.B. vor zwei Tagen die noch beim Provider liegen? Und speichert eigentlich “nur“ der Provider oder auch der Netzbetreiber?
Das sind alle, die der Provider noch hat – je nach Policy des Providers („freiwillige Vorratsdatenspeicherung“) also auch gerne mal Monate in die Vergangenheit, aber alles in den Grenzen des jeweiligen FZA-Beschlusses.
Wer speichert hängt von den Details des Deals zwischen Netzbetreiber und Provider ab, meistens letzterer.
Welchen Umfang hat denn so ein Datensatz? „Satz“ impliziert nach meinem Verständnis, dass er diverse Daten enthalten kann. Aber kann ich mir das in der Praxis so vorstellen, dass ein Datensatz gleichzusetzen ist mit „eine IP zu einem bestimmten Zeitpunkt“, also bei der Abfrage über einen Zeitraum also einer einzelnen Person gleich eine ganzer Haufen Datensätze zuzuordnen wären?
Ich bin kein Freund der Vorratsdatenspeicherung, pauschaler Verdächtigung oder der Angstrhetorik der Überwacher. Nur wenn wir hier von 50 Millionen Datensätzen sprechen kann das ein ziemlicher Datenmüll sein, der da angefallen ist. Das soll keineswegs uferlosen Zugriff legitimieren, aber die Zahl als solche – ohne weitere Hintergründe – macht mir, als jemandem der schon ziemlich zugemüllte Logfiles gelesen hat, erst mal keine Sorgen.
Eure kleine Statistik „jeder Berliner 14 mal verdächtig“ klingt jedenfalls nach Propaganda.
Art und Umfang der Daten habe ich in meinen Talk auf der SIGINT erklärt.
Es ist schon korrekt, zu sagen „jeder 14. war statistisch verdächtig“. Klar, die Überschrift ist gekürzt und etwas populistisch, aber:
Wenn in einer Funkzellen x-fache Daten abgegriffen werden, werden ja alle Daten abgegriffen. Nicht nur die Nummer von Herrn Schmidt der verdächtig ist, sondern auch Herrn Michel der unverdächtig ist.
Alle Daten werden quasi abgeglichen, nach Auffälligkeiten bzw. nach bestimmten Algorithmen ausgewertet. Da aber alle Daten ausgewertet werden müssen, ist es eine Art Rasterfahndung, und somit ist der Satz „jeder 14te war statistisch verdächtig“ völlig korrekt. Man könnte auch sagen jeder zweite war 28-fach verdächtig. Oder…von jedem Zehnten wurden 140 Datensätze erhoben.
Bei 50 Mio. Datensätzen(!) fällt selbstverständlich auch viel Müll (kein Müll sondern in dem Fall irrelevante Daten) an. Die Relevanten werden durch die Algorithmen ausgewertet und abgeglichen, sicherlich tauchen dadurch auch einige unschuldige Personen mal auf dem Bildschirm auf – immerhin ist ein „Mensch“ ja an den Daten interessiert, und möchte sie Auswerten.
Den Vorfilter… macht der Algorithmus. Der „PC“ entscheidet nicht wer davon schuldig ist…er stellt nur Potentiale dar die der davorsitzende „Mensch“ definiert hat…
Wie viele Michels und Schmidts die unschuldig bzw. schuldig sind dann am Ende beim Polizisten Kunz auf dem Bildschirm angezeigt werden, hängt also von der entsprechenden Filterung ab.
Ich finde es naiv zu glauben, das diese ganzen Daten, inklusive Bewegungsprofile, nicht längerfristig verwendbar sein sollen, und kann mir auch vorstellen das sie so aussagelos sind, das man sie sich oft genauer anschauen muss… die Chance ist also umso größer das Michel auf dem Bildschirm landet, wo er eigentlich gar nicht hingehört. Zusätzlich das er ab dann womöglich „Brennpunkt“ „gebranntmarkt“ ist…
Und wenn man die hardwareseitige Datenüberwachung auf die Software-Ebene überträgt, ist es nur eine Frage der Zeit bis jeder Polizist in entsprechender Position, eben auch mal dein Skype mitschneidet, alle Facebook Posts durchscannt bzw. was immer tut. Oder andersgesagt: mehrstellige Millionenbeträge an Abfragen und Datenspeicherungen werden direkt abgegriffen und in Bezug zur Strafverfolgung gestellt die Michels unmittelbares Privatleben darstellen.
Ich finde das schon einen starken Hammer…schon vom ganzen Ansatz her…
Und ob diese Daten vom Provider dann am Ende noch verkauft werden oder für neue Produkte verwendet werden kann (aktuell z.B. Staumelder afaik)…oder für „Analyse-Zwecke“… was auch immer… steht auch unter einem anderen Stern.
Weiß Michel jetzt irgendetwas davon?
Ich denke nicht.
Und darum geht es hier.
Eine System zur Benachrichtigung -> Ein System zur Benachrichtigung
Vielen Dank, ist korrigiert.
schöner bericht. und, was wird sich ändern? NULL!
Ob sich die Abgeordneten dieser Überwachung eingetlich bewußt sind? Nal sehen, wann die schnallen, dass man mit diesen Informationen eine Terrordrohne in Echtzeit füttern könnte. Osama 2.0 läßt grüßen.